ALG II
Keine Leistung -Trotzdem zur Massnahme?; in Forum: Information; Ich bekam das letzte mal am 1.7 Leistung,also vor 2 Monaten. Arge zahlt aufgrund falschen Vermutungen nicht. Jetzt fordert ein Massnahme - Berater mich auf zu einem Termin vorbeizukommen. Wie ...| Tags: leistung, massnahme, trotzdem |
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#1 |
| Emailprobleme, Administrator kontaktieren! Registriert seit: 11.06.2008 Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 17
| Ich bekam das letzte mal am 1.7 Leistung,also vor 2 Monaten. Arge zahlt aufgrund falschen Vermutungen nicht. Jetzt fordert ein Massnahme - Berater mich auf zu einem Termin vorbeizukommen. Wie stellt sich die Arge das vor,wovon ich eigentlich die Busfahrkarte dorthin bezahlen soll? Es sind immerhin 25 km. Ich war bereits schon mal da,da sagte diese Schule,sie zahlt nicht,schliesslich hätte mich die Arge dahin geschickt und als ich der Arge die Fahrkarten gab,weigerte sie sich ebenfalls zu zahlen. So,jetzt kann ich sowieso nicht das Geld um dorthin zu fahren und habe diesen Termin nicht wahrgenommen. Konnte auch nicht absagen,da kein Guthaben mehr auf Handy. Wie kann ich mich wehren ? Gibt es ein Sozialhilfeamt,wo ich nun Leistung beantragen könnte? Denn durch diese Scheisse, werde ich nun auch noch obdachlos (Whg fristlos gekündigt) und habe auch kein Geld für Lebensmittel. |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 573
| Zitat:
gehe bitte nicht mehr alleine zur arge und lasse dir jegliche absage schriftlich geben, dann hast du etwas in der hand wogegen du widerspruch / klagen kannst.
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Interesse melden! | |
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| Gast
Beiträge: n/a
| Solange du als Arbeitssuchend gemeldet bist, musst du alles tun um in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu kommen. Wenn du keine Leistungen bekommst und dir die Arge auf den Senkel geht und du ohne Arge auskommst, dann melde dich ab. Dann musst du auch nicht mehr an Massnahmen teilnehmen. |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2006 Ort: Haan
Beiträge: 1.155
| Hallo Jannica Erstmal wie alt bist du? Zweitens. Wohnst du allein? Und wenn ja seit Wann? Zitat:
Zitat:
Anrufen ist sehr schlecht. Lieber alles schriftlich wenn wichtig ![]() Zitat:
Obdachlosigkeit. Das ist der Punkt der nicht eintreffen darf. Lebensmittel. Bei der Tafel würde ich da mal anfragen. Oder beim sozialen Dienst in deiner Stadt. Mein Tip an dich: Nimm dir einen spitzfindigen Sozialrechtsanwalt. Errkläre im die Sachlage. Das du am finanziellen Ende bist und vermutlich bald obdachlos. Beratungshilfeschein bekommst du beim Amtsgericht. 10 € Beratungsgebühr an den Anwalt zahlen (kann er auch später kassieren) Und warte noch ein paar Antworten hier ab mit Tips und Tricks Und fürs nächste mal. Ein bisschen früher hier reinschreiben. Also sobald die Arge stresst.
__________________ Mit freundlichem Gruß Patrik Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt Bitte mitzeichnen bei beiden Petitionen: http://www.500-euro-eckregelsatz.de/ http://www.sanktionsmoratorium.de Rechte von Erwerbslosen.Unbedingt lesen: http://www.elo-forum.org/infos-abweh...erbslosen.html | |||
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 01.09.2008 11:50 | |
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