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| Tags: argesachbearbeiter, gespraechsnotiz, pflicht |
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#1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 2
| Hallo, habe grosse Probleme durch ständig wechselnde Sachbearbeiter der Leistungsgewährung bei der Arge. Fehlende Gesprächsnotizen der verschiedenen Sachbearbeiter bei meinen Besuchen sorgten immer wieder für Verwirrung. Kann mir jemand sagen, ob es eine generelle Aufzeichnungspflicht der Sachbearbeiter bei meinen Besuchen oder Anrufen gibt, oder ob die Sachbearbeiter je nach Lust und Laune Gespräche und Vorsprachen vermerken oder nicht ? Gruss Klaus |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Warum machst Du nicht selber bzw. nimmst endlich mal jemanden mit zur Behörde. Wenn Du selbst welche machst, solltest Du diese an den SB schicken und vermerken, dass Du davon ausgehst, wenn innerhalb von 10 Tagen nichts moimmst, dass die Gesrpächsnotiz so anerkannt wird.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 2
| ich nehm mittlerweile immer einen Zeugen mit. Leider liegen die geschilderten Sachen schon ein paar Monate zurück und aufgrund einer Akteneinsichtnahme ist mir diese Tatsache erst zu Gesicht gekommen. Manche Sachbearbeiter notieren jeden Besuch oder Anruf, manche eben gar nichts. Gibt es denn da keine einheitliche Aufzeichnungspflicht der Arge ? Kann jeder Sachbearbeiter tun oder lassen was er gerade will ? Normalerweise haben die doch für alles eine Vorschrift. Gruss Klaus Geändert von unknownman2 (25.08.2008 um 18:12 Uhr). |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 595
| Die meisten Handys habe einen Voice-Recorder. Der hat normal mind. 60 Minuten Aufzeichnung und man kann die Sachen ins MP3 Format wandeln. Generell muss man dem Mitarbeiter natürlich sagen, dass man das Gespräch aufzeichnet. Verweigern kann er das schlecht. Damit hat man dann ein sehr gutes Beweismittel für den Inhalt der Gespräche. Die Aufzeichnung ohne Zustimmung des Personal ist rechtswidrig. Solche Aufzeichnungen werden i.d.R. nicht von Gerichten anerkannt. Also am besten einschalten, offen auf den Tisch legen und die Frage nach der Zustimmung zur Aufzeichnung mit aufzeichnen. Damit ist man dann auf der sicheren Seite und weiß auch selbst immer, was man (nicht) gesagt hat. Telefonische Gespräche mit ARGE Mitarbeitern werden normalerweise nicht aufgezeichnet. Die Aufzeichnung ist ohne deine Zustimmung unzulässig. Ob und welche Gesprächsnotizen die dann machen, ist ihnen überlassen. Auch da ist es zweckmäßig, solche Gespräche aufzuzeichnen. Aber immer den Gesprächspartner auf die Aufzeichnung hinweisen ;)
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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| | #5 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Lieber Andi, den Unsinn lassen wir mal hier weg. Grundsätzlich gibt es eine Aufzeichnungspflicht. Aber was inhaltlich aufgezeichnet werden soll, ist nicht geregelt. Es gibt sicher in einigen Behörden dazu Anhaltspunkte. Natürlich sollte in der Akte immer stehen, wann du da warst. Aber im eigenen Interesse würde ich selbst ein Protiokoll anfertigen und wie weiter oben beschrieben handhaben. Umgekehrt hast Du ja sonst keine Möglichkeit auf die Aufzeichnungen des SBs Einfluss zu nehmen.
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 595
| Weshalb Unsinn? Eine Gesprächsnotiz kann jede Seite bestreiten. Den Wortlaut einer Aufzeichnung jedoch nicht. Die Aufzeichnung ist ein objektives Beweismittel.
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.09.2005 Ort: Bochum
Beiträge: 775
| Beweismittel ist fraglich, denn: Wenn die Aufzeichnung ohne Wissen des Gespächspartnerss gemacht wird, so stellt es eine Verletzung des vertraulichen Wortes dar. Dann kannst Du vom ARGEn Mit"arbeiter" ruckzuck eine Klage am Hals haben. Desshalb ist da Vorsicht geboten.
__________________ 1989 wurde der Sozialismus abgeschafft...nicht mehr und nicht weniger. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 595
| Siehe meine erste Antwort weiter oben. Darauf habe ich ausdrücklich hingewiesen ;)
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| Zitat:
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 595
| Wenn du dir das Protokoll vom Gesprächspartner unterzeichnen lässt, was er auch verweigern kann, dann hat das einen gewissen Wert. Der ist aber bei Weitem nicht so hoch wie der einer Gesprächsaufzeichnung. Und wer kann schon Steno? Eine andere Frage ist sicherlich, was man bei einer Weigerung der Aufzeichnung macht. In dem Fall würde ich dann auch auf Freunde als Zeugen ausweichen und von diesen ein Protokoll zeichnen lassen, möglichst halt auch vom SB. Allerdings sind diese Tipps wirklich auch nur für solche extremen Fälle, normale SB "vergessen" nicht was sie gesagt haben und machen selbst ausreichend Notizen, sodass auch bei SB Wechsel noch halbwegs die Richtung nachvollziehbar ist. Hier möge mich bitte keiner missverstehen.
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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| | #11 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| @ Andi, ich meine keinesweg, dass Du Unsinn erzählst. Aber die Vorgehensweise ist recht unsinnig, weil kaum ein Mensch sich auf so etwas einlassen würde. Bei den meisten Menschen bewirkt nun mal eine Aufzeichnung eine sofortige Hemmschwelle oder Blockade und sie können kaum noch etwas sagen. Deshalb einfach den von mir beschriebenen Weg gehen und fertig.
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 595
| @Martin Ok, lassen wir es so stehen, du hast mich überzeugt. Wichtiger ist sicher, dass Zeugen mitgenommen werden, wenn die Situation schon so eskaliert ist, dass der eine SB die Aussagen des anderen SB nicht mehr kennen will. Da hilft dann eben auch nur noch Aufzeichnung und / oder von Zeugen gezeichnetes Protokoll der Inhalte solcher Gespräche.
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 25.08.2008 18:41 | |
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