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| Tags: androhung, ohne, rfb, sanktion, wegen |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 490
| Hallo allerseits, heute war ich wieder eingeladen zu meiner Sachbearbeiterin. Einladung war zwar ohne RFB, trotzdem hingegangen. Sie wollte meine Eigenbemühungen sehen. Ich so hab ich nicht mit. Sie behauptete in der Einladung stand, das ich die mitbringen soll. Ich so in der Einladung stand, das Sie mit mir über meine Bewerbersituation sprechen wollen. Sie so, Sie hätte mir beim letzten Mal gesagt, ich solle die jedesmal mitbringen. Dann wollte Sie wissen, warum ich kein Feedback auf die Vermittlungsvorschläge eingereicht habe. Ich so, weil ich keine Antworten erhalten habe. Dann hatte Sie mich auf ein Vermittlungsvorschlag angesprochen (vom 28. Juli), wo ich mich nicht beworben hatte und drohte mir 30 % Sanktion an. (Es währen 60 % da ich schon eine hatte dieses Jahr). Da werde ich ne Anhörung bekommen. Allerdings hatte dieser Vermittlungsvorschlag keine Rechtsfolgebelehrung. Ach zur Info. Es gibt zwar ne EGV als VA, allerdings im Schwebezustand, da Klage wegen Rechtswidrigkeit der EGV beim SG eingereicht. Muß ich da mit Konsequenzen rechnen? Und als Dank hab ich gleich heute wieder mehre Vermittlungsvorschläge bekommen. Einen als Metallsotierer bei einer großen Zeitarbeitsfirma mit RFB, dann noch mehrere bei Privaten Arbeitsvermittlern ohne RFB. Blinky Geändert von blinky (03.09.2008 um 22:18 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 416
| auf die egv kann sich der sb / die sberin schon mal nicht berufen. hast du noch den vermittlungsvorschlag ohne rechtsfolgen da liegen? dann könntest du es ja nachweisen.
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden! |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 490
| Jo den hab ich noch bei meinen Unterlagen. Ich hab die SB mal reden lassen, obwohl ich mich genau erinnern konnte, das die ohne RFB war. Schließlich wollte ich mich auch nicht großartig dazu äussern vor der Sachbearbeiterin. Zuhause extra noch mal nachgeguckt und Sie ist ohne RFB. Blinky |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
| Ohne Rechtsfolgenbelehrung wird das wohl nichts mit der Sanktion. Wahrscheinlich erhältst Du aber jetzt die geballte Ladung an Vermittlungsvorschlägen mit RFB...
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
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