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ALG II

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Alt 13.08.2008, 19:07   #1
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 12
Standard Wie lange darf die Arge brauchen zum ALGII-Bescheid??

Helft mir doch mal bitte, wie lange können die sich denn Zeit lassen??? Wir warten seit geschlagene 9 Wochen nun, das endlich mal ein Bescheid hier einflattert. Wir haben uns jetzt zigmal aufgeregt, angerufen, persönlich vorgesprochen - nix nix nix passiert. Ich bin schon am überlegen ob ich mit den öffentlichen Medien (RTL, BILD etc. ) drohen soll. Ich hab das Gefühl, weil wir uns das nicht bieten lassen und uns aufregen, wird unser Antrag extra nich bearbeitet.
Fienchen ist offline  
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Alt 13.08.2008, 19:12   #2
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Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 667
Standard AW: Wie lange darf die Arge brauchen zum ALGII-Bescheid??

Nach 3 Monaten darfst Du "Untätigkeitsklage" einreichen beim SG.
Es sei denn, Ihr habt nix mehr zu Essen bzw. Ihr könnt aus der Wohnung fliegen. (Dann EA bei Gericht)

Gruß Haubold
Haubold ist offline  
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Alt 13.08.2008, 19:25   #3
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Beiträge: 2.855
Standard AW: Wie lange darf die Arge brauchen zum ALGII-Bescheid??

Zitat:
§ 88 SGG

[Untätigkeitsklage]

(1) Ist ein Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
§ 88 SGG - Sozialgerichtsgesetz -


Du hast aber einen Anspruch auf einen Vorschuss, wenn die Antragsbearbeitung länger dauert, siehe hier: Vorschüsse - SGB I

Einen Musterantrag gibt's, soweit ich weiß, im Downloadbereich.
__________________
LG biddy

Geändert von biddy (13.08.2008 um 19:35 Uhr).
biddy ist gerade online  
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Alt 13.08.2008, 19:34   #4
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Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.855
Standard AW: Wie lange darf die Arge brauchen zum ALGII-Bescheid??

Hab' noch etwas Wichtiges vergessen:

Zitat:
SGB I - Allgemeiner Teil -
Zweiter Abschnitt
Einweisungsvorschriften
Erster Titel
Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger


§ 17
Ausführung der Sozialleistungen

(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet
, darauf hinzuwirken, daß
1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
...
__________________
LG biddy
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Alt 13.08.2008, 20:54   #5
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Registriert seit: 15.09.2007
Beiträge: 444
Standard AW: Wie lange darf die Arge brauchen zum ALGII-Bescheid??

Zitat:
Helft mir doch mal bitte, wie lange können die sich denn Zeit lassen???
Bis man tot in der Bude umfällt, denn dann wurde mal wieder am falschen Ende gespart


Zitat:
Wir warten seit geschlagene 9 Wochen nun, das endlich mal ein Bescheid hier einflattert
In dem Fall wird die Leistung abgelehnt mit der einleuchtenden Begründung, man hätte ja 9 Wochen überlebt ergo habe man "versteckte Einnahmen" bzw sei nicht hilfebedürftig.

Zitat:
Wir haben uns jetzt zigmal aufgeregt, angerufen, persönlich vorgesprochen - nix nix nix passiert
Zielgerichtet handeln und das Verfahren selbst beschleunigen, wenn es die SB nicht tun.

Also Vorschuss beantragen (nachdrücklich !), bei Ablehnung vors Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Ungerechtigkeitsdetektor ist offline  
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Alt 13.08.2008, 21:08   #6
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
Standard AW: Wie lange darf die Arge brauchen zum ALGII-Bescheid??

Die Leistung ist sofort fällig, wiel Bedürftigkeit gegeben ist. also morgen hingehen und einen angemessenen Vorschuss gem. § 42 SGB I auf die zu erwartenden Leistungen stellen. bitte nicht alleine hingehen und keinesfalls abwimmeln lassen. bitte nimm einen Kontoauszug mit, aus dem hervor geht, dass du nichts mehr hast.

Sollte das nicht klappen, dann bitte Teamleiter und Geschäftsleitung verlangen und auf dieBedürftigkeit hinweisen. 9 Wochen ist unzumutbar. Drohe auch mit einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht. Dort kannst Du du selbst hingehen und beim Rechtspfleger "einstweiligen Rechtsschutz" mündlich zur Niederschrift aufgeben. Das Verfahren kostet dich nichts. Aber auch hier: Bedürftigkeit anhand eines Kontoauszuges nachweisen.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
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Alt 13.08.2008, 21:28   #7
Erfahrener Benutzer
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Benutzerbild von biddy
 
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Beiträge: 2.855
Standard AW: Wie lange darf die Arge brauchen zum ALGII-Bescheid??

Den Antrag findest Du hier unter "weitere Anträge":

Erwerbslosen Forum Deutschland - Antrge
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