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ALG II

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Alt 20.08.2008, 14:17   #1
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Registriert seit: 19.08.2008
Beiträge: 4
Standard Ab wann zählt man als Selbständiger?

Ich lebe von Hartz IV und verdiene als Interviewer jeden Monat 100 bis 120 Euro Honorar dazu. Nun teilt mir die ARGE mit, daß ab sofort alle Honorarempfänger als Selbständige gelten und etliche Unterlagen einreichen müssen, die bislang nur die richtigen Selbständigen vorbehalten waren. Daher meine Frage: Zähle ich bei einem solch geringen Einkommen wirklich schon als "Selbständiger"? Außerdem arbeite ich im Monat weniger als 15 Stunden, um auf das Honorar von durchschnittlich 110,- Euro zu kommen. Muß ich dafür diesen ganzen Papierkrieg über mich ergehen lassen, selbst wenn ich im Monat nur auf 60,- Euro komme? Wenn ich sehe, was für Fragen ich da alle beantworten muß, ist das völliger Blödsinn. Wer kann mir genaue Auskunft erteilen?

Geändert von Rolando (20.08.2008 um 14:58 Uhr).
Rolando ist offline  
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Alt 20.08.2008, 14:46   #2
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 4.915
Standard AW: Ab wann zählt man als Selbständiger?

hm,ich bin nicht ganz sicher aber ich fürchte da kommst du nicht dran vorbei.
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 20.08.2008, 14:58   #3
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Registriert seit: 08.08.2008
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 79
Standard AW: Ab wann zählt man als Selbständiger?

Moin Moin

Wie lange Du arbeitest spielt keine Rolle.

Massgebend ist...

Hast Du eine Gewerbeanmeldung?
Wer zahlt die Sozialabgaben (Minijob oder 400€ Basis)?
Hast Du ein Arbeitsvertrag?

Alle Nebeneinkünfte mußt Du der ARGE mitteilen.
__________________
>>> ARGLISTIGE Täuschung ist ilegal - ARGELISTIGE Täuschung ist legal <<<
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Alt 20.08.2008, 15:08   #4
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Registriert seit: 19.08.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Ab wann zählt man als Selbständiger?

Zitat:
Zitat von Aschaffenburger Beitrag anzeigen
Moin Moin

Wie lange Du arbeitest spielt keine Rolle.

Massgebend ist...

Hast Du eine Gewerbeanmeldung?
Wer zahlt die Sozialabgaben (Minijob oder 400€ Basis)?
Hast Du ein Arbeitsvertrag?

Alle Nebeneinkünfte mußt Du der ARGE mitteilen.
Danke für die Antwort.
Ich habe keine Gewerbeanmeldung und zahle auch keine Sozialabgaben, denn ich darf ja ohnehin 100,- Euro frei dazu verdienen.
Ich habe einen Arbeitsvertrag als freier Mitarbeiter.
Ich reiche der ARGE jeden Monat eine Bestätigung über die Nebeneinkünfte ein.
Rolando ist offline  
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Alt 20.08.2008, 15:25   #5
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Registriert seit: 08.08.2008
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 79
Standard AW: Ab wann zählt man als Selbständiger?

Moin Moin

Teile Deinem Sachbearbeiter das schriftlich mit, das Du schon regelmäßig Deine Belege vorgelegt hast. Mach das alles schriftlich und laße Dir eine Empfangsbestätigung geben.

Aber auch bei geringfügige Beschäftigungen sind Sozialabgaben fällig wer zahlt die Pauschalbeträge?
__________________
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Geändert von Aschaffenburger (20.08.2008 um 15:54 Uhr).
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Alt 20.08.2008, 15:43   #6
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Registriert seit: 19.08.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Ab wann zählt man als Selbständiger?

Zitat:
Zitat von Aschaffenburger Beitrag anzeigen
Moin Moin

Teile Deinem Sachbearbeiter das schriftlich mit, das Du schon regelmäßig keine Belege vorgelegt hast. Mach das alles schriftlich und laße Dir eine Empfangsbestätigung geben.

Aber auch bei geringfügige Beschäftigungen sind Sozialabgaben fällig wer zahlt die Pauschalbeträge?
Wie meinst du das, daß ich schon regelmäßig keine Belege vorgelegt habe? Wem habe ich keine Belege vorgelegt?

Interessieren würde mich trotzdem noch, ab wann man eigentlich als Selbständiger zählt? Ich denke kaum, daß man bei 25,- Euro Zuverdienst pro Monat Selbständiger ist.
Rolando ist offline  
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Alt 20.08.2008, 15:58   #7
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Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 79
Standard AW: Ab wann zählt man als Selbständiger?

Zitat:
Teile Deinem Sachbearbeiter das schriftlich mit, das Du schon regelmäßig keine Belege vorgelegt hast. Mach das alles schriftlich und laße Dir eine Empfangsbestätigung geben.
Es soll heißen: DEINE BELEGE
__________________
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