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kein_lohn_unter10

ALG II

Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht; in Forum: Information; Hallo, ich bins schon wieder. Wir waren grade am Postkasten, haben Post von der Arge bekommen. Eigentlich sind wir grade dabei einen Gegenvorschlag zur EGV zu schreiben. ( Siehe Hier ...
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Alt 21.08.2008, 13:25   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Benutzerbild von Problemkind
 
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Unglücklich Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Hallo,
ich bins schon wieder.
Wir waren grade am Postkasten, haben Post von der Arge bekommen.
Eigentlich sind wir grade dabei einen Gegenvorschlag zur EGV zu schreiben.
(Siehe Hier).

Inhalt der Post:
Zitat:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Sehr geehrter Herr XY,
der Ihnen zustehende Anteil des Arbeitslosengeldes II wird für die Zeit vom 01.09.2008 bis 30.11.2008 monatlich um 30 vom Hundert der maßgebenden Regelleistung abgesenkt ..... Bla Bla

Begründung:

Sie haben am 25.07.2008 trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die Maßnahme (Arbeitsgelegenheit) beim Fallmanagement Wildhof abgebrochen, obwohl Ihnen die weitere Teilnahme an dieser Maßnahme unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsfähigkeit und Ihrer persönlichen Verhältnisse zumutbar war.

Zur Begründung bzw. Erklärung des Verhaltens wurde von Ihnen dargelegt, dass die abgeschlossene EGV nicht mehr gültig sei. Daher müssten Sie die Maßnahme nicht antreten.

Der Maßnahmeantritt und die Teilnahmepflicht sind jedoch Bestandteil Grundpflichten und in der EGV vom 26.11.07 dokumentiert zu den dort zu diesem Zeitpunkt gültigen Verfahrensanweisungen.

Es liegen daher keine Gründe vor, die den Nichtantritt der Maßnahme rechtfertigen.
WIR VERSTEHEN DEN KOMPLETTEN SATZ NICHT!!!
Was will uns dieser Mensch sagen? Keine Tippfehler hab ihn wortwörtlich so abgeschrieben.

Hier mal der Ablauf der zur Kürzung geführt hat:

Mail vom Wildhof (Träger):
Zitat:
Hallo Herr XY,
Sie können am 1. Aug. eine Arbeitsgelegenheit im Bauhof beginnen, um 8.30 Uhr.
Kommen Sie am Freitag, den 25.7.08 um 10 Uhr zu mir, um alles zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen von
Unsere Antwort:
Zitat:
Betreff: Termin 25.07.2008 / 10:00 Uhr
Sehr geehrte Frau XY,
wie ich festgestellt habe, ist die Laufzeit meiner Eingliederungsvereinbarung bereits seit dem 27.05.2008 abgelaufen.
Aus diesem Grund möchte ich den o.g. Termin verschieben, bis ich mit meiner SB über meine weitere berufliche Perspektive gesprochen habe.
Mit freundlichen Grüßen
XY

Worauf Sie uns antwortete:
Zitat:
BetreffAW: AGH im Bauhof

Hallo Herr XY,
ich habe ihre mail erhalten und wenn sie sich mit Frau Wyrich zusammensetzen wollen, können sie das erst ab dem 1. Aug., solange ist sie in Urlaub. Ich würde ihnen trotzdem dringend empfehlen, die AGH anzutreten, da meiner Meinung nach alles besprochen wurde. Aber das ist letztlich ihre Verantwortung.

Viele Grüße von XY
Danach kam ja eine erneute Zuweisung und gestern eine neue EGV (an dessen Gegenvorschlag wir grad arbeiten) und jetzt DAS!

ICH KRIEG HIER EINEN HEULKRAMPF - DIE WOLLEN UNS FERTIG MACHEN!!

Kann Sie uns denn kürzen? Die EGV war ja abgelaufen!
Vor allen Dingen verstehen wir die Begründung der Kürzung warum unsere Begründung abgelehnt wird nicht HÜÜÜÜLFEE!!!

Langsam liegen die Nerven blank

Geändert von Problemkind (21.08.2008 um 13:45 Uhr).
Problemkind ist offline  
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Alt 21.08.2008, 14:22   #2
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Beiträge: 34
Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

du hast eine sanktion bekommen, weil du dich geweigert hast eine arbeitsgelegenheit oder maßnahme aufzunehmen. egv hin oder her ist erstmal einerlei. du hast dich damit verweigert deine bedürftigkeit zu senken und somit ist dies erstmal so.
du hättest den hinweis des maßnahmeträgers annehmen sollen und dann das problem der egv später klären sollen. für die arge sieht es so aus, als würdest du die egv nur als ausrede benutzen wollen um nicht teilnehmen zu müssen. da du jedoch gelder vom staat erhältst, bist du erstmal dazu verpflichtet.
genau so wie du es schilderst, solltest du das der arge auf dem anhörungsbogen darlegen und um einen termin bei deinem sb bitten um der sanktion unter umständen aus dem weg zu gehen.
das wäre mein vorschlag dazu.
jumjum ist offline  
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Alt 21.08.2008, 15:02   #3
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Beiträge: 1.185
Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Zitat:
Zitat von jumjum Beitrag anzeigen
du hast eine sanktion bekommen, weil du dich geweigert hast eine arbeitsgelegenheit oder maßnahme aufzunehmen. egv hin oder her ist erstmal einerlei. du hast dich damit verweigert deine bedürftigkeit zu senken und somit ist dies erstmal so.
du hättest den hinweis des maßnahmeträgers annehmen sollen und dann das problem der egv später klären sollen. für die arge sieht es so aus, als würdest du die egv nur als ausrede benutzen wollen um nicht teilnehmen zu müssen. da du jedoch gelder vom staat erhältst, bist du erstmal dazu verpflichtet.
genau so wie du es schilderst, solltest du das der arge auf dem anhörungsbogen darlegen und um einen termin bei deinem sb bitten um der sanktion unter umständen aus dem weg zu gehen.
das wäre mein vorschlag dazu.
No no no so einfch liegt der Fall meines Erachtens nicht.
Wenn die EGV am 27.05 abgelaufen ist gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Sanktion.
Auch auf dem Schrieb des Maßnahmeträgers ist keine Rechtshilfebelehrung.
Und die neue EGV ist noch nicht abgeschlossen also noch in Verhandlung.

Im übigen verringert eine Maßnahme die Bedürftigkeit nicht sondern verteuert selbige.

Aber ich denke mal das unsere gute Gerda auch noch ein Wörtchen dazu zu schreiben hat.
Sie kennt sich da in juristischen Dingen gut aus.
LG
Hexe
Hexe45 ist gerade online  
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Alt 21.08.2008, 15:13   #4
Hartziger
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Zitat:
Zitat von Hexe45 Beitrag anzeigen
Wenn die EGV am 27.05 abgelaufen ist gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Sanktion.
Doch. Du hast dich kategorisch geweigert an der Maßnahme teilzunehmen obwohl du Leistungen bekommst. Sowas gibt immer erstmal eine Sanktion, da du nicht bereit bist deine Bedürftigkeit zu mindern. So sieht es die Arge. Das ist nun mal so. Jumjum liegt da schon ganz richtig.
 
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Alt 21.08.2008, 16:07   #5
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Zitat:
Zitat von Hartziger Beitrag anzeigen
Doch. Du hast dich kategorisch geweigert an der Maßnahme teilzunehmen obwohl du Leistungen bekommst. Sowas gibt immer erstmal eine Sanktion, da du nicht bereit bist deine Bedürftigkeit zu mindern. So sieht es die Arge. Das ist nun mal so. Jumjum liegt da schon ganz richtig.


Wenn der Wildhof ihm einen Termin für den 27.07.2008 gibt, und er um Aufschub bittet, bis die Angelegenheit mit dem SB geklärt ist, ist das wohl kaum ne kategorische Weigerung oder?

Eine Vereinbarung mit dem Wildhof hat ja laut EGV nur bis zum 27.05.2008 bestanden.
Problemkind ist offline  
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Alt 21.08.2008, 16:16   #6
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Nun, der SB sieht halt das Antreten einer angebotenen Maßnahme als Grundpflicht der Alg II-Empfänger an,- und das bedeutet, es ist unabhängig von einer gültigen EGV. Eben Pflicht, beizutragen, die Hilfsbedürftigkeit zu verringert/beenden.

Und, so definiert, ist das Nichtantreten der Maßnahme ein klarer Verstoß gegen die Grundpflichten, und darum die Kürzung aus sich Deines SB berechtigt.
__________________
Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

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Alt 21.08.2008, 16:36   #7
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Zitat:
Zitat von Rounddancer Beitrag anzeigen
Nun, der SB sieht halt das Antreten einer angebotenen Maßnahme als Grundpflicht der Alg II-Empfänger an,- und das bedeutet, es ist unabhängig von einer gültigen EGV. Eben Pflicht, beizutragen, die Hilfsbedürftigkeit zu verringert/beenden.

Und, so definiert, ist das Nichtantreten der Maßnahme ein klarer Verstoß gegen die Grundpflichten, und darum die Kürzung aus sich Deines SB berechtigt.

Hallo, die EGV lief bis Ende Mai, er war also bis dahin dem Träger zugewiesen und nicht länger oder??

Wieso sollte dann zu einem Termin beim Träger im Juli erscheinen müssen??

Dann könnte in der EGV auch gleich stehen: gültig bis 27.05.2008 aber der Träger kann Sie trotzdem bis ans Lebensende einladen

Sorry, aber der Logik kann ich grad nicht folgen ....
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Alt 21.08.2008, 16:50   #8
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Zitat:
Zitat von jumjum Beitrag anzeigen
du hast eine sanktion bekommen, weil du dich geweigert hast eine arbeitsgelegenheit oder maßnahme aufzunehmen. egv hin oder her ist erstmal einerlei. du hast dich damit verweigert deine bedürftigkeit zu senken und somit ist dies erstmal so. .
moment mal, ein Ein-Euro-Job senkt die Bedürftigkeit nicht...

Ausserdem sehe ich sehr wohl eine gewisse Berechtigung vor Antritt eines Ein-Euro-Job ein Gespräch über die momentane Situation zu verlangen.
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Alt 21.08.2008, 16:53   #9
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Zitat:
Zitat von Rounddancer Beitrag anzeigen
Nun, der SB sieht halt das Antreten einer angebotenen Maßnahme als Grundpflicht der Alg II-Empfänger an,- und das bedeutet, es ist unabhängig von einer gültigen EGV. Eben Pflicht, beizutragen, die Hilfsbedürftigkeit zu verringert/beenden..
Nochmal, hier geht es nicht um die Verringerung der Bedürftigkeit.

Du sprichst von "Wir" . Darf ich fragen ob Du da eine Bedarfsgemeinschaft meinst oder ob Du multipel bist? Weil wenn das der Fall ist würde ich ganz direkt gesprochen auf "psycho" (bin selbst auch psychisch krank) machen, zu meinem behandelnden Psychiater gehen und mit über diesen weiterhelfen lassen per Attest.

Daß es Dir aus gesundheitlichen Gründen blabla nicht zuzumuten ist mit sowas überfallen zu werden weil es Dich psychisch überfordert, sondern daß Du mehr Beratung und Betreuung benötigst.
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Alt 21.08.2008, 17:02   #10
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Zitat:
Zitat von münchnerkindl Beitrag anzeigen
Nochmal, hier geht es nicht um die Verringerung der Bedürftigkeit.

Du sprichst von "Wir" . Darf ich fragen ob Du da eine Bedarfsgemeinschaft meinst oder ob Du multipel bist? Weil wenn das der Fall ist würde ich ganz direkt gesprochen auf "psycho" (bin selbst auch psychisch krank) machen, zu meinem behandelnden Psychiater gehen und mit über diesen weiterhelfen lassen per Attest.

Daß es Dir aus gesundheitlichen Gründen blabla nicht zuzumuten ist mit sowas überfallen zu werden weil es Dich psychisch überfordert, sondern daß Du mehr Beratung und Betreuung benötigst.

"Wir" deshalb, weil ich von meinem Lebensgefährten und mir rede.
Ich bin einfach nur die Bessere beim Tippen *LOL*
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Alt 21.08.2008, 17:12   #11
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Hi. Gut. Ich kenne diesen Ausdruck nämlich aus krankheitsrelevanten Foren von Leuten die multipel sind und offensiv dazu stehen.
Hätte ja sein können..
münchnerkindl ist gerade online  
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Alt 21.08.2008, 18:09   #12
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Nochmal
Zitat:
Begründung:

Sie haben am 25.07.2008 trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die Maßnahme (Arbeitsgelegenheit) beim Fallmanagement Wildhof abgebrochen, obwohl Ihnen die weitere Teilnahme an dieser Maßnahme unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsfähigkeit und Ihrer persönlichen Verhältnisse zumutbar war.
Die Maßnahme war laut EGV ja schon am 27.05.2008 beendet!!!!

Zur Begründung bzw. Erklärung des Verhaltens wurde von Ihnen dargelegt, dass die abgeschlossene EGV nicht mehr gültig sei. Daher müssten Sie die Maßnahme nicht antreten.
Nicht, nicht antreten ist falsch, es müsste heißen fortführen, denn ich habe ja schon 6 Monate daran teilgenommen!!!!!

Der Maßnahmeantritt und die Teilnahmepflicht sind jedoch Bestandteil Grundpflichten und in der EGV vom 26.11.07 dokumentiert zu den dort zu diesem Zeitpunkt gültigen Verfahrensanweisungen.

Es liegen daher keine Gründe vor, die den Nichtantritt der Maßnahme rechtfertigen.
.. und die Begründung versteh ich immer noch nicht, denn die Pflicht, an der Maßnahme teilzunehmen, die in der EGV vom 26.11.2007 standen, endete doch wohl mit dem Ende EGV?!
Problemkind ist offline  
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Alt 21.08.2008, 18:13   #13
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Gab es vor dem Absenkungsbescheid überhaupt eine Anhörung? Soweit ich weiß muss dies geschehen. Geschah es nicht, wäre die Sanktion also eh hinfällig. Oder irre ich?

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
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Alt 21.08.2008, 19:33   #14
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Im Moment sollte man wohl eher prüfen, ob diese Tätigkeit überhaupt gesetzeskonform gewesen wäre. So weit ich das sehe war vorher weder über die Tätigkeit (Umfang, genaue Tätigkeit), noch über die Arbeitszeiten etc. informiert worden.

Sofort Widerspruch gegen die Kürzung einreichen. Parallel Eilantrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen. Der ARGE sei aufzugeben, die Leistungen komplett auszuzahlen und die Sanktion zurückzunehmen.
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Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen."
Tom_ ist offline  
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Alt 21.08.2008, 19:36   #15
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Zitat:
Hergestellt werden Schränke, Tische usw für Kindergärten z.B. aber auch für Privatpersonen, also als ich im Voraum stand habe ich mitbekommen, wie die Vorarbeiterin sich unterhielt und sagte: der Auftrag muss bis Freitag fertig sein.

Damit dürfte klar sein, daß es sich um Tätigkeiten als Schreiner handelt. Daraus kann man recht gut ableiten, daß dieser Ein Euro Job wohl gesetzwidrig ist. Man spart sich das Einstellen eines teuereren Profis.
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Edmund Burke: "Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen."
Tom_ ist offline  
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Alt 21.08.2008, 19:51   #16
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Benutzerbild von kridlon
 
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Standard AW: Ich verstehe den Grund der Kürzung nicht

Also, wie sieht es denn aus wenn er in der EGV vom 26.11.2007 die Maßnahme drin stehen hat und diese Maßnahme dauert aber 1 Jahr.
Die EGV gilt aber nur ein halbes Jahr. Nun könnte man sagen: Er hat die begonnene Massnahme mitten drin abgebrochen (mit Erlöschen der EGV)

Oder ist eine Massnahme die länger dauert als die EGV rechtswidrig?

Anders ist es wieder wenn die Maßnahme beendet ist, keine neue EGV geschlossen wurde und eine neue Massnahme verordnet wird (ohne gültige EGV).
Wo bleiben die Spezis?
kridlon ist offline  
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Alt 21.08.2008, 20:19   #17
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Benutzerbild von Problemkind
 
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Zitat:
Zitat von Mario Nette Beitrag anzeigen
Gab es vor dem Absenkungsb