Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Berechnung des Freibetrags; in Forum: Information; Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, welche Freibetrag gibt es bei 107,86 Euro Einkommen? Es handelt sich um Nachzahlung vom Urlaubsabgeltung. Brutto ist leider nicht auf der Lohnabrechnung ausgewiesen, nur ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 09.08.2008, 18:45   #1
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von marty
 
Registriert seit: 06.05.2008
Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
Standard Berechnung des Freibetrags

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen,

welche Freibetrag gibt es bei 107,86 Euro Einkommen? Es handelt sich um Nachzahlung vom Urlaubsabgeltung.

Brutto ist leider nicht auf der Lohnabrechnung ausgewiesen, nur Netto, und das ist oben genannte Betrag.

Danke


marty
marty ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2008, 19:44   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

Na nach der üblichen Rechnung wäre es: 100 € frei, also kommen erstmal noch 7,86 € in Betracht. Davon kannst du 20 % behalten, also 1,57 €. Also werden 6,29 € angerechnet. (Wie das mit den Rundungsvorschriften ist, weiß ich nicht.)

Mario Nette
Mario Nette ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2008, 19:53   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.855
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

Ich zweifle ein wenig, weil ich nicht weiß, ob diese Nachzahlung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub auch unter Erwerbstätigkeit fällt - meint ihr, das ist so und es gibt mehr als die übliche Versicherungspauschale von 30 Euro?
__________________
LG biddy
biddy ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2008, 21:07   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von marty
 
Registriert seit: 06.05.2008
Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

Hallo Biddy,

ja natürlich, es kommt aus dem Arbeitsverhältniss, nur Arge rechnet komisch.

Vielleicht weil es keine Brutto Grundlage gibt.

Erst haben die 20 Cents einfach vergessen

und dann

rechnen die

vom 107,66 Euro ein Freibetrag von 71,53 Euro, dann 30 Euro Versicherungspauschale und das wars.

Ich kann es nicht nachvollziehen.

Danke für die Antworten


Marty
marty ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2008, 21:19   #5
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 12.05.2008
Beiträge: 53
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

In den € 100,00 Grundfreibetrag sind die € 30,00 Versicherungspauschale enthalten, Deine ARGE hat das, aus welchem Grund auch immer, auseinander gerechnet. Im Ergebnis erscheint die Anrechnung aber bis auf die 20% von 20 Cent ok. (Bei Kenntnis des Bruttogehalts, würde sich allerding etwas ändern.)
Clownfisch ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2008, 21:34   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von marty
 
Registriert seit: 06.05.2008
Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

danke, jetzt kann ich das auch verstehen

marty
marty ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2008, 21:36   #7
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.404
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

Zitat:
Zitat von marty
Erst haben die 20 Cents einfach vergessen
Das scheint der einzige Fehler zu sein, wahrscheinlich nur falsch abgelesen.

Zitat:
Zitat von marty
und dann

rechnen die

vom 107,66 Euro ein Freibetrag von 71,53 Euro, dann 30 Euro Versicherungspauschale und das wars.
Addiere die beiden Beträge, dann kommst Du auf den rechnerisch richtigen Freibetrag aus 107,66 €. Die im Grundfreibetrag enthaltene Versicherungspauschale wurde nur gesondert ausgewiesen.
gerda52 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2008, 21:55   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von marty
 
Registriert seit: 06.05.2008
Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

Hmm..

und jetzt werden mir wegen diese 6,33 Euronen 100 Euro auf unbestimmte Zeit abgezogen.

Habe ich ein Glück



marty
marty ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2008, 22:15   #9
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.404
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

Zitat:
Zitat von marty
und jetzt werden mir wegen diese 6,33 Euronen 100 Euro auf unbestimmte Zeit abgezogen.

Habe ich ein Glück
Es ist genau umgedreht.
Von den real erhaltenen 107,86 werden nach der Argerechnung 6,13 auf Deinen ALG II Anspruch angerechnet. 101,53 € bleiben unangetastet, damit kannst Du die Konjunktur mal kräftig ankurbeln.
gerda52 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2008, 19:28   #10
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von marty
 
Registriert seit: 06.05.2008
Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

Ich habe es so gemeint

meine SB schreibt:

Die Ihnen zustehende Regelleistung wird............in monatlichen Raten in Höhe von 100,00 Euro gegen die laufenden Leistungen aufgerechnet.

Sie brauchen den o.g. Betrag also nicht zu überweisen.


Er nervt oder braucht Urlaub.

marty
marty ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 09:31   #11
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.404
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

Zitat:
Zitat von marty
meine SB schreibt:

Die Ihnen zustehende Regelleistung wird............in monatlichen Raten in Höhe von 100,00 Euro gegen die laufenden Leistungen aufgerechnet.

Das kann man noch nicht mal mit Amtsdeutsch entschuldigen, der komplette Satz ist widersinnig. Wie kann man einen Leistungsanspruch mit einer lfd. Leistung verrechnen?

Sie brauchen den o.g. Betrag also nicht zu überweisen.
Lol - wie gnädig. Schreibe zurück, dass Du keinesfalls die Absicht hast, den übl. Weg der Zahlung umzukehren. Bitte im Gegenzug um rechtzeitige Anweisung der 100 Euro - Rate!

Die genaue Berechnung im geänderten Bescheid wäre noch interessant. Stellst Du ihn anonymisiert ein?

Die Beschwerde ist erst fällig, wenn wirklich 100 Euro abgezogen wurden.
gerda52 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 16:36   #12
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von marty
 
Registriert seit: 06.05.2008
Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

Hallo Gerda,

lustig ist, dass am gleichem Tag meine SB im anderem Bescheid die Zahlung schon mal gestoppt hat.

der zweite Witz ist, das ich dieses Geld tatsächlich nicht zur Verfügung hatte
- mit AG im Streit und der Betrag sofort zurücküberwiesen,was der SB dann nicht mehr aus den Kontoauszügen bemerkt hat

------------
Mir ergibt das schon eine Sinn, wenn er schreibt, ich brauche nicht zu überweisen, weil ich ja schon gegen zwei Verrechnungen geklagt habe, und er musste mir das Geld wieder zurückzahlen.


ich stelle den Bescheid zum Einsicht so schnell es geht



marty
marty ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 17:09   #13
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von marty
 
Registriert seit: 06.05.2008
Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

Hier versuche ich die zwei Seiten reinzustellen

m.
Angehängte Dateien
Dateityp: rtf Erstattungsbescheid August 08.rtf (378,5 KB, 20x aufgerufen)
marty ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2008, 19:49   #14
Redaktion
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 3.404
Standard AW: Berechnung des Freibetrags

Die Ausführungen auf der 2. Seite sind in der Tat missverständlich geschrieben. Es wurden wahrscheinlich nur die üblichen Textbausteine eingefügt ohne weiter auf den Inhalt bzw. die Textaussage zu achten. Maßgeblich ist aber, dass die Leistungen nur in Höhe des anrechenbaren Betrages aufgehoben sind.

Du könntest also fristwahrend Widerspruch einlegen und in Ruhe den Zahlungseingang am 30.08.08 abwarten.

Wie hast Du Dich mit dem Arbeitgeber geeinigt? Vll. war es dumm, das Geld wieder zurückgehen zu lassen. Als Hartzler kann man sich unüberlegte Handlungen leider nicht immer leisten.
gerda52 ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Berechnung med789 ALG II 7 16.07.2008 15:54
Freibetrags-/AlgII-Berechnung? Nimrodel Allgemeine Fragen 9 14.06.2008 11:15
ALG-Berechnung kara2010 ALG 5 24.04.2007 06:55
Berechnung ALG I mit ALG II xtazzy ALG 2 29.03.2007 14:05


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:31 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland