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| Tags: bescheid, hausbesuch, kommt |
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#1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 25
| Hallo! Ich hatte ja schoneinmal von meinem Hausbesuche berichtet. Es ist morgen eine Woche her das sie hier waren, wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid über diesen Besuch bekomme? Mein SB hier auf´m Dorf ist eigentlich immer relativ fix für meinen Weiterbewilligungsbescheid braucht er höchstens drei Tage, dann habe ich ihn. Und da es jetzt ja eventuell um eine Einstellung der Leistung geht, dann sind die doch bestimmt noch schneller? Werde ich auf jeden Fall benachrichtigt (ob nun positiv oder negativ)?
__________________ Das Universum entstand als Gott durch Null teilte. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.457
| Ewig Es ist nicht üblich, hier einen Bescheid oder auch nur ein Protokoll überlassen zu bekommen. Selbst eine Quittierung der Durchsuchung ist sehr selten. Wenn ich der Besucher wäre, gäbe es von mir auch keine Quittung. |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 25
| Ich meine auch nicht eine Quittung oder ähnliches, sondern den Bescheid wie entschieden wurde. Ob die nun zu dem Entschluss gekommen sind, das ich in einer Wohngemeinschaft lebe oder eben nicht.
__________________ Das Universum entstand als Gott durch Null teilte. |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 55
| Das kommt unter anderem auf die Dringlichkeit der Sache an, die Arbeitsaus- bzw. Überlastung deiner ARGE (Urlaub, Krankheit, Besetzung), die Schnelligkeit deines SB, die Laufzeiten innerhalb der ARGE, dann darauf ob du nachfragst und drängelst oder nicht, es wird dir hier niemand eine vernünftige Zeitangabe machen können, wann entschieden werden wird. |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 25
| Habe in einem anderen Forum diese Antwort erhalten (könnte ja auch für andere wichtig sein) Zeitpunkt Nach dem Gesetz kann die Absenkung erst im Folgemonat nach Erlass des Bescheides wirksam werden (§ 31 Abs. 6 SGB II). Ist der Bescheid also z. B. am 09.01.2008 erlassen, kann die Absenkung frühestens zum 01.02.2008 wirksam werden. Das ist die Homepage mit genauem Wortlaut!!! http://www.tacheles-sozialhilfe.de/...../absenkungsbescheide.as
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.01.2008
Beiträge: 25
| Ein gut gelauntes Hallo an alle! Ich habe soeben Geldeingang der ARGE gehabt! Dann scheine die Tatsächlich nichts zu beanstanden zu haben! Ich bin soooooooo erleichtert!!!!!!!
__________________ Das Universum entstand als Gott durch Null teilte. |
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