Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Sohn (19) soll in BG gezwungen werden; in Forum: Information; Ich benötige dringend eure Hilfe. Meinen Erstantrag auf ALG2 habe ich vor reichlich 4 Wochen abgegeben. Mein Sohn ist 19 Jahre alt, 3.Lehrjahr und bekommt gutes AZUBI-Geld. Sein Gehalt und ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 31.07.2008, 17:33   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.06.2008
Ort: Chemnitz
Beiträge: 4
Standard Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Ich benötige dringend eure Hilfe.

Meinen Erstantrag auf ALG2 habe ich vor reichlich 4 Wochen abgegeben. Mein Sohn ist 19 Jahre alt, 3.Lehrjahr und bekommt gutes AZUBI-Geld. Sein Gehalt und das Kindergeld decken seinen Bedarf. Ich nutzte den Vordruck aus dem ELO-Forum zur Widerlegung einer Bedarfsgemeinschaft. Dieses von meinem Sohn unterschriebene Formular war Bestandteil meines Antrages.

Heute war nun diese Einladung im Briefkasten:
http://img187.imageshack.us/img187/7...ungargert8.jpg

Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich dagegen vorgehen kann?

Geändert von myself (31.07.2008 um 17:39 Uhr).
myself ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2008, 17:54   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Teile der ASRGe ertmal mit, dass Du auf die Unterlagen Deines Sohnes keinen Zugriff hast. Wenn sie etwas von ihm wollen, müssen sie ihn schon selber anschreiben.

Da er kein ALG II benötigt und auch keines beantragt hat, sehe ich keinen Grund, warum er Auskunft geben sollte.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2008, 20:50   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

und lies schon mal die Beiträge von "Ludwigsburg"
ela1953 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2008, 20:55   #4
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Wenn es ein Erstantrag war, dann hast du hoffentlich nur für dich beantragt?

Falls ja teile das einfach noch mal mit!
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 00:25   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.06.2008
Ort: Chemnitz
Beiträge: 4
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Ja - es war ein Erstantrag und ich habe nur für mich beantragt.

Ich habe mich vor Antragstellung gründlich im elo-Forum belesen, natürlich vorallem bei "Ludwigsburg". Das ist ja die absolute Fachfrau auf diesem Gebiet.

Bei Antragsabgabe wollte man von diesen Gestzen schon nichts wissen und der Sachbearbeiterin ist die Rechtslage wohl auch nicht bekannt!!!

Was tun? Kann hier nur ein Anwalt helfen?
myself ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 00:41   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Ich bin ja jetzt schon mehrere Monate hier im Forum, lese auch sehr viel. Leider habe ich bisher diese Vordrucke noch nicht gefunden. Dabei bin ich gar nicht blond , habe aber wahrscheinlich ein Brett vor dem Kopf.


Puh - ich hab was gefunden :-) - unter Tags

aber jetzt geh ich schlafen, gute Nacht

Geändert von ela1953 (01.08.2008 um 00:45 Uhr).
ela1953 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 01:34   #7
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Zitat:
Zitat von myself Beitrag anzeigen
Was tun? Kann hier nur ein Anwalt helfen?
Du mußt hartnäckig bleiben. ALG II gibt es nur auf Antrag...

und wenn er nicht beantragt, versuchen sie es eben!

Bei Volljährigen können die aber nur vom Bereffenden selbst Mitwirkung einfordern: du DARFST von ihm nichts weiter geben, was er nicht will!

Wichtig ist, daß du nur zu Dir Angaben machst.
Und auch mitteilst, daß du ihn nicht vertrittst... denn das nehmen die einfach an, und im Antrag hast ihn ja sicher eingetragen.

Schon einen Antrag auf Vorschuß eingereicht?

Falls die sich komplett stur stellen und die Rechtslage ignorieren kannst du dich ans Sozialgericht wenden.

Vielleicht holst dir schon einmal einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht: ich habs ein paar Mal gemacht und ihn dann doch nie gebraucht:

allein der Hinweis wirkt manchmal Wunder ;-)

Ist auf jeden Fall gut, wenn man das früh genug tut: denn wenn es hart auf hart kommt muß man vorbereitet sein!
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 01:46   #8
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.06.2008
Ort: Chemnitz
Beiträge: 4
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Danke liebe "Ludwigsburg" für deine Zeilen.

Ich frage mich, kennt sich nur meine Sachbearbeiterin nicht mit dieser Rechtslage aus?
Ist es möglich den Sachbearbeiter wegen Inkomptenz zu wechseln?

Oder kennt "meine" gesamte Arge nicht die Gesetzeslage?
myself ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 02:07   #9
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Zitat:
Zitat von myself;284356

Ich frage mich, kennt sich nur meine Sachbearbeiterin nicht mit dieser Rechtslage aus?

[COLOR=red
Ich fürchte, doch. Aber: sie ignorieren sie...[/color]

Ist es möglich den Sachbearbeiter wegen Inkomptenz zu wechseln?

Nein, hab ich noch nicht gehlört, daß das jemand hinbekommen hätte.

Oder kennt "meine" gesamte Arge nicht die Gesetzeslage?
KEINE ARGE hat die Gesetzeslage gekannt, als ich damals verhindern wollte, daß meine Älteste, die ich ab ihrem 18. Geburtstag ausd der BG hatte, wieder rein sollte - so sah es jedenfalls aus.

Ich hab mir monatelang die Finger wund geschrieben, stundenlang diskutiert, und mich geweigert, ein Formular zu unterschreiben, mit dem ich beantrage, daß sie wieder rein kommt, oder Unterlagen von ihr einzureichen.

Erst hat man mir mit Leistungseinstellung gedroht - als das nichts nutze, bekam ich erst einen Bescheid nur für 2 Monate mit geschätztem Einkommen meiner Tochter...letztlich "verstand" man meine Argumente dann... und ich bekam einen Bescheid ohne meine volljährige Tochter... da hab ich dann die minderjährige auch endlich heraus bekommen, rückwirkend zum 01.01.2005.

Ich denke, die SB's haben Anweisung von oben, sich nicht ans SGB II zu halten: zumindest da, wo kein erbitterter Widerstand geleistet wird.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 02:34   #10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 8
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Generell führe ich erst einmal, damit auch die Gegenseite beleuchtet wird, die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern an. Wenn Dein Sohn über 1400EUR verdient, wird alles darüber genommen um Dich zu unterhalten. Somit will sich das Jobcenter um Ihre Pflicht drücken, Grüße an das Sozialamt das damals den 100 Jahre alten BGB Paragraphen herausgeangelt hat.

Die Mitwirkungspflicht ergäbe sich, sollte man eine Unterhaltszahlung Deines Sohnes erwirken wollen, zwar nicht - allerdings wird sein Vermögen dann geschätzt. Und wie wahrschenlich richtig vermutet wird kann das nur nach hinten losgehen.

Daher lohnt es die Unterlagen zu erbringen und den Unterhalt so gut wie möglich zu drücken, d.h. Anführen von Ratenzahlungen, evtl. Pläne mit der Freundin zusammenzuziehen und so weiter.


Das nur zum Thema Unterhalt, denn es KANN sein, dass die ARGE sich darauf berufen wird. Tun sie zwar noch nicht, aber ich möchte es nur schonmal fokussieren damit man evtl. darauf gefasst ist.


Nun zum eigentlichen: Die ARGE führt hier wohl an eine Bedarfsgemeinschaft bilden zu wollen, weil sie sein Gehalt anrechnen wollen um im Endeffekt weniger zu zahlen. Ludwigsburg hat richtig angeführt, dass Du nicht an die Unterlagen deines Sohnes darfst. Rückt er sie nicht raus *zwinker zwinker* kannst Du daran nichts ändern.

Nun wird sich bei der ARGE die Frage gestellt warum er sie nicht rausrückt. Man könnte anführen, dass das Verhältnis gestört sei. Was aber wiederum unwahrscheinlich erscheint da ihr zusammen wohnt. Nächste Möglichkeit wäre einfach zu sagen "Mein Sohn möchte nichts mit der ARGE zu tun haben, er ist froh sein eigenes Geld zu verdienen."

Dort sehe ich auch die Möglichkeit gegeben, dass die ARGE nichts dagegen tun kann außer widerrechtlich zu drohen, was dann bedeuten würde sich einen Beratungsschein zu holen und einen Anwalt aufzusuchen.


Im Endeffekt ist es aber oft ein guter Schritt einige Stockwerke höher zu gehen: Und zwar zur Geschäftsleitung der ARGE. Die sind oft auch ganz anders drauf als der normale Sachbearbeiter. Situation schildern und fragen wieso man sich einer Willkür (Nichtzahlung) aussetzen sollte, nur weil der Sohn die Unterlagen nicht herausrückt.

Wir wollen das Kind aber nicht ins schlechte Licht rücken, daher sollte von Dir eingebracht werden, dass Du auf einen Teil der Miete verzichtest, da Dein Sohn sie übernehmen würde. (idR 1 Zimmer und ein paar Euro mehr).


Das ist mein Wissensstand jetzt. Angaben basieren auf Erfahrung / Recherche und stellt keine Rechtsberatung dar.
Nephar ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 02:42   #11
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von isabel
 
Registriert seit: 17.10.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.016
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Zitat:
Ich denke, die SB's haben Anweisung von oben, sich nicht ans SGB II zu halten: zumindest da, wo kein erbitterter Widerstand geleistet wird.
Das ist das, was ich immer vermute und versuche klar zu machen.
Wieviele von 100 Hilfeempfänger, die nicht richtig behandeln wurden, (zu wenig Geld auf Grund ominösen Gesetze, die gar nicht existieren), den Weg: Widerspruch und Klage gehen?

Die Feinheiten:
bei HE nur jeweils 2,-€ mehr Warmwasserkosten zu berechnen. Die Berechnung ist sowieso kompliziert und steht nicht genau auf dem Bescheid.

Wird jeman wegen 2,-€ klagen?
Denke ich, nicht.

Rechnen wir die 2,-€ mal die Zahl der BG-en.

Ganz schönes Ersparnis für den Staat.

MfG
Isabell
__________________
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art.1 P.1GG

Damit das auch so bleibt:
Wach auf, Verdammte dieser Erde,!


Aus Solidarität und als Ausdruck meines Protests gegen die Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr des Faschisten in der Maske des Faschisten, sondern vor dessen Rückkehr in der Maske des Demokraten."
(Adorno)

Venceremos!
isabel ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 03:26   #12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.06.2008
Ort: Chemnitz
Beiträge: 4
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Ich danke vorallem "Ludwigsburg" und "Nephar" für ihre guten Auskünfte.
Jetzt werde ich versuchen zu schlafen. Ich brauche morgen wieder Kraft zum kämpfen.

Gute Nacht ihr Nachteulen :-)
myself ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 03:55   #13
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.855
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Aber bitte nicht an Nephars Vorschlägen orientieren, denn die Unterhaltspflicht des Sozialhilfegesetzes Kindern den (pflegebedürftigen) Eltern gegenüber hat im SGB II keine Relevanz, Unterhalt kann hier nicht eingefordert werden und Du solltest keine Unterlagen des Sohnes vorzeigen, sondern so, wie bereits hier vorgeschlagen, vorgehen.

Du brauchst auch keinen anteiligen Mietverzicht aussprechen, denn bei der Berechnung wird der Mietanteil automatisch durch die Anzahl der im Haushalt Lebenden geteilt. Seid ihr zu zweit, werden die Kosten der Unterkunft halbiert und Dein Sohn gibt Dir seinen Anteil aus seinem Einkommen.

Nephars, Du hast's bestimmt gut gemeint, aber manches ist Unsinn und entspricht nicht den Empfehlungen, wie Kinder, egal ob minderjährig oder volljährig, aus der BG zu holen sind. Frag' mal die User hier, die das gemacht/geschafft haben bzw. gerade dabei sind
__________________
LG biddy

Geändert von biddy (01.08.2008 um 04:00 Uhr).
biddy ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 11:06   #14
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Zitat:
Zitat von Nephar Beitrag anzeigen
die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern an. Wenn Dein Sohn über 1400EUR verdient, wird alles darüber genommen um Dich zu unterhalten.

Dazu müßte das Amt sich aber DIREKT an den Sohn wenden!

Daher lohnt es die Unterlagen zu erbringen

JETZT nicht, wen das Amt was will, sollte es sich an die Personen wenden, von denen es etwas will! DANN kann die angeschriebene Person dagegen vorgehen...oder mitspielen, ganz nach Bebelieben!

Die Hilfeempfängerin hat hier jedenfalls keine Mitwirkungspflicht!

und den Unterhalt so gut wie möglich zu drücken, d.h. Anführen von Ratenzahlungen, evtl. Pläne mit der Freundin zusammenzuziehen und so weiter.

richtig... aber das wäre ein Topic für den, der zum Unterhalt zahlen aufgefordert würde....was nicht unbedingt geschehen muß
gutes AZUBI-Geld... da ist dein Tip sowieso überflüssig!


Das nur zum Thema Unterhalt, denn es KANN sein, dass die ARGE sich darauf berufen wird. Tun sie zwar noch nicht, aber ich möchte es nur schonmal fokussieren damit man evtl. darauf gefasst ist.

Das kommt bei dir aber nicht so rüber. ich entnehme deiner Antwort eher, daß man mitspielen soll!

Nun zum eigentlichen: Die ARGE führt hier wohl an eine Bedarfsgemeinschaft bilden zu wollen, weil sie sein Gehalt anrechnen wollen um im Endeffekt weniger zu zahlen. Ludwigsburg hat richtig angeführt, dass Du nicht an die Unterlagen deines Sohnes darfst. Rückt er sie nicht raus *zwinker zwinker* kannst Du daran nichts ändern.

Das ist das, was man zum jetzigen Zeitpunkt klar stellen muß.

Nun wird sich bei der ARGE die Frage gestellt warum er sie nicht rausrückt.

Das kann uns sowas von egal sein ;-)
Das brauchen wir nicht mal zu begründen. Er will nicht... und basta.

Ich hab meinem SB in ner ersten Diskussion nur einmal grinsend gesagt: meine Tochter ist eben so böse... die gibt mir nix, die erzählt mir nicht alles, sie ist eben volljährig und will jetzt alleine... er hats offenbar nachvollziehen können und hats akzeptiert.

Man könnte anführen,

wozu?

dass das Verhältnis gestört sei. Was aber wiederum unwahrscheinlich erscheint da ihr zusammen wohnt. Nächste Möglichkeit wäre einfach zu sagen "Mein Sohn möchte nichts mit der ARGE zu tun haben, er ist froh sein eigenes Geld zu verdienen."

Ganz einfach sagen: mein Sohn sagt, wer was von mir will, muß mich selbst fragen.

Dort sehe ich auch die Möglichkeit gegeben, dass die ARGE nichts dagegen tun kann außer widerrechtlich zu drohen, was dann bedeuten würde sich einen Beratungsschein zu holen und einen Anwalt aufzusuchen.

Zahlt die ARGE nicht, ab zum SG und EA


Im Endeffekt ist es aber oft ein guter Schritt einige Stockwerke höher zu gehen: Und zwar zur Geschäftsleitung der ARGE.

Dem kann ich zustimmen

Die sind oft auch ganz anders drauf als der normale Sachbearbeiter. Situation schildern und fragen wieso man sich einer Willkür (Nichtzahlung) aussetzen sollte, nur weil der Sohn die Unterlagen nicht herausrückt.

Dem kann ich nicht zustimmen, denn die SB haben die Anweisungen von oben, nach denen sie sich verhalten.

Allerdings: wenn man anfängt lästig zu werden und Gespräche mit oben einfordert kann es sein daß die merken, daß es einem ernst ist - und sie geben nach :-)
So wars jedenfalls schon 2 x bei mir - als es aus Herausnahme aus der BG ging und als es um Umzugskosten ging...

Wir wollen das Kind aber nicht ins schlechte Licht rücken, daher sollte von Dir eingebracht werden, dass Du auf einen Teil der Miete verzichtest, da Dein Sohn sie übernehmen würde. (idR 1 Zimmer und ein paar Euro mehr).

Verzichtest? Wie kommst du darauf?

Das Amt zahlt nur noch den von ihr festgesetzten Mietanteil (bei 2 Personen Miete geteilt durch 2)... man muß auf nichts verzichten!

...

Geändert von Ludwigsburg (01.08.2008 um 11:13 Uhr). Grund: etwas fett markiert
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 11:11   #15
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Aber bitte nicht an Nephars Vorschlägen orientieren, denn die Unterhaltspflicht des Sozialhilfegesetzes Kindern den (pflegebedürftigen) Eltern gegenüber hat im SGB II keine Relevanz, Unterhalt kann hier nicht eingefordert werden und Du solltest keine Unterlagen des Sohnes vorzeigen, sondern so, wie bereits hier vorgeschlagen, vorgehen.
Ja, stimmt genau!

Ich gebe hier Erfahrungen wieder, die ich selbst gemacht habe... das ist zwar keine Garantie daß es in einer anderen ARGE auch so einfach klappt, aber zumindest möglich.

Wenn man keine Ahnung vom SGB II hat, sollte man besser hier nicht antworten!

(Ich antworte auch nur da, wo ich Erfahrungen hab!)

Das verwirrt die Hilfesuchenden sonst nur und verursacht denen, die es wissen, unnötige Mehrarbeit.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 14:47   #16
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von münchnerkindl
 
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.239
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen

Ich denke, die SB's haben Anweisung von oben, sich nicht ans SGB II zu halten: zumindest da, wo kein erbitterter Widerstand geleistet wird.
Ich schätze das trifft es. Und es gibt kein Gesetz das es ermöglicht eine Behörde für solches Agieren zu bestrafen oder anderweitig zur Verantwortung zu ziehen.
münchnerkindl ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2008, 14:50   #17
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von münchnerkindl
 
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 1.239
Standard AW: Sohn (19) soll in BG gezwungen werden

Zitat:
Zitat von Nephar Beitrag anzeigen
Generell führe ich erst einmal, damit auch die Gegenseite beleuchtet wird, die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern an. Wenn Dein Sohn über 1400EUR verdient, wird alles darüber genommen um Dich zu unterhalten.
Moment mal, das gilt für Pflegebedürftige Eltern deren Rente nicht fürs Heim langt aber nicht für H4 beziehende Eltern....
münchnerkindl ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten