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| Tags: alg, hat, iier, leistungssperre, untervermietet |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 116
| Hallo zusammen, in einer Beratungsstelle für ALG II - Betroffene habe ich einen interessanten Fall gehört, mich würde interessieren was ihr dazu sagt. Eine alleinerziehende ALG II Empfängerin (Kind ist über 16) bezieht seit 2005 Leistungen.Die von ihr gemietete Wohnung bewohnt sie seit 2004, bis Mitte 2006 wurde ihre KdU komplett übernommen, dann kam die Aufforderung zur Senkung der KdU. Sie ist dem bisher nicht nachgekommen. Das Amt zahlte daraufhin seit Anfang 2007 nur noch die Hälfte der KdU, es entstanden Mietschulden, jedoch erfolgte keine Kündigung seitens des Vermieters. Nun hat sich besagte ALG II Empfängerin seit ein paar Monaten eine Untermieterin ins Haus geholt, um eben die KdU wieder voll decken zu können. Diese Untermieterin bezieht ebenfalls ALG II. Dann kam nun ein Schreiben an die ALG II Empfängerin, die SB hätte die Information erhalten die ALG II Empfängerin hätte untervermietet und Gem. §11 Abs. 1 SGB II seien Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen zu berücksichtigen. Hierunter würden auch die Einnahmen aus Vermietung fallen. Sie solle nun darlegen, seit wann und in welcher Höhe sie Mieteinnahmen hat und inwieweit sie selbst die Mieteinnahmen, z.B. Stromgeld und anteiliges Wassergeld ersetzen müsse. Außerdem soll sie eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen und zudem die aktuellen Heizkosten die nicht in der Miete enthalten sind darlegen. Sie hat dann noch eine Fristsetzung bekommen mit dem Hinweis das sich ihre Mitwirkungspflicht aus §§60 ff. SGB I ergeben und das die SB nach §§66 SGB I die Leistungen ganz oder teilweise versagen kann. (ich konnte mir die markanten Stellen nur schnell abschreiben, daher so abgehackt) Nun denn, die gute Frau hat nun Panik das sie keine Leistungen mehr bekommt. Denn die braucht sie zum Leben. Auf meine Nachfrage wieviel KdU das Amt derzeit übernehme und wie sie denn die Kündigung seitens des Vermieters geregelt habe, sagte sie mir sie erhalte knapp die Hälfte des Regelsatzes da ihr das KG vom Kind und Unterhalt vom Kind angerechnet werde und eben die kdU in angemessener Höhe. Die fehlende Miete hat sie teilweise durch geliehenes Geld gedeckt und mit dem Vermieter gesprochen, der hält die Forderung aufrecht wartet jedoch mit jeglichen weiteren Schritten aufgrund ihrer Situation. Umziehen wäre 2006 nicht möglich gewesen, da sie nach der Scheidung ihrem Kind das erste Mal ein Zuhause geben konnte und sie ihm dieses nicht wieder wegnehmen wollte. In der Beratung hätte man ihr gesagt das sie die Unterlagen einreichen soll, aber aufgrund der Untervermietung mit der Streichung der Leistungen rechnen müsste. Ich persönlich denke aber, dass es da doch einen anderen Weg geben müsste. Denn sie hat die UNtervermietung lediglich zugelassen damit sie die Wohnung behalten kann, keinerlei Geldwerter Vorteil entsteht. Mit welcher Begründung also Leistung weg? ich hab mir die Telefonnummer geben lassen und ihr versprochen das ich zumindest mal schaue ob es wirklich so ist, dass die Leistung nun gestrichen wird. Was sagt ihr dazu? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| Nun, es war falsch die Veränderung nicht anzugeben, denn es hat ja Einfluss auf die KDU wenn sie untervermietet und da der Untermieter auch ALG II bezieht war es doppelt ungeschickt, denn dadurch ist es ja sofort herausgekommen Dabei hätte sie das nur angeben müssen das sie durch Untervermietung ihre KDU senkt und alles wäre problemlos gewesen, wenn dieses Untermietverhältnis auch nur das deckt was die ARGE nicht mehr übernimmt, wenn Gewinne erzielt werden ist es eine andere Sache Ausserdem kann der Vermieter nicht zweimal zulangen, wenn er jetzt seine Miete wieder komplett bekommt, dann kann er nur noch das verlangen was an rückständigen Kosten aufgelaufen ist |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 625
| Zitat:
__________________ Gruß speedport Ich stehe als Beistand zwanzig Kilometer um Welzheim zur Verfügung! Wer Beistand benötigt, sende mir eine PN! | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 116
| Hm,ja da habt ihr beide Recht. Klar hätte sie es melden müssen. Soweit sie mir erklärt hat erzielt sie keinerlei Gewinne, sondern die Untermiete deckt lediglich das was die Arge nicht zahlt. Wobei andersrum, sie sagte, dass sie die Aufforderung zur Senkung der KduU bekommen habe, aber eben bereits 2006. Wenn sie nun eben das schriftlich fixiert, dürfte eine Leistungssperre seitens der Arge schwer zu argumentieren sein oder? Deshalb hab ich mir das ganze auch angehört, mir fehlt da die Grundlage für eine Leistungssperre, auch das sie nur anteiligen Regelsatz erhält ist mir nicht schlüssig. Unbedarftheit schoss mir beim Gespräch mit ihr auch durch den Kopf, im weiteren Verlauf aber dachte ich eher an eine Art Desinteresse, Resignation. Aber als ich sagte, es sei durchaus möglich sich anderweitig zu informieren wurde sie interessierter. manchmal glaube ich, es gibt einfach zuviele Menschen die glauben die "vom Amt" sagen schon das richtige. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| Das kann man im vorraus eh nicht diskutieren, was die ARGE macht oder auch nicht, wenn eine Leistungssperre eintritt dann geht es halt den normalen Weg des Widerspruchs @Speedport Unwissen schützt leider nicht vor Strafe |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 116
| Zitat:
Nach einem Telefonat mit der Betroffenen haben wir einen Brief verfasst, der zu der Thematik Stellung nimmt. Vielleicht könntet ihr da mal drüberlesen :) Sehr geehrte Fra Xyz, bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 23.07.08 teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich seit dem 01.06.08 einen Teil meiner Wohnung untervermietet habe. Die von meiner UNtermieterin gezahlte monatliche MIete deckt lediglich den Teil der Kosten der Unterkunft ab, die von Ihnen seit 2006 nicht mehr getragen werden. Es bestehen demnach keinerlei Einnahmen aus diesem Mietverhältniss. Entsprechend Ihrer Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft habe ich den Weg der UNtervermietung gewählt, um einer Wohnungskündigung aus dem Wege zu gehen. Anbei finden sie die Kostenaufstellung des Energieversorgers, sowie die Vermietererklärung, entsprechend den Ihnen vorliegenden Mietvertrag. Mit Freundlichem Gruß, Danke im voraus :) | |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| Zitat:
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| | #8 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 72
| Die Arge wird die Zahlungen der Mitbewohnerin als einnahmen werten. Natürlich rechnen sie die Mieteinnahmen auf die tatsächliche Miete an. Begründen werden Sie die Leistungkürzung mit der nicht angezeigten Einnahme. Habe genau den selben Vorgang hinter mir , habe aber das Untermietverhältnis rechtzeitig angezeigt. Die Arge hat es dann auch nicht als einnahmen gewertet. Weil ich nach gefragt habe ob mir dann nicht 30€ mehr zustehen wenn ich Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit habe. ![]() Gruß Seminor |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 116
| Zitat:
Nun denn, es sind ja keine Einnahmen in diesem Sinne. Wird nun also tatsächlich die ALG IIerin bestraft mit einer Leistungskürzung weil sie die vom Amt nicht übernommene Miete aufstockt?! Das kann auch nicht das wahre sein. Allerdings interessiert mich die Frage nach den 30€ mehr :). Warum sollten die Dir dann mehr zustehen? | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.054
| Ganz einfach: Würde die Einnahme aus der Untervermietung als Einkünfte angerechnet, dann hätte sie Anspruch, wie bei jeder anderen Art der Einkünfte, die nicht Arbeitslohn ist, pro Monat 30 EUR Versicherungspauschale angerechnet zu bekommen. Wird die Einnahme aus der Untervermietung jedoch nur dazu gerechnete, die anfallenden Mietkosten zu reduzieren, dann hat das Amt nur zu rechnen: Echte Miete minus Untervermietung = Mietanteil, den das Amt zu zahlen hat.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #11 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
An ihrer Bedürftigkeit bestehen dann ja keine Zweifel... | |
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| | #12 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Das SGB II räumt der ARGE doch keine Wahlmöglichkeit ein... Die Mieteinnahme ist meines Erachtens "Sonstiges Einkommen". Demnach müßte es eine Versicherungspauschale geben. Zu einer Kürzung der Regelleistung kann diese Einnahme aber nicht führen, wenn mit der Einnahme nur die Kürzung der KDU ausgeglichen werden kann. Aber schön, daß das zur Sprache kommt: ich habe ja auch "Mieteinnahmen" (ARGE zahlt nur meinen Mietanteil, nicht den der Kinder) - und an die Versicherungspauschale habe ich in diesem Zusamenhang noch nie gedacht! Werd ich doch gleich mal einen Überprüfungsantrag rückwirkend zum 01.01.2005 stellen.... | |
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| | #13 | ||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 15.09.2007
Beiträge: 444
| Zitat:
Unangemessene Miete = Zu wenig Geld von der Arge = Mietschulden = Untermieter nützt nichts, da als Einkommen angerechnet und mit Sicherheit hat der Untermieter keine Lust auf "Argen Zettelterror" = Blöde Situation Was ich machen würde: Untermieter tritt als Vertragspartner in den Mietvertrag ein, dadurch zahlt er seinen Anteil direkt an den Vermieter = die Arge hat den auf dich entfallenden Mietanteil voll zu übernehmen soweit angemessen = die Finanzen stimmen wieder . Zu bedenken ist aber dass die Arge irgendwann versuchen wird, eine eheähnliche Gemeinschaft mit dem Unter- bzw. Mitmieter zu konstruieren. Ergänzung: Zitat:
Insofern bestand m.E. auch schon gar keine Verpflichtung zur Offenbarung der Untervermietung (es sei denn es handele sich um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft). Wenn die Zahlung vom Amt nicht leistungsmindernd angerechnet werden kann (schließlich zahlen sie eh nur noch die angemesssne KDU), dann braucht man auch den Umweg "Mitmieter" nicht zu gehen. Geändert von Ungerechtigkeitsdetektor (02.08.2008 um 13:29 Uhr). | ||
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Also Finger weg von einem gemeinsamen Mietvertrag! | |
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