Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18; in Forum: Information; Ich habe 165 Euor Job, AlG I läuft aus, mein Mann hat 1450 Brutto, 1090 Netto, Arbeitsweg 40 KM einf. Ent. (zahlt 200 Euro Sprit im Monat), unser Sohn 19 ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , , , , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 29.07.2008, 14:02   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2008
Beiträge: 6
Daumen runter Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18

Ich habe 165 Euor Job, AlG I läuft aus, mein Mann hat 1450 Brutto, 1090 Netto, Arbeitsweg 40 KM einf. Ent. (zahlt 200 Euro Sprit im Monat), unser Sohn 19 J. bekommt 380 Brutto Lehrgeld, netto 315,-, wohnt bei uns, meine Frage: gilt hier auch, wenn Gehalt über 1200, das bei meinem mann alles angerechnet wird oder hat er freibeträge, wie ich gelesen hab muß das kind minderjährig sein, damit freibeträge bis 1500 abgezogen werden...Miete gesamt ca 500 euo

Geändert von marionsn (29.07.2008 um 14:10 Uhr).
marionsn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 14:21   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von andine
 
Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.943
Standard AW: Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18

Benutze doch mal den ALG2-Rechner, da kannst du alles schön eingeben! Freibeträge werden berücksichtigt. Klicke mal nach dem Ergebnis zusätzlich auf -Berechnung ansehen-!

Arbeitslosengeld-II-Rechner | geldsparen.de
__________________
lg andine

Geändert von andine (29.07.2008 um 14:25 Uhr).
andine ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 14:53   #3
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.855
Standard AW: Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18

Die Alg-II-Rechner berücksichtigen aber nicht die individuellen Absetzbeträge wie z.B. Fahrtkosten; dieses müssten dann unter sonstige Absetzbeträge eingetragen werden.

Und ja, das Kind muss minderjährig sein, um in den "Genuss" des Freibetrags bis 1.500 € zu kommen; in eurem Fall liegt die Grenze bei 1.200 €.

Grundfreibetrag: 100 €
Freibetrag 1: 140 €
Freibetrag 2: 40 €
-----------------------
Gesamtfreibetrag: 280 €


Aufwendungen:
Wk-Pauschale 15,33 €
Fahrkosten 152,00 € (40 km * 19 (? evtl. ändern) Tage * 0,20 €/km)
Pauschale Vers. 30,00 €
KFZ-Versicherung 40,00 € (? evtl. ändern)
-----------------------
Insgesamt: 237,33 €


Nettoeinkommen : 1.090,00 €
./. Gesamtfreibetrag 280,00 €
./. den Grundfreibetrag übersteigende Absetzungen 137,33 €
------------------------------------------------
672,67 € auf Alg II anrechenbares Einkommen; 417,33 € sind frei.
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 17:34   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18

also trifft es ja nicht für uns zu, denn erübrigt sich die rechnung
marionsn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 17:43   #5
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18

in diesem rechner kann ich kein einkommen fürs kind eintragen, ich habe ohne einkommen kind berechnet, da hat er freibeträge abgezogen vom einkommen meines mannes, also auch wenn ich kind über18 eingebe, also was nun, gibts freibetrag oder nicht , nach diesem rechner ja,

Geändert von marionsn (29.07.2008 um 17:47 Uhr).
marionsn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 17:45   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.855
Standard AW: Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18

Zitat:
also trifft es ja nicht für uns zu, denn erübrigt sich die rechnung
Viel hättet ihr eh nicht gewonnen; würden die Freibeträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.500 € berücksichtigt, hättet ihr einen Freibetrag von 310 € anstatt 280 € ... 30 € Euro mehr, naja.

Bei euch ganz genau: 305 € anstallt 280 € bei Bruttoverdienst von 1.450 €, also nur 25 € mehr...
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 17:51   #7
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18

ich weis nicht ob, ich es richtig verstanden hab, es steht doch überall , dass gar kein freibetrag abgezogen wird, z.B wie bei uns bei 1450 Brutto, das alles angerechnet wird , oder ?
marionsn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 17:52   #8
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.855
Standard AW: Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18

Zitat:
Zitat von marionsn Beitrag anzeigen
in diesem rechner kann ich kein einkommen fürs kind eintragen, ich habe ohne einkommen kind berechnet, da hat er freibeträge abgezogen vom einkommen meines mannes, also auch wenn ich kind über18 eingebe, also was nun, gibts freibetrag oder nicht , nach diesem rechner ja,
Einkommen eures Sohnes darf gar nicht an euch übertragen werden. Er ist seinen Eltern gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Übersteigt sein Einkommen (erhält er Kindrgeld?) seinen Bedarf (281 Euro plus Mietanteil 1/3, auch Heizkosten 1/3), dann gehört er nicht mehr in die BG. Angerechnet bei den Eltern wird dann meistens leider das Kindergeld, das das Kind nicht zur Bedarfsdeckung benötigt.
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 17:54   #9
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.855
Standard AW: Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18

Zitat:
Zitat von marionsn Beitrag anzeigen
ich weis nicht ob, ich es richtig verstanden hab, es steht doch überall , dass gar kein freibetrag abgezogen wird, z.B wie bei uns bei 1450 Brutto, das alles angerechnet wird , oder ?
Nein, zum Glück nicht! Siehe die Berechnung unten.
__________________
LG biddy
biddy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2008, 18:09   #10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18

Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir weiter, so weis ich , das wir wenigstens etwas bekommen, unser sohn behält sein einkommen,das will ich ihm ja nicht wegnehmen, das kindergeld geht auf mein Konto, das behalten wir auch, unsere gesamtmiete ist ca 500 euro mit heizkosten, ich hab schon so viele alg II rechner ausprobiert, da gibts meistens nichts, wo ein kind einkommen hat .
marionsn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2008, 13:44   #11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Anrechnung von Einkommen ALG II -Mann u. Kind ü.18

Zitat:
Zitat von biddy Beitrag anzeigen
Die Alg-II-Rechner berücksichtigen aber nicht die individuellen Absetzbeträge wie z.B. Fahrtkosten; dieses müssten dann unter sonstige Absetzbeträge eingetragen werden.

Und ja, das Kind muss minderjährig sein, um in den "Genuss" des Freibetrags bis 1.500 € zu kommen; in eurem Fall liegt die Grenze bei 1.200 €.

Grundfreibetrag: 100 €
Freibetrag 1: 140 €
Freibetrag 2: 40 €
-----------------------
Gesamtfreibetrag: 280 €


Aufwendungen:
Wk-Pauschale 15,33 €
Fahrkosten 152,00 € (40 km * 19 (? evtl. ändern) Tage * 0,20 €/km)
Pauschale Vers. 30,00 €
KFZ-Versicherung 40,00 € (? evtl. ändern)
-----------------------
Insgesamt: 237,33 €


Nettoeinkommen : 1.090,00 €
./. Gesamtfreibetrag 280,00 €
./. den Grundfreibetrag übersteigende Absetzungen 137,33 €
------------------------------------------------
672,67 € auf Alg II anrechenbares Einkommen; 417,33 € sind frei.
Hallo. vor einiger zeit hattest du mir geantwortet, jetzt ist der ALG II bescheidgekommen,bei meinem Mann 1450 Brutto, Netto 1090, sind nur genau die 280 euro als anrechnungsfrei angesetzt worden, keine kilometer , versicherung und so.
marionsn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Pflegegeld - Anrechnung als Einkommen ? redfly Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 12 16.02.2008 10:23
Anrechnung von Einkommen aus Gewerbebetrieb Nexus Existenzgründung 1 14.01.2008 19:47
ALG II / Anrechnung Einkommen und Pauschbetrag cidmutt Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente 2 06.07.2007 18:19
Anrechnung von Einkommen ausgebeutete25 ALG II 7 27.01.2007 21:23
anrechnung vom einkommen woki2005 ALG II 11 17.12.2005 11:40


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:01 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland