ALG II
Hilfe! An wen kann ich mich wenden, wenn mich mein Fallmanager nicht vermitteln will?; in Forum: Information; Hallo Ihr lieben! Ich brauche dringend Hilfe!!! Hätte jetzt die Chance auf ne Ausbildung, wo ich gerade ne Maßnahme mache. Meine Fallmanagerin will mich aber auf Teufel komm raus nicht ...| Tags: fallmanager, hilfe, vermitteln, wen, wenden |
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#1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 4
| Hallo Ihr lieben! Ich brauche dringend Hilfe!!! Hätte jetzt die Chance auf ne Ausbildung, wo ich gerade ne Maßnahme mache. Meine Fallmanagerin will mich aber auf Teufel komm raus nicht dirt hin lassen und ich brauch aber ne Zuweisung!!! An wen kann ich mich denn da melden? Freue mich über eure Antworten!!! |
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| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.771
| Zitat:
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. | |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 4
| Also ich bin gerade in einer Maßnahme drin und ich könnte dort meine Ausbildung weitermachen, da mir mein Chef dieses Jahr während der Probezeit gekündigt hat. Jetzt bräuchte ich eine Zuweisung für diesen Träger, der von der ARGE finanziert werden müsste. Ich bin 24 und es ist schwer in dem Alter noch was zu finden. Meine Fallmanagerin meint, das ich mir lieber woanders ne Lehrstelle suchen soll. Die Stelle wäre da aber ich darf die Maßnahme dort fertig machen und dann sitz ich weider ihne was da. An wen kann ich mich da melden um Unterstützung zu bekommen? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 391
| Um was für eine Art von Ausbildung handelt es sich denn (betrieblich, außerbetrieblich, schulisch)? Und hat Deine Fallmanagerin das schriftlich abgelehnt oder mündlich? Vielleicht hilft es, mit dem Teamleiter der Fallmanagerin zu sprechen oder auch mit der Berufsberatung, die häufig für solche Dinge zuständig ist.
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 4
| Ja das ist ja das Problem. Mein Berufsberater hat schon mit ihr geredet. Aber sie sagt nur für sie iss das Thema überbetriebliche Ausbildung definitiv vom Tisch! Und ihre Vorgesetzte meinte nur wenn sie das sagt dann iss das so sie weiss schon was sie macht. Wie soll man denn da noch was verstehen? Verkehrte Welt! |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 280
| Dein Problem ist auch, dass du schon einmal eine Ausbildung abgebrochen hast. Sowas kommt nicht sehr gut rüber, da die von dir angestrebte Maßnahme auch wohl recht teuer ist. Leider gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine überbetriebliche Ausbildung, erst recht nicht, wenn man schon mal eine Ausbildung abgebrochen hat. |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.08.2008
Beiträge: 4
| Ich habe die Ausbildung NICHT abgebrochen! Mein Chef hat mir gekündigt, weil er nach der Probezeit keinen Zuschuss mehr für mich bekommen hat, was er mit fast allen Lehrlingen so macht. Ich muss mich doch irgendwo hinwenden können wo mir jemand helfen kann? |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 280
| Klar, man kann sich immer an irgendwen wenden. Aber du hast keinen Anspruch auf die Maßnahme. Das heißt, selbst der beste Anwalt kann die nicht helfen. Vielleicht suchst du im Guten noch mal das Gespräch. |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 10.04.2006 Ort: Außerhalb der "Matrix"
Beiträge: 770
| Zitat:
Vielleicht hat ja irgendjemand auf dem Schirm, ob es legal ist, ständig Leute zu beschäftigen, so lange sie subventioniert sind und dann durch andere Subventionierte zu ersetzen oder ist es in den Gesetzen vorgesehen, dass Arbeitgeber billige Arbeitskräfte auf Kosten der SteuerzahlerInnen bekommen? Schönen Gruß, Andreas
__________________ "Wer nicht bereit ist, aus der Geschichte zu lernen, der ist dazu verurteilt, sie zu wiederholen." (Übersetzungsvariante eines Zitats von George Santayana) Das Ziel der Hartz-Gesetze: Niemand soll hungern, ohne zu frieren! Alle meine Äußerungen sind durch das Grundgesetz, Artikel 20, Absatz 4 abgedeckt und somit strafrechtlich nicht verfolgbar! ;-) | |
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| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 28.08.2008 22:47 | |
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