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kein_lohn_unter10

ALG II

Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein; in Forum: Information; Brauch dringend Hilfe...Habe heute ien Schreiben der ARGE erhalten vom22.08.08.!!!Leistungen würden eingestellt werden weil ich nach Informationen,die denen vorliegen aus meinem bezogenen Unterhalt meinen Lebensunterhalt selber bestreiten könne.Das ist definitiv ...
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Alt 29.08.2008, 19:24   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Frage Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein

Brauch dringend Hilfe...Habe heute ien Schreiben der ARGE erhalten vom22.08.08.!!!Leistungen würden eingestellt werden weil ich nach Informationen,die denen vorliegen aus meinem bezogenen Unterhalt meinen Lebensunterhalt selber bestreiten könne.Das ist definitiv falsch.Richtig ist,dss mein Ex-Mann zu mehr Unterhalt verdoonert wurde,als er gezahlt hat.Die Arge aber mittlerweile das Geld aus der Lohnpfändung zurück erhalten hat,was von denen vorgestreckt wurde.Mal ganz davon abgesehen lag die Post jetzt erst im Kasten.Um 15 Uhr war noch nichts da.Ist eben ein privater Postdiens.Leider endet laut Schreiben auch heute die Einspruchsfrist.Die meinen doch nicht allen ernstes,dass Kindergeld von 154 Euro Plus 260 Euro Unterhzalt für mich und meine Tochter ausreichend sind??Am Montag muss ich meine Tochter erst zur Klassenfahrt bringen und werde danach operiert.Weis nicht ob ich im Krankenhaus bleiben muss.Was kann ich tun?Die Arge hat bis jetzt seit Januar meine Ernergiekosten von meinen Bezügen direkt an den Versorger überwiesen,da die das so haben wollten weil sie wohl Angst hatten,dass ich die Nachzahlung ijn Höhe von 790 Euro für Heizung sonst nicht leisten kann.Kommt das Geld bei denen verzögert an,werden die hier abstellen.

Mal davon abgesehen ist meinb Vermieter nen *********.Als die Arge mal zu spät gezahlt hat und er die Miete nicht pünklich hatte wolle er mir hier in Abwesenheit ein anderes Schloss einbauen damit ich nicht in die Wohnung kann so lange er das Geld nicht hat
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Geändert von tasmania69 (29.08.2008 um 19:31 Uhr).
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Alt 29.08.2008, 20:10   #2
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Pfeil AW: Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein

Gericht-Rechtsberatungsschein beantragen ( gibts sofort nach Schilderung ) dann zum Anwalt für Sozialrecht.Montag Sofort.

Alle Bescheide & den Brief+Umschlag mitnehmen


tröste dich, mir wird einfach so nix ausgezahlt.. ohne Gründe. Hab Montag wohl dasselbe zu tun wie Du.
Braeburn1977 ist offline  
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Alt 29.08.2008, 20:12   #3
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Standard AW: Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein

ich hab montag ne op das ist ja der mist...die kann ich unmöglich absagen weil sonst erst nen neuer termin mitte oktober möglich ist und meine hand dann steif bleiben kann heul

LG

Tasmania
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Alt 29.08.2008, 20:28   #4
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Blinzeln AW: Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein

dann eben so schnell es geht danach
oder
zwischendurch
jemandem eine Vollmacht ausstellen, der dich in allen SGB I II III X _Sachen vertreten darf - dieser muss natürlich genauestens Bescheid wissen, denn er spricht dann in deinem Namen..

Rechtsberatungsschein kann je nach Fall auch schriftlich beantragt werden - ruf mal die Rechtspflegerstelle beim örtlichen Gericht an und frage nach, sag dass du gesundheitlich jetzt nicht kannst, das ganze aber eilt.

Der kostenlose Schein berechtigt dich ( wenn du kein Vermögen oder eine Rechtschutzversicherung hast ) kostenlos einen Anwalt zum Thema zu befragen und auch diesen mit deinen evtl Prozessen zu beauftragen.

Manche Anwälte wollen 10 Euro Schutz-Gebühr, damit man nicht aus lauter Langeweile mit irgendwas ankommt.. - mehr Euro ist jedenfalls nicht zulässig.

Steht ein Prozess oder eine EA an, dann beantragt der Anwalt für dich Prozesskostenhilfe, so dass der Staat das gesamte Verfahren blechen muss - wenn Du gewinnst, bleibt es dabei , der Gegner ( der ja der Staat selber ist im weitesten Sinne ) muss alles tragen, - verlierst Du, musst Du natürlich alles ersetzen - auch den Anwalt der Gegenseite.

Also vom Anwalt auf jeden Fall eine Erfolgsprognose geben lassen.

aber trotzdem zügig (!) um alles kümmern, sonst kommt hinterher noch der Vorwurf "Wovon haben sie denn gelebt ? .. ging ja auch ohne arge.,. usw."

Viel Erfolg. Auch für die Hand ;-)
Braeburn1977 ist offline  
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Alt 29.08.2008, 20:35   #5
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Standard AW: Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein

Danke braeburn.....hoffe da mein anwalt für familienrecht auch sozialrecht macht und eh nicht auf die arge steht,dass er auf die 10 euro verzichtet..lach.....bloss ich weis was er da an aktenbergen liegen hat.....ob das so auf die schnelle geht weis ich auch nicht.....und unser sozialgericht hat alleine 500 klagen mehr liegen als im ersten halbjahr 2007...alles aus unserem bezirk wohgemerkt....


LG

Tasmania
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Alt 29.08.2008, 20:54   #6
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Standard AW: Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein

@ braeburn...ich verstehe eine sache nicht...in vielen threads wird gesagt,dass man behaupten soll div.schreiben seien nicht eingegangen.behaupte ich das nun oder gehe ich mit dem schreiben zu meinem anwalt oder sage ich dem ganz doof ich weis nicht warum ich wieder mal kein geld bekomme???
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Alt 29.08.2008, 21:33   #7
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Standard AW: Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein

hallo tasmania

wieo ist heute schon die Einspruchszeit vorbei wenn das Schreiben vom 22.08 ist heute ist doch erst der 29. gibt es bei solchen Angelegenheiten keine 4 wöchige Widerspruchsfrist???


LG neuling
neuling08 ist offline  
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Alt 29.08.2008, 22:00   #8
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Standard AW: Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein

Zitat:
Zitat von Braeburn1977 Beitrag anzeigen
Steht ein Prozess oder eine EA an, dann beantragt der Anwalt für dich Prozesskostenhilfe, so dass der Staat das gesamte Verfahren blechen muss - wenn Du gewinnst, bleibt es dabei , der Gegner ( der ja der Staat selber ist im weitesten Sinne ) muss alles tragen, - verlierst Du, musst Du natürlich alles ersetzen - auch den Anwalt der Gegenseite.

Also vom Anwalt auf jeden Fall eine Erfolgsprognose geben lassen.
Deine Aussage ist so nicht ganz richtig.

Zitat:
Gerichtskosten werden in allen drei Instanzen von den Versicherten, Leistungsempfängern und Behinderten grundsätzlich nicht erhoben (§ 183 Sozialgerichtsgesetz). Allerdings können einem Beteiligten Gerichtskosten auferlegt werden, wenn er einen Rechtsstreit trotz eines entsprechenden Hinweises des Gerichts missbräuchlich fortführt (§ 192 Sozialgerichtsgesetz). Die Verhängung solcher Missbrauchskosten kommt auch dann in Betracht, wenn die Fortführung eines Rechtsstreits offensichtlich aussichtslos ist.
Gerichtskosten fallen dagegen an, wenn in einem Rechtsstreit weder der Kläger noch der Beklagte Versicherter, Leistungsempfänger oder Behinderter ist (vgl. zu den Einzelheiten: § 197a Sozialgerichtsgesetz).
Außergerichtliche Kosten, vor allem die Gebühren eines Prozeßbevollmächtigten, muss jeder Verfahrensbeteiligte grundsätzlich erst einmal selbst aufbringen. Das Gericht entscheidet dann bei Beendigung des Verfahrens, ob und in welchem Umfang der Gegner diese Kosten zu erstatten hat (§ 193 Sozialgerichtsgesetz). Ist einem Beteiligten die Aufbringung der außergerichtlichen Kosten nach seinen finanziellen Verhältnissen nicht zumutbar, kann er auf Antrag Prozeßkostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung erhalten, wenn die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos oder mutwillig erscheint (§ 73 a Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit § 114 Zivilprozessordnung).
Quelle : Grundzüge des sozialgerichtlichen Verfahrens

Blinky
blinky ist offline  
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Alt 29.08.2008, 22:40   #9
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Zitat:
Zitat von neuling08 Beitrag anzeigen
hallo tasmania

wieo ist heute schon die Einspruchszeit vorbei wenn das Schreiben vom 22.08 ist heute ist doch erst der 29. gibt es bei solchen Angelegenheiten keine 4 wöchige Widerspruchsfrist???


LG neuling

keine ahnung...den termin hab ich so in dem schreiben angekündigt bekommen

Zitat:
Zitat von blinky Beitrag anzeigen
Deine Aussage ist so nicht ganz richtig.



Quelle : Grundzüge des sozialgerichtlichen Verfahrens

Blinky

echt lieb von euch aber dank dauerstress mit meinem ex mann seit 10 jahren,steig ich bei der prozesskostenhilfe durch...ist im familienrecht nicht anders fest gelegt


trotzdem lieben dank
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Geändert von Curt The Cat (29.08.2008 um 23:37 Uhr). Grund: Beiträe zusammengeführt...
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Alt 29.08.2008, 23:22   #10
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Standard AW: Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein

Sorry, les deinen Beitrag jetzt erst.

Ich frag mich auch, wieso Einspruchsfrist? Am besten fristwahrend ohne Begründung einlegen, da kann man nix verkehrt machen, ggf. auch jederzeit zurück nehmen.

Wenn du die Möglichkeit hast, stell das Schreiben mal anonymisiert ein.
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Gruß
vagabund
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Alt 29.08.2008, 23:39   #11
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Standard AW: Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein

Zitat:
Zitat von vagabund Beitrag anzeigen
Sorry, les deinen Beitrag jetzt erst.

Ich frag mich auch, wieso Einspruchsfrist? Am besten fristwahrend ohne Begründung einlegen, da kann man nix verkehrt machen, ggf. auch jederzeit zurück nehmen.Also das schreiben ist vom 22.08. und heute bei mir im kasten gwesen mit stempel von vorgestern(privater briefdienst).darin steht ich soll bis heute!!!!! stellung nehmen und dass bezüge eingestellt sind.sollte ich das nicht tun,werde ich auch weiterhin keinen anspruch auf alg2 haben.verstehe ich zumindest so.

Wenn du die Möglichkeit hast, stell das Schreiben mal anonymisiert ein.
scanner habe ich leider nicht.........bin aber morgen nachmittag im i-net-cafe und schicke es mal rüber


gruss tasmania
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Alt 29.08.2008, 23:44   #12
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also dazu nochmal...die zahlung ist bereits eingestellt und ich kann montag kaum was unternehmen,da ich ins krankenhaus muss
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Alt 29.08.2008, 23:51   #13
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Ist das dann ein Anhörungsschreiben? Diese "Frist" ist keine echte, deine Stellungnahme kann jederzeit nachgeholt werden. Auch muss man nicht zwingend auf eine Anhörung antworten; wenn Du alle entscheidungserheblichen Tatsachen bereits mitgeteilt hast
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Gruß
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Alt 29.08.2008, 23:57   #14
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Zitat:
Zitat von vagabund Beitrag anzeigen
Ist das dann ein Anhörungsschreiben? Diese "Frist" ist keine echte, deine Stellungnahme kann jederzeit nachgeholt werden. Auch muss man nicht zwingend auf eine Anhörung antworten; wenn Du alle entscheidungserheblichen Tatsachen bereits mitgeteilt hast
sieht so aus....aber ich habe denen nichts mit zu teilen.kann nur vermuten dass mein ex mann aus rache irgendwelche behauptungen aufgestellt hat.eingestellt sind die zahlungen jedenfalls eindeutig.allerdings wurde mir 3 tage nachdem dieser bescheid getippt wurde,die klassenfahrt ohne einwand oder nachfragen genehmigt?eigenartig.woher wollen die denn wissen,dass ich die nicht auch selber finanzieren kann???
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Alt 29.08.2008, 23:59   #15
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Standard AW: Hilfe..ARGE stellt Leistungen ab sofort ein

Naja, dann befolge den Rat von vagabund, schreibe deine Stellungnahme (zusätzlich mit dem Hinweis, wann der Brief bei dir ankam), schreibe eine Vollmacht und schicke jemanden zur ARGE, der die Stellungnahme gegen Eingangsbestätigung abgibt und versucht, für dich einen Vorschuss o. ä. zu erwirken.

Mario Nette
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Alt 30.08.2008, 00:01   #16
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Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Naja, dann befolge den Rat von vagabund, schreibe deine Stellungnahme (zusätzlich mit dem Hinweis, wann der Brief bei dir ankam), schreibe eine Vollmacht und schicke jemanden zur ARGE, der die Stellungnahme gegen Eingangsbestätigung abgibt und versucht, für dich einen Vorschuss o. ä. zu erwirken.

Mario Nette
nun ja keine ahnung...aber nen vorschuss hab ich noch nie bekommen...und denke mein sb wird darauf hinweisen dass er die stellungnahme erst bearbeiten muss
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Alt 30.08.2008, 00:11   #17
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ich habe leider niemanden, der für mich dort hin gehen könnte.mein sb zieht sichdann wieder was aus der nase ,warum er nicht zahlen kann.hab auch schon ne drohung wegen einer anzeige auf angebliche erpressung von teamleiter erhalten ,nur weil ich ihm die passenden paragraphen vorgelegt habe!!

Weis leider auch nicht wie ich das mit der anhörung am besten machen machen.mache ich das schriftlich bei der arge?oder beim anwalt wenn ich aus dem krankenhaus zurück bin?oder beides?parallel sofort den anwalt hinzu ziehen?

die arge wird behaupten,das schreiben sei rechtzeitig bei mir gewesen.darauf hin denke ich wird auch mein schreiben wegen der anhörung auf eis gelegt.

wie stelle ich das am besten an,da sich ja alles wegen dem krankenhaus noch verzögert??



danke euch im voraus


tasmania
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