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| Tags: man, selbstaendiger, zaehlt |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.08.2008
Beiträge: 4
| Ich lebe von Hartz IV und verdiene als Interviewer jeden Monat 100 bis 120 Euro Honorar dazu. Nun teilt mir die ARGE mit, daß ab sofort alle Honorarempfänger als Selbständige gelten und etliche Unterlagen einreichen müssen, die bislang nur die richtigen Selbständigen vorbehalten waren. Daher meine Frage: Zähle ich bei einem solch geringen Einkommen wirklich schon als "Selbständiger"? Geändert von Rolando (20.08.2008 um 14:58 Uhr). |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.812
| hm,ich bin nicht ganz sicher aber ich fürchte da kommst du nicht dran vorbei.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.08.2008 Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 78
| Moin Moin Wie lange Du arbeitest spielt keine Rolle. Massgebend ist... Hast Du eine Gewerbeanmeldung? Wer zahlt die Sozialabgaben (Minijob oder 400€ Basis)? Hast Du ein Arbeitsvertrag? Alle Nebeneinkünfte mußt Du der ARGE mitteilen.
__________________ >>> ARGLISTIGE Täuschung ist ilegal - ARGELISTIGE Täuschung ist legal <<< |
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| | #4 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.08.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
Ich habe keine Gewerbeanmeldung und zahle auch keine Sozialabgaben, denn ich darf ja ohnehin 100,- Euro frei dazu verdienen. Ich habe einen Arbeitsvertrag als freier Mitarbeiter. Ich reiche der ARGE jeden Monat eine Bestätigung über die Nebeneinkünfte ein. | |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.08.2008 Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 78
| Moin Moin Teile Deinem Sachbearbeiter das schriftlich mit, das Du schon regelmäßig Deine Belege vorgelegt hast. Mach das alles schriftlich und laße Dir eine Empfangsbestätigung geben. Aber auch bei geringfügige Beschäftigungen sind Sozialabgaben fällig wer zahlt die Pauschalbeträge?
__________________ >>> ARGLISTIGE Täuschung ist ilegal - ARGELISTIGE Täuschung ist legal <<< Geändert von Aschaffenburger (20.08.2008 um 15:54 Uhr). |
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| | #6 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.08.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
Interessieren würde mich trotzdem noch, ab wann man eigentlich als Selbständiger zählt? Ich denke kaum, daß man bei 25,- Euro Zuverdienst pro Monat Selbständiger ist. | |
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| | #7 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.08.2008 Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 78
| Zitat:
Es soll heißen: DEINE BELEGE
__________________ >>> ARGLISTIGE Täuschung ist ilegal - ARGELISTIGE Täuschung ist legal <<< | |
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