| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: abrechnung, algii, bekommen, fehlt, kein, weil |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.02.2007
Beiträge: 74
| Kleinesgroßes Problem. Eine ALG II Empfängerin sollte Ihre Nebenkostenabrechnung bis zum 04.08.08 bei der ARGE einreichen, gleich mit dem Hinweis der Sanktion. Nun ist der Vermieter eher etwas langsam mit den Belegen, aber immerhin hat er es gestern geschafft. Auf dem Konto war bis heute früh auch noch keine Zahlung eingegangen. Ist es üblich, dass bei einer Anforderung der Unterlagen gleich alles auf 0 gesetzt wird, bis die Unterlagen vorliegen? SB ist nicht erreichbar, ARGE heute zu. |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Sanktion? Eigentlich kommt der Hinweis, dass bis zur Nachholung die Zahlung eingestellt wird. Das ist keine Sanktion, sondern eine Aufschiebung. Ihr solltet so schnell wie möglich die ARGE aufsuchen mit dem Dokument und einer Stellungnahme, wann ihr es erhalten habt. Außerdem solltet ihr dann gleich noch einen Antrag auf Vorschuss stellen. Mario Nette |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Aus meiner SIcht darf hier gar nicht gekürzt werden. der HE kann die Nebenkostenabrechnung eben erst vorlegen, wenn der Vermieter ihm diese hat zukommen lassen. Dazu hat er ein Jahr Zeit. Legt er sie erst später vor, kann er vom Mieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Der Mieter ist nicht dafür verantwortlich, dass der Vermieter seine Pflichten erfüllt.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
| | |
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| kommt drauf an aus welchem Jahr die Abrechnung gefordert wurde |
| | |
| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.02.2007
Beiträge: 74
| Abrechnung aus dem Jahr 2007. Mein Verständniss geht soweit, dass die Fristsetzung bis zum 04.08. geht und ich bis dahin Zeit habe. Wenn bis dahin nichts kommt, dann Sanktion oder Streichung wenn selbst verschuldet, aber doch nicht vor dem 04.08 bereits keinen Cent mehr überweisen. |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| für die Abrechnung aus dem Jahr 2007 hat der Vermieter bis zum 31.12.2008 Zeit, allerdings muss die Abrechnung unverzüglich bei der ARGE vorgelegt werden, wenn Du sie erhalten hast Da Du das gemacht hast sehe ich da keinen Grund für eine Sanktion |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
| ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kein geld bekommen? Bafög weg? Auch kein ALG 2 :(( | renek85 | ALG II | 2 | 01.07.2008 12:02 |
| rausschmiss aus maßnahme,weil kein praktikum? | Draconi | Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen | 9 | 15.06.2008 13:26 |
| Kein Girokonto, weil man arbeitslos ist? | Raziel | ALG II | 29 | 17.03.2008 21:06 |
| Muste Wohngeld beantragen,würde nun 10€Mon.bekommen!Dadurch kein ALGII anspruch mehr? | Robo03 | ALG II | 1 | 17.09.2007 21:05 |
| Leistungskürzung weil ich in kein Obdachlosenheim wollte??? | sincere | ALG II | 3 | 17.09.2007 15:04 |