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| Tags: scheidung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 31
| Hallo ich bin neu hier und habe mal eine Frage.In wieweit habe ich einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder ähliches bei der Scheidung.Ich bin ALG 2 Bezieherin und mein Anwalt stellt sich da bewußt dumm an. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 998
| Den Antrag auf PKH stellt Dein Anwalt bei Gericht. Dazu benötigt er eine Kopie Deines ALG-II Bescheides. Das Gericht rechnet dann nach, ob Du PKH bekommst, oder nicht. Obwohl der Anwalt das sicherlich auch könnte.
__________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. Hamburg |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.02.2006 Ort: zeithain
Beiträge: 53
| hallo bine bin selber in der situation wie du,scheidung und mein jahr schon abgessen,aber immer noch kein termin bei gericht naja aber mein ex is ja ausgezogen,bloß gut also du kannst prozeßkostenbeihilfe und beratunskostenbeihilfe beantragen,dein anwalt muss solche vordrucke haben,ansonsten hat die auch jedes gericht.da musst du deine einkommen eintragen aber auch deine schulden ,falls vorhanden solltest du nich klar kommen mit ausfüllen mail mich an kopf hoch es geht immer weiter muttl :hug:
__________________ es ist nicht genug von einer sache zu wissen man muss sie auch tun |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 1
| Am Besten du gehst, bevor du einen RA aufsuchst, zum AG und stellst den Antrag auf PKH. Du benötigst dazu alle Unterlagen. Mietvertrag, ALGII Bescheid usw. Ich gehe davon aus, dass dir beim Ausfüllen, wenn du alle Unterlagen dabei hast, geholfen wird. Danach gehst du zum RA. Lena |
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| | #5 |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 2.050
| Mit ALG2-Bescheid ist die Beantragung von PKH einfach, meist reicht der schon aus. Solltest du Schonvermögen oder Schulden zu haben, gibst du das mit an.
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner |
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