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| Tags: bitte, dringend, gestrichen, leistungen, rat |
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#1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.08.2008
Beiträge: 2
| Guten Tag zusammen, meine Bekannte, Alg2-Empfängerin, ist vor zwei Wochen in eine neue Wohnung eingezogen. Ich habe ihr letzte Woche von Montag bis Freitag geholfen, indem ich die Einrichtung, die sie gekauft hat, transportiert und aufgebaut habe etc. Bin bei ihr auch übernachten geblieben. Seit dem letzten Wochenende ist sie allein in der Wohnung. Es sind auch keine Sachen von mir in ihrer Wohnung. Heute bekomme ich einen Anruf von ihr, dass das Bankkonto gepfändet worden wäre, und zwar vom Arbeitsamt (ARGE), weil dieses angeblich angenommen hat, dass ich ihr Freund bin, der bei ihr wohnt. Deswegen bekommt sie nun eine Sperre für 6 Wochen und kann sich nicht ernähren. Außerdem rechnet sie mit einer Anzeige wegen Betrug. Das hat mich erst einmal geschockt, dass es so überhaupt geht. Auf meinen Einwand, sie kann es doch erklären und ich kann es bezeugen, hat sie beteuert, dass da wirklich nichts mehr zu machen wäre, angeblich hätte auch ihr Rechtsanwalt ihr dasselbe gesagt. Nun habe ich aber das Gefühl, die kleine spielt ein abgekartetes Spiel und will mir ein Gewissen machen, obwohl ich nichts dafür kann, um von mir Geld für die nächsten 6 Wochen zu bekommen. Kann denn irgendjemand sagen, ob von Seiten der ARGE so was überhaupt möglich ist und ob sie das auch tatsächlich praktizieren. P.S. Sie ist schon etwas streitsüchtig und macht oft Ärger bei den Ämtern – aber auch wenn die Beamten ihr böse sind, kann ich nicht glauben, dass so etwas passieren kann. Bitte, helft mir, bin total fertig und weiß nicht, was ich davon halten und wie ich mich verhalten soll, danke an alle. |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Steh ihr bei...als Mensch. Vermeidet das Wort Freund. Aber wenn du ihr finanziell hilfst, dann nur mit Darlehensvertrag. Besser wäre, das würde jemand anders tun - denn wenn du ihr hilfst, wäre das für die ARGE schon wieder ein Indiz für ein Einstehen! Was sie braucht ist einen Bescheid der ARGE. Damit kann sie dann eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen. Du könntest eine eidesstattliche Versicherung schreiben, die sie miteinreichen kann. | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008
Beiträge: 141
| Lass dir da nichts einreden... und erst recht kein schlechtes Gewissen... Selbst wenn du ihr Freund wärest und bei ihr mehr als nur einmal übernachtet hättest wäre das nicht rechtens wenn die Arge dort die Leistungen kürzt oder gar ganz einstellt. Wenn du mit ihr dort wohnen würdest wäre eine Kürzung bei ihr natürlich richtig, schließlich musst du dann auch etwas zur Miete betragen. Da beides nicht der Fall nicht ist, ist das Verhalten der Arge unzulässig. Sie soll ihrem Rechtanwalt mal Beine machen... Ob sie dich jetzt unter Druck setzen möchte oder ob die Arge sich tatsächlich so verhalten hat kann ich nicht beurteilen... bei einigen Sachbearbeitern ist inzwischen wohl alles möglich... Gruß |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 612
| Konto pfänden auch? Das glaub ich nicht. Wenn ich eine Überweisung mache kann ich mir das Geld auch nicht durch die Bank zurückholen lassen. Die Leistung einfrieren ja, das können die schon. Mach es, wie Ludwigsburg und geh mit ihr zur Bank wegen des Kontoauszuges. |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.08.2008
Beiträge: 2
| Danke für die Antworten, ihr lieben, ich werde schauen, daß ich von ihr erst einmal einen Beweis habe für das, was sie behauptet. Lieben Gruß |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.11.2005
Beiträge: 687
| wenn sie einen Rechtsanwalt hat, dann soll der schleunigst eine einstweilige Anordnung beantragen. Die ist immer möglich, wenn ein laufender Bescheid existiert oder man einen Weiterbewilligungsantrag gestellt hat, wenn der Bewilligungszeitraum nahe am Ablaufdatum war. Nachweise sollten vorhanden sein. Wie vorher schon erwähnt, eine "Kontopfändung" durch die Arge oder das Job-Center ist sehr unwahrscheinlich.
__________________ Was ich hier weitergebe ist lediglich meine freie Meinung |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 260
| "...vor 2 Wochen ..." Aaaaalso, - die Mitarbeiter der Argen sind zwar leider oftmals dreist und gelegentlich auch dämlich, aaaaaaber ... Zuerst muß da wohl eine Anzeige von Jemandem beim zuständigen Jobcenter gewesen sein. Wenn sie neu in dem Haus wohnt, - wie geht denn das ? Woher hat da ein neugieriger Spanner = Spinner 1. dich dort gesehen 2. die Centerinformation und das sie arbeitslos ist 3. weiß das sie als alleinlebend gemeldet ist Ein entsprechender Pfändungs.- und Überweisungsbeschluß braucht wenigstens !!!!! heutzutage 3 Wochen, denn auch die Gerichtsvollzieher haben volle Terminkalender. Zuvor noch der Antrag innerhalb des Jobcenter und die Genehmigung dafür. Wie dem auch alles sei, - irgendetwas ist komisch. Kann auch sein das sie bereits einige Sanktionen hatte und aus Versehen ein Trottel trotzdem überwiesen hat, sich die Arge also nur unrechtmäßg gezahltes Geld zurückholt. Wie dem auch immer sei, - ich finde es merkwürdig. Entweder spinnt die ARGe oder aber .... |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 29.08.2008 15:23 | |
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