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| Tags: berechnung, freibetrags |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, welche Freibetrag gibt es bei 107,86 Euro Einkommen? Es handelt sich um Nachzahlung vom Urlaubsabgeltung. Brutto ist leider nicht auf der Lohnabrechnung ausgewiesen, nur Netto, und das ist oben genannte Betrag. Danke marty |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Na nach der üblichen Rechnung wäre es: 100 € frei, also kommen erstmal noch 7,86 € in Betracht. Davon kannst du 20 % behalten, also 1,57 €. Also werden 6,29 € angerechnet. (Wie das mit den Rundungsvorschriften ist, weiß ich nicht.) Mario Nette |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.855
| Ich zweifle ein wenig, weil ich nicht weiß, ob diese Nachzahlung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub auch unter Erwerbstätigkeit fällt - meint ihr, das ist so und es gibt mehr als die übliche Versicherungspauschale von 30 Euro?
__________________ LG biddy |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Hallo Biddy, ja natürlich, es kommt aus dem Arbeitsverhältniss, nur Arge rechnet komisch. Vielleicht weil es keine Brutto Grundlage gibt. Erst haben die 20 Cents einfach vergessen und dann rechnen die vom 107,66 Euro ein Freibetrag von 71,53 Euro, dann 30 Euro Versicherungspauschale und das wars. Ich kann es nicht nachvollziehen. Danke für die Antworten Marty |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.05.2008
Beiträge: 53
| In den € 100,00 Grundfreibetrag sind die € 30,00 Versicherungspauschale enthalten, Deine ARGE hat das, aus welchem Grund auch immer, auseinander gerechnet. Im Ergebnis erscheint die Anrechnung aber bis auf die 20% von 20 Cent ok. (Bei Kenntnis des Bruttogehalts, würde sich allerding etwas ändern.) |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| danke, jetzt kann ich das auch verstehen marty |
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| | #7 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.404
| Zitat:
Zitat:
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Hmm.. und jetzt werden mir wegen diese 6,33 Euronen 100 Euro auf unbestimmte Zeit abgezogen. Habe ich ein Glück marty |
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| | #9 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.404
| Zitat:
Von den real erhaltenen 107,86 werden nach der Argerechnung 6,13 auf Deinen ALG II Anspruch angerechnet. 101,53 € bleiben unangetastet, damit kannst Du die Konjunktur mal kräftig ankurbeln. | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Ich habe es so gemeint meine SB schreibt: Die Ihnen zustehende Regelleistung wird............in monatlichen Raten in Höhe von 100,00 Euro gegen die laufenden Leistungen aufgerechnet. Sie brauchen den o.g. Betrag also nicht zu überweisen. Er nervt oder braucht Urlaub. marty |
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| | #11 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.404
| Zitat:
Die genaue Berechnung im geänderten Bescheid wäre noch interessant. Stellst Du ihn anonymisiert ein? Die Beschwerde ist erst fällig, wenn wirklich 100 Euro abgezogen wurden. | |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Hallo Gerda, lustig ist, dass am gleichem Tag meine SB im anderem Bescheid die Zahlung schon mal gestoppt hat. der zweite Witz ist, das ich dieses Geld tatsächlich nicht zur Verfügung hatte - mit AG im Streit und der Betrag sofort zurücküberwiesen,was der SB dann nicht mehr aus den Kontoauszügen bemerkt hat ------------ Mir ergibt das schon eine Sinn, wenn er schreibt, ich brauche nicht zu überweisen, weil ich ja schon gegen zwei Verrechnungen geklagt habe, und er musste mir das Geld wieder zurückzahlen. ich stelle den Bescheid zum Einsicht so schnell es geht marty |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Hier versuche ich die zwei Seiten reinzustellen m. |
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| | #14 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.404
| Die Ausführungen auf der 2. Seite sind in der Tat missverständlich geschrieben. Es wurden wahrscheinlich nur die üblichen Textbausteine eingefügt ohne weiter auf den Inhalt bzw. die Textaussage zu achten. Maßgeblich ist aber, dass die Leistungen nur in Höhe des anrechenbaren Betrages aufgehoben sind. Du könntest also fristwahrend Widerspruch einlegen und in Ruhe den Zahlungseingang am 30.08.08 abwarten. Wie hast Du Dich mit dem Arbeitgeber geeinigt? Vll. war es dumm, das Geld wieder zurückgehen zu lassen. Als Hartzler kann man sich unüberlegte Handlungen leider nicht immer leisten. |
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