Hallo zusammen, habe eine Frage bezüglich der Anrechnung bei ALG2. Ich war beim Arbeitsamt gemeldet, habe dann einen Job bekommen. Das ging ein halbes Jahr lang gut, dann wurde ich in der Probezeit am 1. April zum 15. April gekündigt weil ich 2 Wochen krank war. Mein Arbeitgeber hat mir mit der Kündigung auch gleich schriftlich mitgeteil, dass er verpflichtet wäre, mich darauf hinzuweisen, dass ich mich innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden der Kündigung beim Arbeitsamt
arbeitslos melden muß. Das habe ich auch gemacht. Das heißt, der 4. April wurde als Tag der Meldung eingetragen. Ich bin davon ausgegangen, dass ich also ab dem 15. April ALG2 beziehen würde.
Es hat sich dann Ewigkeiten hingezogen bis ich einmal einen vorläufigen Bescheid erhalten habe. Da wurde mir aber erst einmal nur Geld ab Juni bewilligt. Ich sollte noch einmal meine Kontoauszüge ab März vorlegen.
Inzwischen habe ich - endlich - den Bescheid erhalten. Hier wird mir mitgeteilt, dass ich von 4. bis 30. April keine Leistung zu erhalten habe. Es gäbe dann noch einen Bescheid für Mai - wer weiß wann der dann kommt. Klar, daß ich für die Zeit wo ich noch beschäftigt war keine Leistung erhalte aber von 15. bis 30.4.? Das allerbeste ist dabei noch daß mir mein ehemaliger Arbeitgeber mit einiger Verspätung meinen Lohn überwiesen hat und mir einfach noch einmal meine letzte Zahlung um zwei Wochen gekürzt hat (Zeitarbeitsfirma). Vermutlich weil er am Schluß keine Arbeit mehr für mich hatte als ich mich (dummerweise) vor Ende der Probezeit gesund gemeldet hatte. Ist aber nicht meine Schuld und bin deswegen schon beim Anwalt gewesen. Kann das sein, daß mir einfach der Lohn angerechnet wird? Habe gedacht es gibt da auch so einen Mindestbetrag den man haben kann und der nicht gekürzt werden kann.
Danke für Ratschläge