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Alt 23.03.2006, 17:50   #1
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Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 31
Standard Scheidung

Hallo ich bin neu hier und habe mal eine Frage.In wieweit habe ich einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder ähliches bei der Scheidung.Ich bin ALG 2 Bezieherin und mein Anwalt stellt sich da bewußt dumm an.
Bine ist offline  
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Alt 23.03.2006, 17:53   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Ralf Hagelstein
 
Registriert seit: 19.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 998
Standard

Den Antrag auf PKH stellt Dein Anwalt bei Gericht.
Dazu benötigt er eine Kopie Deines ALG-II Bescheides.
Das Gericht rechnet dann nach, ob Du PKH bekommst, oder nicht.
Obwohl der Anwalt das sicherlich auch könnte.
__________________
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz

PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V.
Hamburg
Ralf Hagelstein ist gerade online  
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Alt 23.03.2006, 22:43   #3
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 15.02.2006
Ort: zeithain
Beiträge: 53
Standard

hallo bine

bin selber in der situation wie du,scheidung und mein jahr schon abgessen,aber immer noch kein termin bei gericht
naja aber mein ex is ja ausgezogen,bloß gut
also du kannst prozeßkostenbeihilfe und beratunskostenbeihilfe beantragen,dein anwalt muss solche vordrucke haben,ansonsten hat die auch jedes gericht.da musst du deine einkommen eintragen aber auch deine schulden ,falls vorhanden
solltest du nich klar kommen mit ausfüllen mail mich an



kopf hoch es geht immer weiter

muttl :hug:
__________________
es ist nicht genug von einer sache zu wissen man muss sie auch tun
muttl ist offline  
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Alt 24.03.2006, 20:54   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 1
Standard

Am Besten du gehst, bevor du einen RA aufsuchst, zum AG und stellst den Antrag auf PKH. Du benötigst dazu alle Unterlagen. Mietvertrag, ALGII Bescheid usw. Ich gehe davon aus, dass dir beim Ausfüllen, wenn du alle Unterlagen dabei hast, geholfen wird. Danach gehst du zum RA.

Lena
Lena ist offline  
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Alt 24.03.2006, 22:07   #5
Redaktion
 
Benutzerbild von vagabund
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: NRW
Beiträge: 2.050
Standard

Mit ALG2-Bescheid ist die Beantragung von PKH einfach, meist reicht der schon aus. Solltest du Schonvermögen oder Schulden zu haben, gibst du das mit an.
__________________
Gruß
vagabund
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