| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: grund, kuerzung, verstehe |
![]() |
| LinkBack (1) | Themen-Optionen | Ansicht |
| |
#1 | ||||
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.12.2007 Ort: Offenbach am Main
Beiträge: 50
| Hallo, ich bins schon wieder. Wir waren grade am Postkasten, haben Post von der Arge bekommen. Eigentlich sind wir grade dabei einen Gegenvorschlag zur EGV zu schreiben. (Siehe Hier). Inhalt der Post: Zitat:
Was will uns dieser Mensch sagen? Keine Tippfehler hab ihn wortwörtlich so abgeschrieben. Hier mal der Ablauf der zur Kürzung geführt hat: Mail vom Wildhof (Träger): Zitat:
Zitat:
Worauf Sie uns antwortete: Zitat:
ICH KRIEG HIER EINEN HEULKRAMPF - DIE WOLLEN UNS FERTIG MACHEN!! Kann Sie uns denn kürzen? Die EGV war ja abgelaufen! Vor allen Dingen verstehen wir die Begründung der Kürzung warum unsere Begründung abgelehnt wird nicht HÜÜÜÜLFEE!!! Langsam liegen die Nerven blank Geändert von Problemkind (21.08.2008 um 13:45 Uhr). | ||||
| | |
| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2008
Beiträge: 34
| du hast eine sanktion bekommen, weil du dich geweigert hast eine arbeitsgelegenheit oder maßnahme aufzunehmen. egv hin oder her ist erstmal einerlei. du hast dich damit verweigert deine bedürftigkeit zu senken und somit ist dies erstmal so. du hättest den hinweis des maßnahmeträgers annehmen sollen und dann das problem der egv später klären sollen. für die arge sieht es so aus, als würdest du die egv nur als ausrede benutzen wollen um nicht teilnehmen zu müssen. da du jedoch gelder vom staat erhältst, bist du erstmal dazu verpflichtet. genau so wie du es schilderst, solltest du das der arge auf dem anhörungsbogen darlegen und um einen termin bei deinem sb bitten um der sanktion unter umständen aus dem weg zu gehen. das wäre mein vorschlag dazu. |
| | |
| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2006 Ort: Rhein-Neckar
Beiträge: 1.185
| Zitat:
Wenn die EGV am 27.05 abgelaufen ist gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Sanktion. Auch auf dem Schrieb des Maßnahmeträgers ist keine Rechtshilfebelehrung. Und die neue EGV ist noch nicht abgeschlossen also noch in Verhandlung. Im übigen verringert eine Maßnahme die Bedürftigkeit nicht sondern verteuert selbige. Aber ich denke mal das unsere gute Gerda auch noch ein Wörtchen dazu zu schreiben hat. Sie kennt sich da in juristischen Dingen gut aus. LG Hexe | |
| | |
| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Doch. Du hast dich kategorisch geweigert an der Maßnahme teilzunehmen obwohl du Leistungen bekommst. Sowas gibt immer erstmal eine Sanktion, da du nicht bereit bist deine Bedürftigkeit zu mindern. So sieht es die Arge. Das ist nun mal so. Jumjum liegt da schon ganz richtig. |
|
| | #5 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.12.2007 Ort: Offenbach am Main
Beiträge: 50
| Zitat:
Wenn der Wildhof ihm einen Termin für den 27.07.2008 gibt, und er um Aufschub bittet, bis die Angelegenheit mit dem SB geklärt ist, ist das wohl kaum ne kategorische Weigerung oder? Eine Vereinbarung mit dem Wildhof hat ja laut EGV nur bis zum 27.05.2008 bestanden. | |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.054
| Nun, der SB sieht halt das Antreten einer angebotenen Maßnahme als Grundpflicht der Alg II-Empfänger an,- und das bedeutet, es ist unabhängig von einer gültigen EGV. Eben Pflicht, beizutragen, die Hilfsbedürftigkeit zu verringert/beenden. Und, so definiert, ist das Nichtantreten der Maßnahme ein klarer Verstoß gegen die Grundpflichten, und darum die Kürzung aus sich Deines SB berechtigt.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
| | |
| | #7 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.12.2007 Ort: Offenbach am Main
Beiträge: 50
| Zitat:
Hallo, die EGV lief bis Ende Mai, er war also bis dahin dem Träger zugewiesen und nicht länger oder?? Wieso sollte dann zu einem Termin beim Träger im Juli erscheinen müssen?? Dann könnte in der EGV auch gleich stehen: gültig bis 27.05.2008 aber der Träger kann Sie trotzdem bis ans Lebensende einladen ![]() Sorry, aber der Logik kann ich grad nicht folgen .... | |
| | |
| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.239
| Zitat:
Ausserdem sehe ich sehr wohl eine gewisse Berechtigung vor Antritt eines Ein-Euro-Job ein Gespräch über die momentane Situation zu verlangen. | |
| | |
| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.239
| Zitat:
Du sprichst von "Wir" . Darf ich fragen ob Du da eine Bedarfsgemeinschaft meinst oder ob Du multipel bist? Weil wenn das der Fall ist würde ich ganz direkt gesprochen auf "psycho" (bin selbst auch psychisch krank) machen, zu meinem behandelnden Psychiater gehen und mit über diesen weiterhelfen lassen per Attest. Daß es Dir aus gesundheitlichen Gründen blabla nicht zuzumuten ist mit sowas überfallen zu werden weil es Dich psychisch überfordert, sondern daß Du mehr Beratung und Betreuung benötigst. | |
| | |
| | #10 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.12.2007 Ort: Offenbach am Main
Beiträge: 50
| Zitat:
"Wir" deshalb, weil ich von meinem Lebensgefährten und mir rede. Ich bin einfach nur die Bessere beim Tippen *LOL* | |
| | |
| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.239
| Hi. Gut. Ich kenne diesen Ausdruck nämlich aus krankheitsrelevanten Foren von Leuten die multipel sind und offensiv dazu stehen. Hätte ja sein können.. |
| | |
| | #12 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.12.2007 Ort: Offenbach am Main
Beiträge: 50
| Nochmal Zitat:
| |
| | |
| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Gab es vor dem Absenkungsbescheid überhaupt eine Anhörung? Soweit ich weiß muss dies geschehen. Geschah es nicht, wäre die Sanktion also eh hinfällig. Oder irre ich? Mario Nette |
| | |
| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.136
| Im Moment sollte man wohl eher prüfen, ob diese Tätigkeit überhaupt gesetzeskonform gewesen wäre. So weit ich das sehe war vorher weder über die Tätigkeit (Umfang, genaue Tätigkeit), noch über die Arbeitszeiten etc. informiert worden. Sofort Widerspruch gegen die Kürzung einreichen. Parallel Eilantrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen. Der ARGE sei aufzugeben, die Leistungen komplett auszuzahlen und die Sanktion zurückzunehmen.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." |
| | |
| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 3.136
| Zitat:
Damit dürfte klar sein, daß es sich um Tätigkeiten als Schreiner handelt. Daraus kann man recht gut ableiten, daß dieser Ein Euro Job wohl gesetzwidrig ist. Man spart sich das Einstellen eines teuereren Profis.
__________________ Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen." | |
| | |
| | #16 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 91
| Also, wie sieht es denn aus wenn er in der EGV vom 26.11.2007 die Maßnahme drin stehen hat und diese Maßnahme dauert aber 1 Jahr. Die EGV gilt aber nur ein halbes Jahr. Nun könnte man sagen: Er hat die begonnene Massnahme mitten drin abgebrochen (mit Erlöschen der EGV) Oder ist eine Massnahme die länger dauert als die EGV rechtswidrig? Anders ist es wieder wenn die Maßnahme beendet ist, keine neue EGV geschlossen wurde und eine neue Massnahme verordnet wird (ohne gültige EGV). Wo bleiben die Spezis? |
| | |
| | #17 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.12.2007 Ort: Offenbach am Main
Beiträge: 50
| |