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ALG II

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Alt 03.09.2008, 18:48   #1
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Standard Teilzeit und die Sozialabgaben

Hallo,
ich habe nach ca. 3 Jahren Arbeitslosigkeit (dazwischen zwei 1€-Jobs) jetzt eine Stelle in Teilzeit gefunden über 16 Stunden/Woche (64 Stunden/Monat) bei ca. 600 brutto. Diese Stelle könnte nach 1 Jahr, wenn alles glatt geht, in eine Vollzeitstelle umgewandelt werden, da diese durch einen Vorruheständler dann frei wird.

Jetzt habe ich mich bei der Arge abmelden wollen, da ich kein Geld mehr von denen haben will. (Ich weiß, dass ich da auf paar € verzichte aber ich will einfach nicht mehr auf deren Befehle springen müssen.)
Aber einfach abmelden is nicht. Jetzt wird mir nur eine Veränderungsmitteilung zugesandt. Nun frage ich mich wiso. Ich will ja nichts mehr von denen.


Ich zahle ja natürlich bei dieser Teilzeitstelle viel weniger Beiträge für KV,PV,RV und AV als bei einer Vollzeitstelle.
Muss die Arge da noch was zuzahlen zu den Beiträgen an die Krankenkasse (wegen Pflichtversicherung) das ich mich nicht einfach abmelden kann??
Muss ich sonst höhere Beiträge an die Krankenkasse zahlen?? Ich dachte eigentlich, es wären dann alle Beiträge abgegolten sobald ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen habe.

Danke für Eure Antworten.
Shelty

Geändert von Shelty (03.09.2008 um 19:06 Uhr).
Shelty ist offline  
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Alt 03.09.2008, 18:56   #2
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Standard AW: Teilzeit und die Sozialabgaben

Was zahlt die ARGE denn jetzt? Bekommst Du keine KDU?
Arania ist offline  
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Alt 03.09.2008, 19:00   #3
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Ort: Potsdam/Brandenburg
Beiträge: 11
Standard AW: Teilzeit und die Sozialabgaben

Nein. Bekomme nur den Regelsatz von 351€.
Shelty ist offline  
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Alt 03.09.2008, 19:05   #4
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Beiträge: 13.015
Standard AW: Teilzeit und die Sozialabgaben

da ich annehme das Du also mit den 600 Euro brutto ( wie auch immer) keinen ALG II-Anspruch mehr hast- oder eventuell Wohngeld dazu bekommen kannst- bist Du raus wenn Du Dich abmeldest

Zwangsweise ALG II gibt es noch nicht
Arania ist offline  
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Alt 03.09.2008, 19:06   #5
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Ort: NRW
Beiträge: 3.217
Standard AW: Teilzeit und die Sozialabgaben

Hallo Shelty

nein, die Arge muss keine SV-Beiträge aufstocken. Wieviel ALG II hast Du bisher mtl. erhalten?

Ps. Ich sehe gerade, dass die Frage schon beantwortet wurde. Aber: Warum hast Du keine Wohnkosten?

Geändert von gerda52 (03.09.2008 um 19:09 Uhr). Grund: edit
gerda52 ist gerade online  
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Alt 03.09.2008, 19:18   #6
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Ort: Potsdam/Brandenburg
Beiträge: 11
Standard AW: Teilzeit und die Sozialabgaben

Vielen Dank für die raschen Antworten. Geht ja wirklich flott hier.

" Zwangsweise ALG II gibt es noch nicht" ist echt gut.

Deswegen hab ich mich ja auch gewundert. Aber ich warte dann mal zwangsläufig die Veränderungsmitteilung ab. Weil ich habe den Mitarbeiter extra gefragt ob ich mich nicht einfach abmelden kann...."Nein, das geht nicht"

Also ist man, sobald man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, frei. Ich war mir eben nicht sicher weil ich in einer Teilzeitstelle sowenig Sozialversicherungsbeiträge zahle.

Danke.

Geändert von Shelty (03.09.2008 um 19:27 Uhr).
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Alt 03.09.2008, 19:25   #7
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Ort: Potsdam/Brandenburg
Beiträge: 11
Standard AW: Teilzeit und die Sozialabgaben

Zitat:
Zitat von gerda52 Beitrag anzeigen
Hallo Shelty

nein, die Arge muss keine SV-Beiträge aufstocken. Wieviel ALG II hast Du bisher mtl. erhalten?

Ps. Ich sehe gerade, dass die Frage schon beantwortet wurde. Aber: Warum hast Du keine Wohnkosten?
Ich wohne im Haus meiner Eltern. Dann hätte ich einen Mietvertrag mit Ihnen schließen müssen, welches aber auch steuerlich hätte berücksichtigt werden müssen. Zusätzlich müsste ich mich beispielsweise auch bei der GEZ anmelden, wo man dann auch so gut wie nie wieder rauskommt. Und dann gibts da noch ein paar Kompromisse/Auflagen dieser Art, die uns einfach zuviel Aufwand waren und Nachteile gehabt hätten.

Aber das ist natürlich nur eine Ausrede...Ich will nur nicht dem Staat unnötig auf der Tasche liegen.

Geändert von Shelty (03.09.2008 um 19:33 Uhr).
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Alt 03.09.2008, 19:39   #8
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Beiträge: 332
Standard AW: Teilzeit und die Sozialabgaben

Bei einer SV-pflichtigen Beschäftigung zahlst Du immer Beiträge nach einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens, von Mindest- und Höchstbeiträgen mal abgesehen. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

Zwischen 400 und 800 Euro monatlich kommt allerdings noch die "Gleitzone" für sog. Midi-Jobs zur Anwendung. Der Arbeitnehmer zahlt, vereinfacht gesagt, hier etwas verminderte SV-Beiträge. Näheres hier: Midi-Job - Wikipedia

Die Sache mit der Abmeldung bzw. Veränderungsmeldung hat vermutlich zwei Hintergründe. Erstens will das Arbeitsamt bzw. die Arge wissen, ob Du noch länger als beschäftigungslos zu zählen bist. Hier ist die kritische Grenze eine Beschäftigungszeit von mindestens 15 Wochenstunden, wonach überall gefragt wird. Zweitens wollen die wahrscheinlich für ihre Statistik wissen, wie Du diese Tätigkeit gefunden hast und ob das auf ihre Vermittlung zurückzuführen ist.
gurkenaugust ist offline  
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