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| Tags: exmatrikuliert, keine, leistungen, trotzdem |
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#1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 11
| Ich habe mich zum 30.09.2008 (Ende des Semesters) exmatrikulieren lassen. Zum 30.09. deshalb, weil ich sonst alle Prüfungsleistungen, die ich im letzten Semester erbracht habe, verliere. Ich bin pleite, die Wohnung wurde geräumt. Ich wohne im Moment in der Wohnugn eines Studenten, der seine Wohnung bis Ende September nicht braucht (ist in den Ferien bei seinen Eltern), dann muss ich raus. Eine eigene Wohnung kann ich nicht anmieten, weil ich keinerlei Einkommen habe, das wäre sonst Betrug und strafbar will ich micht nicht machen. Mit der Exmat-Bescheinigung bin ich zur ARGE und wollte ALG II beantragen. Man würde mir den Antrag ablehnen, weil mein Studium dem Grund nach Bafög-förderfähig ist, und hat mich wieder heim geschickt. Die Begründung wäre § 7 Absatz 5 Satz 1 SGB II. Dass ich schon exmatrikuliert bin interessiert die nicht. Ich schreibe schon seit Wochen massig Bewerbungen (bekomme leider auch Absagen, aber auch mehrere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen) und stehe jetzt schon dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung, nicht erst ab Oktober 2008. Dennoch würde man sich erst ab dem offiziellen Semester-Ende für mich verantwortlich fühlen. Ist die Begründung nach § 7 Absatz 5 Satz 1 SGB II trotz Exmatrikulation rechtens? Mein Problem ist auch, dass ich hier im Ort und der Umgebung gar nichts finde, ich müsste für einen Job zwangsweise umziehen und eine Wohnung anmieten. Wie soll ich das denn ohne einen Cent in der Tasche machen? Würde ich irgendwo was bekommen müsste ich den Job absagen, weil ich mir weder den Umzug noch die Mietkaution leisten kann. Das kanns doch auch nicht sein! |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.12.2006
Beiträge: 121
| Zitat:
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 34
| hast du denn bafög bekommen und wenn warum bekommst du es nicht mehr? bekommst du von deinen eltern unterhalt? wenn nicht, warum nicht mehr? wie weit bist du denn noch von deinem abschluß entfernt? willst du das studium jetzt schmeißen oder nur kurzzeitig unterbrechen wegen arbeit? |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Stell den Antrag und bring ihn zu deiner (gesetztlichen) Krankenkasse, die sind verpflichtet ihn weiter zu leiten. Laß dir auf einer Kopie die Abgabe bestätigen. Oder: frag hier im Forum, wer dich als Beistand zur ARGE begleiten kann. Geld gibt es erst ab Antragstellung - deshalb muß der Antrag schnellstens abgegeben werden. Das mal als erstes... |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wie alt bist dzu? Gehörst vielleicht noch zu U 25? |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.12.2006
Beiträge: 121
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 34
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| | #8 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 34
| Zitat:
zum zweiten wäre ein rückzug zu den eltern erstmal sinnvoller, denn in nächster zeit scheint obdachlosigkeit zu drohen und selbst obdachlosenheime wollen geld sehen für die nacht. in der zwischenzeit kann "sie" oder du dir ja einen studijob oder anderen geringfügig bezahlten job suchen, damit man erstmal etwas geld in der hand hat. | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 633
| Die Exmatrikulation ist ja zum 30.09.2008 - und genau bis dahin wäre es ja förderfähig, oder? Und bis dahin ist es bisher abgelehnt worden. Es geht nicht um den Anspruch danach - sehe ich das richtig? |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.12.2006
Beiträge: 121
| Achso, ja. Dann kann sie (oder er) nichts tun und muss den Monat noch abwarten. Dauert ja eh ein Weilchen, bis der Antrag bearbeitet ist. Aber die Auskunft, dass er abgelehnt wird, ist trotzdem falsch. Er kann halt erst später bewilligt werden. Geändert von Marco* (28.08.2008 um 13:31 Uhr). |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Hallo, die Vorgeschichte dazu hast du im Forum allgemeine Fragen gepostet ? Vielleicht könnte man die zwei Threads zusammenfügen, du hast ja schon viel unternommen in deiner Sache. Über Kindergeld hab ich in deinem Post nichts gefunden,( oder überlesen) Besteht da ein Anspruch? LG; Indiana |
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| | #12 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 11
| Zitat:
Noch zwei Jahre, also kein Härtefall. Zitat:
Außerdem würde mich mal interessieren, warum mir unterstellt wird ich wäre eine "sie". Bin ich nicht! | ||
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| | #13 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #14 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Deine Exmatikulierung entfaltet ihre Wirkung erst mit dem 30.09.2008. Bis dahin bist du immatrikuliert in einem - vermutlich - dem Grunde nach BAföG-geförderten Studium, was den Bezug von Leistungen nach dem SGB II in den allermeisten Fällen laut § 7 Abs. 5 SGB II ausschließt. Das heißt auch, dass ein Anspruch erst entstehen kann, wenn du exmatrikuliert bist. Die Abwägung "Anerkannte, erbrachte Leistungen vs. Existenzsicherung" ist sehr schwierig, dieses Problem hatte ich auch. Ich habe mich dann für die Sicherung meiner Existenz entscheiden, weil es ziemlich schwierig ist, dem Uni-Hausmeister zu erklären, warum man sein Nachtlager unter der Treppe aufschlagen will. Ehrlich gesagt würde ich nicht weiter darauf pochen, irgendwas bei der ARGE zu bewirken, sondern mich mal umschauen, ob es im Rathaus/Bürgeramt oder anderen öffentlichen Einrichtungen Hilfe für dich gibt, da du von Obdachlosigkeit bedroht bist. Da kann man nicht einfach drüber hinweggehen. Mario Nette |
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| | #16 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 11
| Die von der Stadt haben mir empfohlen, bei der Bahnhofsmission zu übernachten. Etwas anderes können Sie mir nicht bieten. Tagsüber muss ich dort dann aber raus. |
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| | #17 | |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| Zitat:
ALG II dann aber weiterhin auch nicht ! aufpassen, M. | |
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| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2008 Ort: NRW
Beiträge: 194
| Zitat:
Aber es brennt. Wenn bei deiner Hochschule die Exmatrikulation innerhalb des Semesters möglich ist , würde ich das zumindest in Betracht ziehen. Das du mit Wirkung der Exmatrikulation Anspruch auf ALG hast wurde ja schon von Mario Nette geschrieben. LG, Indiana | |
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| | #19 |