ALG II
Arbeitsangebot(Zeitarbeitsfirma) trotz abgelaufener EGV; in Forum: Information; Hallo Zu folgendem Sachverhalt habe ich einige Fragen (auch Grundlegende) am Schluss; Meine Freundin hat am 31.07.2008 späten Nachmittag ein Schreiben vom Amt (Optionskommune) bekommen, mit folgendem Inhalt: >>Sehr geehrte ...| Tags: arbeitsangebot, egv, zeitarbeit |
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#1 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 44
| Hallo Zu folgendem Sachverhalt habe ich einige Fragen (auch Grundlegende) am Schluss; Meine Freundin hat am 31.07.2008 späten Nachmittag ein Schreiben vom Amt (Optionskommune) bekommen, mit folgendem Inhalt: >>Sehr geehrte Frau *** >> >>ich frehe mich Ihnen das folgende Angebot unterbreiten zu können: >> >>Tätigkeit: Mediengestalter/Programmierer >>Betriebtsart: Personalservice/Übernahme durch Fa. geplant >>Anforderungen: Mit AG zu klären >>Lohn: Nach Vereinbarung >>Arbeitszeit: Vollzeit >>zu besetzen ab: 01.08.2008 >>Firma: IC-Team >>Bewerbungsform: umgehend telefonisch *** >> >>Bitte bewerben Sie sich umgehend entsprechend der angebenen Bewerbungsart. Ihr Bewerberprofil liegt dem Arbeitgeber bereits vor. >> Bearbeiter dieses Schreiben ist aus dem "Leistungsbereich" (nicht Integration) Unterschrieben wurde dieses Schreiben "im Auftrag" von einer Person aus dem "Arbeitgeberservice" (die Leute zu denen Arbeitgeber hingehen wenn sie Arbeitskräfte suchen) Hinzukommt das Ihre Eingliederungsvereinbarung (EGV) am 31.07.2008 auslief. Im Grunde handelt es sich bei dieser Firma (IC Team) um eine Zeitarbeitsfirma, und es scheint so zu sein, dass meine Freundin sich dort nun "bewerben" (anmelden) soll, um von denen "vermittelt" zu werden. Nun meine Fragen: Darf jemand aus dem Leistungsbereich dem Leistungsbezieher eine solche Anweisung geben? (Was ist mit der Trennung zwischen Leistungs- und Integrationsbereich; dies bildet doch die Grundlage der Hartz-Gesetze??) Gibt es eine Möglichkeit dieses Angebot "abzulehnen" ohne eine 30%ige Kürzung zu erhalten? Wenn die EGV am 01.08.2008 nicht mehr gültig ist, ist man dann überheupt "gezwungen" dieses Angebot war zu nehmen? (aus SGB2 §2 ergibt sich ja, dass Hilfebedürftige [...] alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen[...] sollen) Wir suchen dringend Rat. Bitte um eure Meinung zu diesem Fall Vielen Dank |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zeitarbeitsfirmen mögen so manche Fragen nicht, die ich immer stellen würde... und man kann manches erzählen, was die nicht gerne hören | |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 44
| Ich muss unbedingt noch dazu sagen, dass sie nebenberuflich Selbständig ist. Sie hatte letztes Jahr eine kleine Werbeagentur mit hilfe des Amtes hauptberuflich gegründet, wurde aber nach 6 Monaten dazu gezwungen dies als nebenberuf umzumelden. Könnte mir vorstellen, dass dies ein Hinderungsgrund wär; also für die Zeitarbeitsfirma bzw zuvermittende Betrieb |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
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Man kann das nur erzählen, wenn man nicht in der EGV dazu aufgefordert wurde solche Fragen zu unterlassen. Geändert von Hartziger (02.08.2008 um 23:04 Uhr) |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 44
| Achso... Welche Fragen wären das denn ... Danke für Antwort. |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 20.02.2007 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 514
| Sorry, nur so zur Info; Zeitarbeit ist auch einfach die falsche Bezeichnung. Es heist "gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung" und Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu "Verleih". Ich sage "unentgeltlicher Arbeitnehmerverleih". |
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 44
| Auf wecher Rechtsgrundlage werden eigentlich Zeitarbeitsfirmen und "normale" Firmen vom Amt(ARGE) als gleichwertig angesehen?? Immerhin bestehen dort einige Unterschiede. Übrigens: Es geht uns nicht darum nicht zu arbeiten Sie/Wir will/wollen nur nicht bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt sein. |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 926
| Ich würde mir zumindest das, was die Zeitarbeitsfirma sagt, anhören. Wenn ich folgendes lese: Zitat:
Ich hatte bisher 2 Vorstellungsgespräche bei sehr seriösen Zeitarbeitsfirmen und Kunden (das waren aber solche Zeitarbeitsfirmen, die auch Plätzchen und Kaffee zum Gespräch anbieten und wirklich noch anständige Sätze zahlen), bei denen es eben so gewesen wäre. Also eigentlich Personalvermittlung, bei der aber die ersten 3 Monate über die Zeitarbeitsfirma laufen. Das wäre auch die Situation, wo ich bereitwillig in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten würde. Ich hatte aber schon mal eine Zeitarbeitsfirma, die mit Anforderung von mehreren Berufsjahren in einem anspruchsvollen Beruf, also nicht für einen Hilfsjob, in dem der Tariflohn als Anfänger bei 2400 EUR liegt, 6 EUR/Stunde zahlen wollte... (da gab es keine Plätzchen und auch keinen Kaffee - komischerweise gab es den bei dem Vorstellungsgespräch zum 1-EUR-Job auch nicht - ggf. sollte man einigermaßen gute Jobs an dem Dareichen von Kaffee und Plätzchen festmachen...) | |
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 44
| Es steht einfach die Befürchtung im Raum, dass es sich bei diesem Vermittlungsvorschlag quasi schon um eine gemachte Sache vom Amt handelt. Wie Gekünkelt, um sie irdenswie los zu werden, das sie nicht der Typ ist, der alles schluckt, was man ihr vor die Füße wirft. (Wurde bei Ihrer Selbständigkeit vom Amt eher Beukottiert als unterstütz: Anträge nicht erhalte, nicht Zeitgemäß bearbeitet, keine Beratung, ESG nur 100 bei insg. 3 Monate, sollte nach insgesamt 6 Monaten völlig Autark vom Amt wirtschaften (egal wie die Entwicklung aussieht), 3 Monate nach Gründung aufgrund einer Einkommenseinschätzung die Leitungen auf 150 Euro gekürzt, widerspruch dagegen erst nach 3 Manten bearbeitet- keiner kann von insg. 150 euro Leben, Miete davon zahlen und dann noch eine Existenz aufbauen- Einfach eine Tortur (ist im übrigen eine Kommunale Beschäftigungsagentur, mit eigenen Durchführungsverordnungen, die nicht mit denen vom Arbeitsmat übereinstimmen. (Rücklagen, die für den Aufabeu der Selbständigkeit gedacht waren mussten zu diesem Zeitpunkt für Leben verwendet werden.) !!! Es ist aber schon merkwürdig, dass dieser Vermittlungsvorschlag (wie ich finde ein vollkommen falsches Wort, da man nur die Wahl hat zwischen dem einen oder dem anderen Übel) aus der Abteilung Leistungsbereich in Kooperation Arbeitgeberservice (denn es heißt in dem Schreiben im Auftrag...und dann die Unterschrift eines Arbeitgeberserviceangestellten und als Bearbeiter der Sachbearbeiter aus dem Leistungsbereich), zudem der Brief offensichtlich nicht mit einem Postdiesnsleister versendet wurde (kein Stempel von der post oder anderen, auch keine Briefmarke) kommt und nicht von der eigentlichen Fallmanagerin. Auch geht es darum, grundsätzlich nicht bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten zu wollen. Wir leben z. Zeit im Osten Deutschlands und die Gehälter sind so schon sehr niedrig, so dass sowieso schon oft auch bei Vollzeit der Lohn im entefekt die Höhe hat, welche vom Amt als Bedarf ausgerechnet wurde, wenn dann noch jemand kommt, der einen Teil davon nimmt, müsste man sich ja wieder beim Amt melden und untersteht dann zwei Herren. Aus meiner Sicht lässt sich eine Zeitarbeitsfirma nicht mit "normalen" Firmen gleich stellen. 1. Bei normalen Firmen bekommt man Geld und muss nicht praktisch was zahlen. 2. Bei einer normalen Firma bewerbe ich mich um eine Stelle mit einen bestimmten Profil, dass ich meist schon vor dem Bewerbungsvorgang kenne. 3. Normalerweise arbeitet man dann auch nur in diesem Bereich (ich meine damit nicht den Wechsel von Abteilungen, die etwas mit dem Berufsbild zu tun haben auszuschließen) Bei einer ZAF wird spätetens nicht mehr darauf geschaut, was man kann und welche Qalifikation man hat, wenn diese gerade nichts in deinem Bereich haben. Aber ich möchte nicht von Berufsfeld zu Berufsfeld geschoben werden, wie es denen gerade passt, denn das Problem ist doch, dass wenn man irgendetwas davon ablehnt, daraufhin bei der ZAF gekündigt wird, es beim Amt gleich wieder heißt, Fehlende Mitwirkung/Bereitschaft, was bedeutet: kündigung aus einem Verschulden-3 Monate kein Geld. Da klingt 30% weniger schon fast verlockend! Kann man für die gleiche Sache 2mal bestraft werden? Also wenn man dies jetzt ableht und das Amt kommt erneut mit dieser Sache? 4. ZAF bekommen Geld vom Steuerzahler (Vermittlungsgutschein) Wenn man es genau betrachtet, vermittelt die ZAF einen doch erst, wenn man bei denen gemeldet ist, bzw. was unterschrieben hat, ist aber effektiv bei der ZAF angestellt. Dann bekommen die Geld dafür dass sie einen in ihre eigene Firma vermittelt haben? Warum bekommen nicht alle Arbeitgeber, die einen einstellen gleich noch mal Geld dafür vom Steuerzahler? Ich befürchte einfach, dass die Argumentation aus Arbeit heraus eine bessere Stelle finden nicht greift: Glaub kaum, dass es in der Werbebranche einen großen Einfluss hat ne Anstellung zu bekommen, wenn man irgendwo Kisten geschleppt hat oder am Fließband gestanden. Da zählt nur wie man in seinem erlernten Gebiet auf aktuellem Stand ist und ob man Refferenzen (werbespezifisch) vorweisen kann. Alles andere ist eher negativ auszulegen, da man die Zeit nicht Fachspezifisch verbracht hat. Fazit: Hier besteht einfach die Angst, einmal in diesen Sumpf ZAF hineingezogen wurden zu sein, nicht mehr aus diesem Alllerlei von verschiedensten nicht mehr herauszukommen (Und was ungelernt zu arbeiten auf einem anderen Arbeitsgebiet bedeutet... ungelernt Gehalt = +Amt.)Und das für jemanden mit Abi, und ner Ausbildung die mit Bestnote agbeschlossen wurde..., das ist sicher nicht das was man sich vorgestellt hat. ...manchmal hat man den Eindruck, dass Leistung nichts mehr zählt. PS: In der werbebranche, gerade auch bei kleineren Betrieben, die nun mal die Mehrheit darstellen, ist die Unsitte der Freiberuflichkeit als oberstes Gebot eingezogen. (Leider at Freiberuflichkeit immer den bitteren beigeschmack sich selbst Krankenversichern zu müssen, ohne zu wissen, ob man diesen Monat das Geld überhaupt verdient.) Was sind das für Fragen, die einem aus die ZAF kicken (oder erst gar nicht hineinbringen)? Darf das Amt einfach, ohne zustimmung der Person Daten/Bewerberprofil an die ZAF oder Dritte weiterreichen? Wäre nicht eher der richtigere Weg, in diesem fall der ZAF zu sagen, ja wir haben hier jemanden (ohne Datenweitergabe), und der betroffene gibt dann von sich aus die Daten weiter. Irdendwie kommt das schon einer Anmeldung auf Vermittlungswunsch gleich. Was ist mit Datenschutz, da könnt ja jeder kommen? |
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 44
| Übernahme von Fa. geplant, bedeutet eher: Übernahme in die Zeitarbeitsfirma, nicht von Betrieb XY |
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| | #12 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Wenn du H4-LE bist hast du keine Rechte mehr und bist mehr oder weniger Freiwild. Du kannst es versuchen dich ein paar mal mit Widersprüchen oder Klagen dagegen zu wehren. Der Moment wird aber kommen, wo auch das Amt dich als schwierigen Fall abstempelt und dann die Daumenschrauben anzieht. Das kann z.B. durch eine persönliche Zwangsverfolgungsbetreuung oder durch die Abschiebung an Dritte erfolgen. Wenn du beim letzteren angelangt bist, ist fast schon alles egal. Geändert von Hartziger (03.08.2008 um 07:23 Uhr) |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.876
| Zitat:
Hm, der 1.8. war ja jetzt, wie schaut's aus, hat sie die Stelle angeguckt, und angetreten? Es ist heute leider "in", Probezeiten und z.T. das ganze HR (Personalwesen) über eine Personalserviceagentur outzusourcen. Aber das ist auch so, weil sich etliche Firmen nicht mit Bewerbern wegen (vermeintlicher) AGG-Verstöße herumstreiten wollen,- und da lassen sie den Anfangskontakt mit Bewerbern und Mitarbeitern lieber externe Spezialisten tun. Eigentlich verständlich aus deren Sicht, schließlich holen wir uns für kritische Bauarbeiten doch, wenn es denn irgend geht, auch einen Fachmann, statt selbst laienhaft da herumzuschustern. Eine abgelaufene EGV gilt im Grunde, wie wenn sie noch gültig wäre. Aber auch auf der Rückseite des Bescheides, und auch im SGB II steht klar und eingemeißelt, -und es ist ja auch logisch-, daß wir die Pflicht haben, alles zu tun, um aus unserer Hilfsbedürftigkeit herauszukommen. Die nebenberufliche Selbstständigkeit muß dem potentiellen Arbeitgeber natürlich vor Vertragsabschluß kenntlich gemacht werden,- das ist klar. Deiner Freundin viel Erfolg!
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! | |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 685
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.02.2006
Beiträge: 183
| eigentlich sind doch Bewerbungsgespräche bei Zeitarbeitsfirmen ne feine Sache. Man eiert hin, macht der Laden nen gute Eindruck, zahlt anständig (was man halt in der Branche als "anständig" bezeichnen kann) und der Job ist ok, ist ja alles in Butter. Ansonsten einfach mal auf seine Mitgliedschaft in der IG-Metall hinweisen, die generelle Bereitschaft erklären sich auch als Betriebsrat wählen zu lassen und schwupps sinkt das Interesse der Leihbude auf den Nullpunkt. Falls das nix hilft noch anmerken das man sehr viel Wert auf reglmäßige Arbeitszeiten legt und man natürlich auch bereit ist Überstunden zu leisten aber nur wenn dies absolut Notwendig ist und auch mit dem Betriebsrat abgesprochen ist.
__________________ Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank Jürgen Weise: „Die Agentur hat keinen sozialpolitischen Auftrag.“ |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 703
| Zitat:
Nein, mein Lieber, da liegst Du völlig falsch.
__________________ Gruß speedport Ich kann nur jedem Hartzer dringend empfehlen, sich den roten "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A - Z" zu besorgen. Kostet € 10.- mit Versand. Es ist gut angelegtes Geld. | |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 926
| Bestimmungen der EGV, sofern sie besonderen Charakter haben - z.B. das Schreiben von 10 Bewerbungen nur per Brief, Teilnahme an irgendwelchen Maßnahmen etc. läuft natürlich mit Ablauf einer EGV aus. Aber - Sachen, die in der EGV eigentlich nur deklatorisch geschrieben sind, aber eigentlich immer von einem verlangt werden können, auch wenn sie nicht separat schriftlich fixiert sind - als Beispiel genügend Bewerbungen zu schreiben, weil ansonsten man keinen Job erhalten kann, zu Bewerbungsgesprächen zu gehen etc. - wirkt ja dennoch weiter. |
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| | #18 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 02.08.2008
Beiträge: 44
| Guten Abend, kann mir jemand einige Tipps geben, was das alles so für Sachen sind, die diese zeitarbeitsfirmen so gar nicht gerne hören wollen? |
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| | #19 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Alles was für die ZAFs unangenehm oder mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist... |
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