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| Tags: alles, ging, lebensunterhalt, miete, vermieter |
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#1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.11.2007 Ort: BERLIN
Beiträge: 59
| Hallo... Mir ist folgendes passiert ... Am 18.08. beginnt meine Ausbildung, aufgrunddessen bin ich ab dem 18. von den Leistungen ausgeschlossen und somit keine Weiterbewilligung möglich .. so das JC Berechnet wurden mir : vom 01.08. - 17.08. zur Sicherung des Lebensunterhalts 180,... Kosten für Unterkunft und Heizung 116,... Ich wohne in einer WG ... mein Mietanteil ist 206,00€ Das JC überwies die 296,00€ an meinen Vermieter .. Als am 5. immer noch kein Geld da war .. rief bei JC an .. dort wurde mir ganz locker gesagt .. ''Schauen Sie doch mal in Ihren Bescheid, wieso wundern Sie sich, worauf warten Sie denn , wir haben entschieden ,dass es so wenig Geld ist und das wir es sofort an den Vermieter überweisen . Sie stehen doch gar nich als Zahlungsempfänger drin, freuen Sie sich doch ... ihre Miete ist bezahlt'' Ich habe weder Sanktion .. noch sontwas .. das die einen Grund hätten es an meinen Vermieter zu überweisen. 2x haben Sie das schon gemacht .. mein Anwalt mahnte... Und diesmal überwiesen Sie mein Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts an meinen Vermieter ... |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.158
| ich würde unsern Muster Antrag auf Vorschuss (hier unter Download) runterladen ausfüllen und sofort ab damit inkl. Begleitung zum Amt.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Vorschuss? Warum? @marta: Bist du denn trotz der Ausbildung noch - von deinem Standpunkt aus gesehen - anspruchsberechtigt? Ich würde den Anwalt erneut mahnen lassen, sofern das kein finanzielles Fiasko gibt. Ferner könntest du dir überlegen, dass ja eigentlich für den Vermieter eine Überzahlung und für dich eine Unterzahlung stattfand, also: Du warst ja im August teilweise noch anspruchsberechtigt für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Diese wurden dir nicht gewährt, sondern es wurden ausschließlich Leistungen für die Kosten der Unterkunft in falscher Höhe geleistet. Soll die ARGE sich die Kohle doch vom Vermieter wiederholen - du jedenfalls musst noch was von der ARGE bekommen. Man kann dich nicht einfach bevormunden. Mario Nette |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| ErwerbslosenForum Deutschland | This thread | Refback | 25.08.2008 07:00 | |
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