ALG II

Keine Leistung -Trotzdem zur Massnahme?; in Forum: Information; Ich bekam das letzte mal am 1.7 Leistung,also vor 2 Monaten. Arge zahlt aufgrund falschen Vermutungen nicht. Jetzt fordert ein Massnahme - Berater mich auf zu einem Termin vorbeizukommen. Wie ...

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Alt 01.09.2008, 11:06   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Standard Keine Leistung -Trotzdem zur Massnahme?

Ich bekam das letzte mal am 1.7 Leistung,also vor 2 Monaten.
Arge zahlt aufgrund falschen Vermutungen nicht.
Jetzt fordert ein Massnahme - Berater mich auf zu einem Termin vorbeizukommen.
Wie stellt sich die Arge das vor,wovon ich eigentlich die Busfahrkarte dorthin bezahlen soll? Es sind immerhin 25 km.
Ich war bereits schon mal da,da sagte diese Schule,sie zahlt nicht,schliesslich hätte mich die Arge dahin geschickt und als ich der Arge die Fahrkarten gab,weigerte sie sich ebenfalls zu zahlen.
So,jetzt kann ich sowieso nicht das Geld um dorthin zu fahren und habe diesen Termin nicht wahrgenommen. Konnte auch nicht absagen,da kein Guthaben mehr auf Handy.
Wie kann ich mich wehren ?
Gibt es ein Sozialhilfeamt,wo ich nun Leistung beantragen könnte?
Denn durch diese Scheisse, werde ich nun auch noch obdachlos (Whg fristlos gekündigt) und habe auch kein Geld für Lebensmittel.
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Alt 01.09.2008, 11:13   #2
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Standard AW: Keine Leistung -Trotzdem zur Massnahme?

Zitat:
Zitat von Jannica Beitrag anzeigen
Ich bekam das letzte mal am 1.7 Leistung,also vor 2 Monaten.
Arge zahlt aufgrund falschen Vermutungen nicht.
welche vermutungen?

gehe bitte nicht mehr alleine zur arge und lasse dir jegliche absage schriftlich geben, dann hast du etwas in der hand wogegen du widerspruch / klagen kannst.
__________________
manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt

Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Interesse melden!
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Alt 01.09.2008, 11:16   #3
Hartziger
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Beiträge: n/a
Standard AW: Keine Leistung -Trotzdem zur Massnahme?

Solange du als Arbeitssuchend gemeldet bist, musst du alles tun um in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu kommen.

Wenn du keine Leistungen bekommst und dir die Arge auf den Senkel geht und du ohne Arge auskommst, dann melde dich ab. Dann musst du auch nicht mehr an Massnahmen teilnehmen.
 
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Alt 01.09.2008, 15:50   #4
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Beiträge: 1.155
Standard AW: Keine Leistung -Trotzdem zur Massnahme?

Hallo Jannica

Erstmal wie alt bist du?

Zweitens. Wohnst du allein? Und wenn ja seit Wann?

Zitat:
Zitat von Jannica
Ich bekam das letzte mal am 1.7 Leistung,also vor 2 Monaten.
Arge zahlt aufgrund falschen Vermutungen nicht.
Hast du einen Bescheid darüber mit den Sanktionsgründen? Wenn nein ist das einstellen der Leistungen rechtswidrig und somit nichtig.

Zitat:
Zitat von Jannica
Jetzt fordert ein Massnahme - Berater mich auf zu einem Termin vorbeizukommen.
Wie stellt sich die Arge das vor,wovon ich eigentlich die Busfahrkarte dorthin bezahlen soll? Es sind immerhin 25 km.
Ich war bereits schon mal da,da sagte diese Schule,sie zahlt nicht,schliesslich hätte mich die Arge dahin geschickt und als ich der Arge die Fahrkarten gab,weigerte sie sich ebenfalls zu zahlen.
So,jetzt kann ich sowieso nicht das Geld um dorthin zu fahren und habe diesen Termin nicht wahrgenommen. Konnte auch nicht absagen,da kein Guthaben mehr auf Handy.
Wie kann ich mich wehren ?
Denke wenn sowas kommt dann ist noch nichts verloren. Wieso sollten die dir eine kostenspielige Massnahme zahlen?

Anrufen ist sehr schlecht. Lieber alles schriftlich wenn wichtig

Zitat:
Zitat von "Jannica
Gibt es ein Sozialhilfeamt,wo ich nun Leistung beantragen könnte?
Denn durch diese Scheisse, werde ich nun auch noch obdachlos (Whg fristlos gekündigt) und habe auch kein Geld für Lebensmittel.
Sozialamt Leistungen denke kriegst du nicht.

Obdachlosigkeit. Das ist der Punkt der nicht eintreffen darf.

Lebensmittel. Bei der Tafel würde ich da mal anfragen. Oder beim sozialen Dienst in deiner Stadt.

Mein Tip an dich: Nimm dir einen spitzfindigen Sozialrechtsanwalt. Errkläre im die Sachlage. Das du am finanziellen Ende bist und vermutlich bald obdachlos.

Beratungshilfeschein bekommst du beim Amtsgericht. 10 € Beratungsgebühr an den Anwalt zahlen (kann er auch später kassieren)

Und warte noch ein paar Antworten hier ab mit Tips und Tricks

Und fürs nächste mal. Ein bisschen früher hier reinschreiben. Also sobald die Arge stresst.
__________________
Mit freundlichem Gruß

Patrik

Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch

Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt

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http://www.500-euro-eckregelsatz.de/

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