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ALG II

ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?; in Forum: Information; Hallo zusammen, in einer Beratungsstelle für ALG II - Betroffene habe ich einen interessanten Fall gehört, mich würde interessieren was ihr dazu sagt. Eine alleinerziehende ALG II Empfängerin (Kind ist ...
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Alt 30.07.2008, 12:47   #1
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Standard ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Hallo zusammen,

in einer Beratungsstelle für ALG II - Betroffene habe ich einen interessanten Fall gehört, mich würde interessieren was ihr dazu sagt.

Eine alleinerziehende ALG II Empfängerin (Kind ist über 16) bezieht seit 2005 Leistungen.Die von ihr gemietete Wohnung bewohnt sie seit 2004, bis Mitte 2006 wurde ihre KdU komplett übernommen, dann kam die Aufforderung zur Senkung der KdU. Sie ist dem bisher nicht nachgekommen. Das Amt zahlte daraufhin seit Anfang 2007 nur noch die Hälfte der KdU, es entstanden Mietschulden, jedoch erfolgte keine Kündigung seitens des Vermieters.
Nun hat sich besagte ALG II Empfängerin seit ein paar Monaten eine Untermieterin ins Haus geholt, um eben die KdU wieder voll decken zu können. Diese Untermieterin bezieht ebenfalls ALG II.
Dann kam nun ein Schreiben an die ALG II Empfängerin, die SB hätte die Information erhalten die ALG II Empfängerin hätte untervermietet und Gem. §11 Abs. 1 SGB II seien Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen zu berücksichtigen. Hierunter würden auch die Einnahmen aus Vermietung fallen.
Sie solle nun darlegen, seit wann und in welcher Höhe sie Mieteinnahmen hat und inwieweit sie selbst die Mieteinnahmen, z.B. Stromgeld und anteiliges Wassergeld ersetzen müsse. Außerdem soll sie eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen und zudem die aktuellen Heizkosten die nicht in der Miete enthalten sind darlegen.
Sie hat dann noch eine Fristsetzung bekommen mit dem Hinweis das sich ihre Mitwirkungspflicht aus §§60 ff. SGB I ergeben und das die SB nach §§66 SGB I die Leistungen ganz oder teilweise versagen kann.
(ich konnte mir die markanten Stellen nur schnell abschreiben, daher so abgehackt)

Nun denn, die gute Frau hat nun Panik das sie keine Leistungen mehr bekommt. Denn die braucht sie zum Leben. Auf meine Nachfrage wieviel KdU das Amt derzeit übernehme und wie sie denn die Kündigung seitens des Vermieters geregelt habe, sagte sie mir sie erhalte knapp die Hälfte des Regelsatzes da ihr das KG vom Kind und Unterhalt vom Kind angerechnet werde und eben die kdU in angemessener Höhe. Die fehlende Miete hat sie teilweise durch geliehenes Geld gedeckt und mit dem Vermieter gesprochen, der hält die Forderung aufrecht wartet jedoch mit jeglichen weiteren Schritten aufgrund ihrer Situation. Umziehen wäre 2006 nicht möglich gewesen, da sie nach der Scheidung ihrem Kind das erste Mal ein Zuhause geben konnte und sie ihm dieses nicht wieder wegnehmen wollte.
In der Beratung hätte man ihr gesagt das sie die Unterlagen einreichen soll, aber aufgrund der Untervermietung mit der Streichung der Leistungen rechnen müsste.
Ich persönlich denke aber, dass es da doch einen anderen Weg geben müsste. Denn sie hat die UNtervermietung lediglich zugelassen damit sie die Wohnung behalten kann, keinerlei Geldwerter Vorteil entsteht. Mit welcher Begründung also Leistung weg?

ich hab mir die Telefonnummer geben lassen und ihr versprochen das ich zumindest mal schaue ob es wirklich so ist, dass die Leistung nun gestrichen wird.
Was sagt ihr dazu?
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Alt 30.07.2008, 12:56   #2
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Nun, es war falsch die Veränderung nicht anzugeben, denn es hat ja Einfluss auf die KDU wenn sie untervermietet und da der Untermieter auch ALG II bezieht war es doppelt ungeschickt, denn dadurch ist es ja sofort herausgekommen

Dabei hätte sie das nur angeben müssen das sie durch Untervermietung ihre KDU senkt und alles wäre problemlos gewesen, wenn dieses Untermietverhältnis auch nur das deckt was die ARGE nicht mehr übernimmt, wenn Gewinne erzielt werden ist es eine andere Sache

Ausserdem kann der Vermieter nicht zweimal zulangen, wenn er jetzt seine Miete wieder komplett bekommt, dann kann er nur noch das verlangen was an rückständigen Kosten aufgelaufen ist
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Alt 30.07.2008, 13:05   #3
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Nun, es war falsch die Veränderung nicht anzugeben, denn es hat ja Einfluss auf die KDU wenn sie untervermietet und da der Untermieter auch ALG II bezieht war es doppelt ungeschickt, denn dadurch ist es ja sofort herausgekommen

Das war aber so dumm, daß man gut mit der Unbedarftheit der Frau argumentieren könnte.
Abgesehen davon sollte man auch die Aufklärungspflicht und Beratungsqualität der ARGE ins Gespräch bringen. Erst wenn diese nachweisen kann, daß sie auf Grund der Situation schon in der Vergangenheit ausführliche Vorschläge zur Absenkung der KDU gemacht hatte, z.B. Untervermietung mit allen sich daraus ergebenden Folgen, kann man sagen, daß die ARGE aus der Verantwortung ist.

Dabei hätte sie das nur angeben müssen das sie durch Untervermietung ihre KDU senkt und alles wäre problemlos gewesen, wenn dieses Untermietverhältnis auch nur das deckt was die ARGE nicht mehr übernimmt, wenn Gewinne erzielt werden ist es eine andere Sache

Ausserdem kann der Vermieter nicht zweimal zulangen, wenn er jetzt seine Miete wieder komplett bekommt, dann kann er nur noch das verlangen was an rückständigen Kosten aufgelaufen ist
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Alt 30.07.2008, 14:16   #4
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Hm,ja da habt ihr beide Recht. Klar hätte sie es melden müssen. Soweit sie mir erklärt hat erzielt sie keinerlei Gewinne, sondern die Untermiete deckt lediglich das was die Arge nicht zahlt.
Wobei andersrum, sie sagte, dass sie die Aufforderung zur Senkung der KduU bekommen habe, aber eben bereits 2006.

Wenn sie nun eben das schriftlich fixiert, dürfte eine Leistungssperre seitens der Arge schwer zu argumentieren sein oder?
Deshalb hab ich mir das ganze auch angehört, mir fehlt da die Grundlage für eine Leistungssperre, auch das sie nur anteiligen Regelsatz erhält ist mir nicht schlüssig.

Unbedarftheit schoss mir beim Gespräch mit ihr auch durch den Kopf, im weiteren Verlauf aber dachte ich eher an eine Art Desinteresse, Resignation. Aber als ich sagte, es sei durchaus möglich sich anderweitig zu informieren wurde sie interessierter. manchmal glaube ich, es gibt einfach zuviele Menschen die glauben die "vom Amt" sagen schon das richtige.
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Alt 30.07.2008, 14:17   #5
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Das kann man im vorraus eh nicht diskutieren, was die ARGE macht oder auch nicht, wenn eine Leistungssperre eintritt dann geht es halt den normalen Weg des Widerspruchs

@Speedport

Unwissen schützt leider nicht vor Strafe
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Alt 31.07.2008, 10:46   #6
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Das kann man im vorraus eh nicht diskutieren, was die ARGE macht oder auch nicht, wenn eine Leistungssperre eintritt dann geht es halt den normalen Weg des Widerspruchs

@Speedport

Unwissen schützt leider nicht vor Strafe
Mich würde eher interessieren mit welcher Begründung die Leistungssperre eintreten sollte wenn die Untermiete kein Einkommen darstellt sondern lediglich die vom Amt nicht gezahlten KdU deckt, so das keine Wohnungskündigung droht.

Nach einem Telefonat mit der Betroffenen haben wir einen Brief verfasst, der zu der Thematik Stellung nimmt. Vielleicht könntet ihr da mal drüberlesen :)


Sehr geehrte Fra Xyz,

bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 23.07.08 teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich seit dem 01.06.08 einen Teil meiner Wohnung untervermietet habe.
Die von meiner UNtermieterin gezahlte monatliche MIete deckt lediglich den Teil der Kosten der Unterkunft ab, die von Ihnen seit 2006 nicht mehr getragen werden. Es bestehen demnach keinerlei Einnahmen aus diesem Mietverhältniss. Entsprechend Ihrer Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft habe ich den Weg der UNtervermietung gewählt, um einer Wohnungskündigung aus dem Wege zu gehen.
Anbei finden sie die Kostenaufstellung des Energieversorgers, sowie die Vermietererklärung, entsprechend den Ihnen vorliegenden Mietvertrag.

Mit Freundlichem Gruß,

Danke im voraus :)
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Alt 31.07.2008, 12:52   #7
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Zitat:
mit welcher Begründung die Leistungssperre eintreten sollte
Wenn man will mit der Begründung der nicht erfolgten Änderungsmitteilung, das muss man halt abwarten
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Alt 31.07.2008, 19:51   #8
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Die Arge wird die Zahlungen der Mitbewohnerin als einnahmen werten.

Natürlich rechnen sie die Mieteinnahmen auf die tatsächliche Miete an.

Begründen werden Sie die Leistungkürzung mit der nicht angezeigten Einnahme.

Habe genau den selben Vorgang hinter mir , habe aber das Untermietverhältnis rechtzeitig angezeigt.

Die Arge hat es dann auch nicht als einnahmen gewertet. Weil ich nach gefragt habe ob mir dann nicht 30€ mehr zustehen wenn ich Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit habe.

Gruß Seminor
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Alt 02.08.2008, 11:39   #9
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Zitat:
Zitat von Seminor Beitrag anzeigen
Die Arge wird die Zahlungen der Mitbewohnerin als einnahmen werten.

Natürlich rechnen sie die Mieteinnahmen auf die tatsächliche Miete an.

Begründen werden Sie die Leistungkürzung mit der nicht angezeigten Einnahme.

Habe genau den selben Vorgang hinter mir , habe aber das Untermietverhältnis rechtzeitig angezeigt.

Die Arge hat es dann auch nicht als einnahmen gewertet. Weil ich nach gefragt habe ob mir dann nicht 30€ mehr zustehen wenn ich Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit habe.

Gruß Seminor
Bleibt die Frage nach der Rechtzeitigkeit.
Nun denn, es sind ja keine Einnahmen in diesem Sinne.
Wird nun also tatsächlich die ALG IIerin bestraft mit einer Leistungskürzung weil sie die vom Amt nicht übernommene Miete aufstockt?! Das kann auch nicht das wahre sein.
Allerdings interessiert mich die Frage nach den 30€ mehr :). Warum sollten die Dir dann mehr zustehen?
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Alt 02.08.2008, 11:52   #10
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Ganz einfach:

Würde die Einnahme aus der Untervermietung als Einkünfte angerechnet, dann hätte sie Anspruch, wie bei jeder anderen Art der Einkünfte, die nicht Arbeitslohn ist, pro Monat 30 EUR Versicherungspauschale angerechnet zu bekommen.

Wird die Einnahme aus der Untervermietung jedoch nur dazu gerechnete, die anfallenden Mietkosten zu reduzieren, dann hat das Amt nur zu rechnen:
Echte Miete minus Untervermietung = Mietanteil, den das Amt zu zahlen hat.
__________________
Heinz

Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird!

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Alt 02.08.2008, 12:30   #11
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Zitat:
Zitat von Forsaken08 Beitrag anzeigen

Deshalb hab ich mir das ganze auch angehört, mir fehlt da die Grundlage für eine Leistungssperre, auch das sie nur anteiligen Regelsatz erhält ist mir nicht schlüssig.
Eine Leistungssperre wäre absolut rechtswidrig! Aber sie muß ihrer Mitwirkungpflicht nun nachkommen und aufzeigen, was sie an Einnahmen hatte und daß das nur das war, was das Amt an KDU gekürzt hat.
An ihrer Bedürftigkeit bestehen dann ja keine Zweifel...
 
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Alt 02.08.2008, 12:45   #12
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Zitat:
Zitat von Rounddancer Beitrag anzeigen
Ganz einfach:

Würde die Einnahme aus der Untervermietung als Einkünfte angerechnet, dann hätte sie Anspruch, wie bei jeder anderen Art der Einkünfte, die nicht Arbeitslohn ist, pro Monat 30 EUR Versicherungspauschale angerechnet zu bekommen.

Wird die Einnahme aus der Untervermietung jedoch nur dazu gerechnete, die anfallenden Mietkosten zu reduzieren, dann hat das Amt nur zu rechnen:
Echte Miete minus Untervermietung = Mietanteil, den das Amt zu zahlen hat.
Irgendwie frage ich mich grade, wie deine Antwort zu stande kam.

Das SGB II räumt der ARGE doch keine Wahlmöglichkeit ein...

Die Mieteinnahme ist meines Erachtens "Sonstiges Einkommen". Demnach müßte es eine Versicherungspauschale geben.

Zu einer Kürzung der Regelleistung kann diese Einnahme aber nicht führen, wenn mit der Einnahme nur die Kürzung der KDU ausgeglichen werden kann.

Aber schön, daß das zur Sprache kommt: ich habe ja auch "Mieteinnahmen" (ARGE zahlt nur meinen Mietanteil, nicht den der Kinder) - und an die Versicherungspauschale habe ich in diesem Zusamenhang noch nie gedacht! Werd ich doch gleich mal einen Überprüfungsantrag rückwirkend zum 01.01.2005 stellen....
 
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Alt 02.08.2008, 13:07   #13
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Zitat:
Ich persönlich denke aber, dass es da doch einen anderen Weg geben müsste.
Sicher gibt es den. Man muss sich die Gesetze nutzbar machen statt gegen sie zu verstossen

Unangemessene Miete = Zu wenig Geld von der Arge = Mietschulden = Untermieter nützt nichts, da als Einkommen angerechnet und mit Sicherheit hat der Untermieter keine Lust auf "Argen Zettelterror" = Blöde Situation

Was ich machen würde: Untermieter tritt als Vertragspartner in den Mietvertrag ein, dadurch zahlt er seinen Anteil direkt an den Vermieter = die Arge hat den auf dich entfallenden Mietanteil voll zu übernehmen soweit angemessen = die Finanzen stimmen wieder .

Zu bedenken ist aber dass die Arge irgendwann versuchen wird, eine eheähnliche Gemeinschaft mit dem Unter- bzw. Mitmieter zu konstruieren.



Ergänzung:

Zitat:
Mich würde eher interessieren mit welcher Begründung die Leistungssperre eintreten sollte wenn die Untermiete kein Einkommen darstellt sondern lediglich die vom Amt nicht gezahlten KdU deckt, so das keine Wohnungskündigung droht.
Eine Leistungssperre ist nicht rechtmäßig, da die Untermietzahlung nach meiner Meinung eine "zweckgebundene Einnahme" darstellt, welche für die Höhe des Leistungsanspruchs unerheblich ist.

Insofern bestand m.E. auch schon gar keine Verpflichtung zur Offenbarung der Untervermietung (es sei denn es handele sich um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft).

Wenn die Zahlung vom Amt nicht leistungsmindernd angerechnet werden kann (schließlich zahlen sie eh nur noch die angemesssne KDU), dann braucht man auch den Umweg "Mitmieter" nicht zu gehen.

Geändert von Ungerechtigkeitsdetektor (02.08.2008 um 13:29 Uhr).
Ungerechtigkeitsdetektor ist offline  
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Alt 02.08.2008, 13:23   #14
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Standard AW: ALG IIer hat untervermietet, Leistungssperre?

Zitat:
Zitat von Ungerechtigkeitsdetektor Beitrag anzeigen

Was ich machen würde: Untermieter tritt als Vertragspartner in den Mietvertrag ein, dadurch zahlt er seinen Anteil direkt an den Vermieter = die Arge hat den auf dich entfallenden Mietanteil voll zu übernehmen soweit angemessen = die Finanzen stimmen wieder .

Zu bedenken ist aber dass die Arge irgendwann versuchen wird, eine eheähnliche Gemeinschaft mit dem Unter- bzw. Mitmieter zu konstruieren.
Und wenn die ARGE einen eäG zu konstruieren versucht, ist ein gemeinsmaer Mietvertrag "tödlich", denn deshalb steht ja der eine für den anderen eindeutig ein! (Der Vermieter kann in Anspruch nehmen, wen er will)
Also Finger weg von einem gemeinsamen Mietvertrag!
 
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