| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: brauche, dringend, ganz, rat, verzwickt |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 5
| Hallo, ich suche schon den ganzen Tag nach einer ähnlichen Frage, kann aber keine finden... Also - vielleicht könnt ihr mir ja einen Rat geben. Im September 2006 lieh ich mir bei meinen Eltern 900 Euro für die Anschaffung eines PC samt Monitor + Multifunktionsdrucker. Mein alter PC hatte nach 6 Jahren die Hufe hochgerissen, mein alter Drucker war mit dem neuen PC nicht mehr kompatibel..... Ist auch egal, zu diesem Zeitpunkt hatte ich meine Ich-AG im 3. Jahr und war niemandem Rechenschaft schuldig, woher das Geld stammt und wofür ich es ausgebe. Den PC kaufte ich gleich Mitte September, Multifunktionsdrucker im Januar. Am 30.11.06 musste ich meine Ich-AG leider aufgeben, da ich auf keinen grünen Zweig kam und erhielt ab 01.12.06 - 15.09.07 ALG1. Meine Eltern waren natürlich stinkesauer, da von mir nun vorerst keine Rückzahlung zu erwarten war. Weiter bergab ging es dann ab 16.09.07 - Hartz4 Im April diesen Jahres hatte ich dann Riesenglück - die Zahnspangenbehandlung meiner Tochter war nach 10 Jahren!!! endlich abgeschlossen. Ich erhielt eine Rückerstattung meines Eigenanteils von 870 Euro. Dieses Geld ging auf mein Konto ein und ich habe es kurze Zeit später genutzt, um die Schulden bei meinen Eltern endlich zu begleichen. Am 30.08.08 erhielt ich die Bewilligung meines 2. Folgeantrages und 2 Tage später die Aufforderung alle Kontoauszüge seit Januar 2008 einzureichen. Ich habe weder einen Leihvertrag mit meinen Eltern gemacht, war damals ja auch nicht nötig - wir verstanden uns gut. Im Nachhinein geht das nicht mehr - habe aus persönlichen Gründen auch keinerlei Kontakt mehr zu ihnen. Alles was ich vorweisen kann ist der Kauf besagter Geräte, Zahlungseingang von der IKK auf mein Konto und die Überweisung, die ich auf das Konto meiner Mutter getätigt habe. Ist das für die Arge ok oder habe ich mir damit jetzt selbst ein Bein gestellt? Meine Befürchtung - sie sehen die Rückerstattung als Einkommen an und streichen mir meinen Bezug für 1-2 Monate? Wäre lieb, wenn sich jemand dazu äußern würde Sternenhimmel |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Halo, ich habe diesmal keine Rat, sorry marty
__________________ Ich sorge mich nicht. Ich lebe. |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| Kredite werden bei der ARGE leider nicht berücksichtigt |
| | |
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Bescheide können mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben werden. m.
__________________ Ich sorge mich nicht. Ich lebe. |
| | |
| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 5
| Wenn die meine Erklärung dazu nicht anerkennen, wie geht e s dann weiter? Heben die einfach den Bescheid auf - mein Sohn und ich sind dann nicht mal mehr krankenversichert? Oder rechnen sie das als einmaliges Einkommen auf die nächsten Monate an? |
| | |
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Ja das ist wohl leider so. Wegen geänderter wirtschaftlicher oder privater Verhältnisse. Auffällig finde ich allerdings, dass die Aufforderung zur Vorlage der Kontoauszüge NACH dem Weiterbewilligunsbescheid kam, und dann auch nochmal für die letzten 8 Monate. @Sternenhimmel, ich denke, du wirst hier sicher noch Tipps von den anderen bekommen, LG, Indiana |
| | |
| | #8 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.404
| Einmaliges Einkommen ist auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen. Der Betrag von rund 800 Euro rechtfertigt eine Totalaufhebung z.B. nicht, wenn dadurch KK-Beiträge selbst zu zahlen wären. Es wird ggf. eine Anhörung gebe, auf die Du Dich schon einmal gut vorbereiten kannst. Ich bin nämlich der Meinung, dass es sich bei dieser Erstattung nicht um anrechenbares Einkommen handelt, da damit der von der KK vorgegebene Zweck des Durchziehens einer KfO-Behandlung ausgehebelt wird. Für die Vorlage der Kontoauszüge ab Januar 2008 solltest Du außerdem vorab nach einer plausiblen Erklärung fragen. - Vll. fragst Du auch mal bei Deiner Bank nach, ob eine Kontenauskunft eingeholt wurde. Der Antrag für die Weiterbewilligung hat ja seit der Neugestaltung der Formulare eine fiese Klausel, die manche Argen als Persilschein für wahllose Auskunftseinholungen benutzen. Dem sollte man aber sofort Einhalt gebieten. Dein Einverständnis kannst Du auch im Nachhinein noch widerrufen. Ps. Bezüglich der von mir erwähnten Klausel muss ich insofern einen Rückzieher machen, dass der ursprüngl. Satz mit der Einverständniserklärung zur 'Nutzung' der erhobenen Daten mittlerweile abgemildert wurde. Jetzt wird 'nur' noch verarbeitet, was immer das auch heißen mag. Geändert von gerda52 (04.09.2008 um 00:24 Uhr). Grund: edit |
| | |
| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| ich wage die Gedanke auszusprechen, dass wenn die Zahnspangen aus dem Regelsatz bezahlt worden sind, musste man es nicht zurückzahlen müssen (vielleicht gibt es Urteile dazu) und was vor dem alg II Bezug bezahlt wurde, war ein Vermögen(Sparbetrag), der schon vor der Hilfebedürftigkeit da gewesen ist. Und jetzt ist es auch tatsächlich zur Verfügung.Zu diesen Vermögen gelten dann die Freibetragsgrenzen. m.
__________________ Ich sorge mich nicht. Ich lebe. |
| | |
| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| die Zahnspangenbehandlung war vor ALG II-Bezug Und was den Kredit betrifft das ist für die ARGE uninteressant |
| | |
| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 294
| Ein merkwürdiger Zeitpunkt für das Ansinnen der Arge, Deine Kontoauszüge so lange rückwirkend einsehen zu wollen, schließlich wurde Dein Antrag bewilligt. Erahnst Du einen konkreten Anlass? Vielleicht wurde eine Kontenabfrage durchgeführt. Frage doch einmal höflich nach einer Rechtsgrundlage dafür, dass Du jetzt die Kontoauszüge eines so langen Zeitraumes vorlegen sollst. Meiner Meinung nach ist das nämlich nur zulässig, wenn ein konkreter Verdacht auf irgendwelche "Unregelmäßigkeiten" besteht. Ob es sich bei der Rückzahlung des Eigenanteils um Einkommen oder Vermögen handelt, weiß ich leider nicht.
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
| | |
| | #12 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.404
| Zitat:
| |
| | |
| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| meine Antwort galt Marty die meinte das es aus dem Regelsatz bezahlt wurde, ansonsten sehe ich es wie Du, aber ob die ARGE es so sieht?? |
| | |
| | #14 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.404
| Zitat:
| |
| | |
| | #15 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| Zitat:
Zitat:
| ||
| | |
| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 5
| Es ist schön, wie ihr euch in`s Zeug legt, um mir zu helfen - danke dafür :o) Die letzte Abrechnung des Zahnarztes ( 27,68 Euro) war das 3. Quartal 2007 - Rechnungserstellung 27.09.07 - bezahlt habe ich erst am 05.11.07. Also lediglich die letzte Rechnung wurde aus dem Regelsatz bezahlt. Alles andere an Zahlungen meinerseits war ja vor der Zeit..... Nach eurer Sichtweise könnte die Arge die Rückerstattung der 20% also gewissermaßen als Sparbuch (Vermögen) ansehen, über welches ich erst seit April verfügen kann? Das wäre o.k. für mich, denn mein eigentliches Sparbuch weist seit Jahren nur ca. 12 Euro auf und mein Kontobetrag ist zum Monatsende meist bei 250 Euro. Also anrechenbares Vermögen ist bei mir absolut nicht vorhanden. Weshalb die von mir Auszüge seit Januar haben wollen, frage ich mich auch. Ich habe von Anfang an eine selbständige Nebentätigkeit gemeldet, für die ich auch regelmäßig Abrechnungen und neuerdings auch umfangreiche Vorausschauen einreichen muss. Das letzte Mal war das vor 3 Wochen. Das bereinigte Einkommen daraus ist momentan bei knapp unter 100 Euro. Irgendwie drehen die total am Rad. Man ist doch wirklich bescheuert, wenn man eigenständig versucht, Einkommen zu erzielen. Besser man legt die Hände in den Schoß und wartet, was das Amt einem bietet, da hat man wenigstens keinen Ärger..... LG Sternenhimmel |
| | |
| | #17 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 03.09.2008
Beiträge: 5
| Ja, ich bin allein erziehend. Meine Große ist 21 Jahre, studiert eigentlich in Greifswald. Sie gehört nicht mehr zu meinem Haushalt, weil sie dort gemeldet ist. Seit 10 Tagen ist sie in Helsinki für 5 Monate Auslandssemester - das war vielleicht ein Krampf.... Mein Kleiner ist 6 Jahre und diese Woche in die Schule gekommen. Dazu aber morgen mehr, denn auch beim Unterhalt für ihn ist die Arge mächtig dabei, rumzuschnüffeln - wenn das so weiter geht, wander ich noch aus.... Seid nicht böse - muß morgen um 5.30 Uhr raus Sternenhimmel |
| | |
| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Ich weiss nicht,ob hier Sternenhimmel noch reinguckt,trotzdem gibt es für mich noch folgendes hinzufügen zum Die letzte Abrechnung des Zahnarztes ( 27,68 Euro) war das 3. Quartal 2007 - Rechnungserstellung 27.09.07 - bezahlt habe ich erst am 05.11.07. Also lediglich die letzte Rechnung wurde aus dem Regelsatz bezahlt. Alles andere an Zahlungen meinerseits war ja vor der Zeit..... Nach eurer Sichtweise könnte die Arge die Rückerstattung der 20% also gewissermaßen als Sparbuch (Vermögen) ansehen, über welches ich erst seit April verfügen kann? ------ beim Antragstellung tut man angeben, ob noch Forderungen gegenüber jemandem offen stehen.. sprich ob langfristig doch noch welche Geld zu erwarten ist. Das mit den Zahnspangen musste eigentlich auch in den Antrag rein... m.
__________________ Ich sorge mich nicht. Ich lebe. |
| | |
| | #19 |