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| Tags: anrechnung, doppelter, lohnzahlung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 9
| Ein liebes Hallo an alle, ich habe mal wieder eine Frage: Wir sind Aufstocker und nun kommt dies, der Arbeitgeber meines Mannes konnte im Juli keinen Lohn zahlen. Ab morgen ist mein Mann wieder arbeitslos und bekommt wieder ALG I, weil dieses sehr wenig ist bekommen wir weiter ergänzend ALG II. Nun kommt wegen der Zahlungsschwierigkeiten des AG im August zweimal Lohn aufs Konto. Gilt hier das Zuflussprinzip und das Geld wird nur für August angerechnet oder rechnen die den Lohnüberhang auch im September an. Vieleicht kann mir auch jemand sagen ob die doppelte Lohnzahlung Auswirkung auf den ALG I-Bezug im August hat. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 595
| Wurde der Lohn im Juli bei der Aufstockung berücksichtigt? Dann ist er sowieso berücksichtigt und kann eigentlich auch nicht doppelt berücksichtigt werden, würde ich sagen.
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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