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| Tags: attest, gefordert, reicht |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.07.2008
Beiträge: 8
| Hi Leutz, bin neu hier und habe eine Frage zur Meldepflicht. Habe folgende mail erhalten: Termin um über berufliche Situation zu sprechen Sie sind also verpflichtet den Termin am ...... wahrzunehmen, wenn Sie kein Attest vorlegen aus dem hervorgeht, dass Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, der Einladung Folge zu leisten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist hier nicht ausreichend. Sollten Sie den Termin ohne den entsprechenden Nachweis nicht wahrnehmen, weise ich Sie erneut darauf hin, dass ich Ihre Regelleistung ab dem Folgemonat für drei Monate um 10 % kürzen werde. Ist diese Vorgehensweise rechtsgültig?? Wieso reicht eine AU nicht aus?? Hat bis jetzt auch immer ausgereicht ,wieso jetzt auf einmal nicht mehr?? |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 620
| Zitat:
Da will wohl jemand sein persönliches Landrecht einführen?!? Gruß speedport PS: Wenn dennoch eine Sanktion erfolgen sollte, sofort Klage mit Antrag auf EA. Genaueres hier im Forum, wenn der Fall eintreten sollte. Geändert von Speedport (27.07.2008 um 08:32 Uhr). | |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.02.2006
Beiträge: 171
| Zitat:
Per Mail ????????????????? Sind die jetzt völlig übergeschnappt ?
__________________ Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank Jürgen Weise: „Die Agentur hat keinen sozialpolitischen Auftrag.“ | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 972
| Hallo abhazya, "angeblich" hat das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg mit der BA in Nürnberg geklärt. Hier nachzulesen (PN) oder besser in der Ärztekammer nachfragen.Da existiert bestimmt schriftliches. MFG |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.457
| Noch ´ne Frage für den SB. Nach welchen Kriterien hat der ARZT zu entscheiden und wie darf dieser dann abrechnen. Oder besser: Wer zahlt? Die dazugehörigen Rechtsgrundlagen sollte der SB zumindest benennen können. Arbeitsunfähigkeit richtet sich immer nach dem Einzelfall. |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.07.2008 Ort: Ba-Wü
Beiträge: 35
| Es dient immer wieder meiner Erheiterung, auf welche unmöglichen Dinge diese SB's kommen. Diese(r) muss technik-begeistert und jung/unerfahren/ungeschult sein. Technik-begeistert wg. Einladung per mail. Das andere, weil er/sie nicht weiß, dass die "Einladung" zum Termin schriftlich/postalisch zu erfolgen hat. Alles andere kann nur eine höfliche Bitte sein, die ich genauso höflich vom Termin her ändern oder gar ablehnen kann. Und was soll der Quatsch mit dem Attest. Krankmeldung. Punkt. Aus. Fertig. Alles andere steht nicht im Ermessen eines SB's. Und wg. Krankmeldung eine Sanktion androhen? Der/die SB ist wirklich unerfahren. Denn er weiß nicht, auf welch gefährlichs (für ihn) Glatteis (Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar Klage wg. Machtmißbrauch, Erpressung) er sich da begibt. Aber man/Frau versucht's halt. Könnte ja klappen.
__________________ Signatur? Muss das sein? |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.07.2008
Beiträge: 8
| Schriftliche Einladung habe ich auch bekommen hatte ich vergessen zu erwähnen, weil die mail später gekommen ist.Also Termin ist schon OK,aber die Androhung der Kürzung ist doch Machtmißbrauch,Erpressung. Und bis jetzt habe ich immer eine AU eingereicht,wenn ich nicht zum Termin konnte.Da habe ich auch keine Sanktionen bekommen.Hat sich in den letzten 4 Wochen gesetzlich etwas geändert? Oder wollen die mich unter Druck sezten?? |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.01.2008 Ort: FAR AWAY FROM HOME!
Beiträge: 287
| Здравствулте АБХАЗИЯ, es hat sich NICHTS geändert, beruhige Dich. § 309 Allgemeine Meldepflicht (3) Der Arbeitslose hat sich zu der von der Agentur fuer Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist diese nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist er seiner allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn er sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfaehig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfaehigkeit fort, wenn die Agentur fuer Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt. Würde denen einen DREIZEILER aufsetzen, beginnend mit Sehr Geehrte... und endend mit MfG... dazwischen dass Du aus gesundheitlichen Gründen den termin nicht wahrnehmen wirst sowie auf diesen o.g. Paragraphen freundlich hinweisen, dass Du sobald Du genesen bist um einen neuen Termin bittest. (Schönen Gruss an den SB
__________________ PROUD TO BE HUMAN! |
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| | #9 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.11.2007 Ort: Bayern,Furth i. Wald
Beiträge: 99
| Zitat:
Wenn du eine AU hast,bist du für alle Termine entschuldigt,wenigstens hier in Bayern,habe ich sogar schriftlich von meinem SB!!
__________________ Ich gebe hier nur meine Meinung wieder oder Berichte aus eigenen vielen Erfahrungen !!! Das ist keine Rechtsberatung !! Wer käm Wir sind das VOLK !! | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 418
| Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 8 AL 349/01 vom 13.06.2002 Widerspruch und Klage - L 8 AL 349/01 Meldepflicht trotz arbeitsunfähig erkrankt ? Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 19 B 42/06 AL vom 18.04.07 Nicht jede Krankheit entbindet von der Meldepflicht - Arbeitslosen Forum Deutschland Wichtigster Satz aus der zweiten Entscheidung: "Abgesehen davon, dass der Kläger eine solche Bescheinigung nicht vorgelegt hat, kann die Arbeitsunfähigkeit auch nach dem erkennbaren Willen der Beklagten nur einen wichtigen Grund darstellen, wenn sie die Meldung unmöglich oder die Wahrnehmung des Termins sinnlos macht." Von daher nicht zu früh aufhören zu lesen, weil der Fall ein bißchen anders liegt! Geändert von avalon (28.07.2008 um 00:10 Uhr). |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.01.2008 Ort: FAR AWAY FROM HOME!
Beiträge: 287
| Meine Wenigkeit ist nun über ein Jahr AU Erkrankt,chronisch, die Diagnose hat den/die SB nicht zu interessieren da der/die sowieso davon NULL Ahnung hat,die bekommt auch ihre AU-Bescheinigungen eingereicht und hatte Anfang Juli auch so´ne tolle Idee. Bestimmt dachte die, ich sei in Miami am Strand mit irgendeiner Dumpfbacke verabredet und sie darf bei 12°C sich mit Aktentürme beschäftigen. Aber leider war ich noch anwesend und habe die SB Mal freundlich darauf hingewiesen, dass ich den von ihr vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen mag, solange ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ruhe kehrte ein... Wetten, die kennen das Urteil des LSG NRW nicht und ob das auf ALLE Erkrankungen wirkt, fraglich. Vielleicht ist ja АБХАЗИЯ chronisch krank und ohne Besserung in Sicht, worüber wollen die denn reden? Gehen dem Amt etwa schon dermassen die Arbeitslosen aus, dass man nun auch auf die Kranken zurückgreift? Seltsam...
__________________ PROUD TO BE HUMAN! |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 418
| Nein, es das LSG-Urteil hat natürlich nicht bei jder Erkrankung Auswirkungen. Dein Fall dürfte einer sein, der vom LSG ausdrücklich ausgenommen wurde: Der Termin wäre sinnlos. Ich kann nicht beurteilen, wie das bei dem Fragestelle aussieht, vielleicht genauso. Aber dieses Thema taucht hier immer wieder auf, und immer melden sich viele, die die Fragesteller in dem Glauben lassen, mit einer AU müsste ein Termin IN KEINEM FALLE wahrgenommen werden. Die Gerichte urteilen bisweilen anders, und dann hat man sich plötzlich eine Sanktion eingehandelt. Kann passieren, muss nicht! |
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| | #13 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Besprech das mit deinem Arzt - wenn er dir Rückendeckung gibt brauchst du kein Attest. Hab die SB's frech gefragt, welche med. Ausbildung sie haben, zu entscheiden, wer kommen muß und wer nicht - und weitergegeben was der Arzt dazu meinte...und daß es Attest nur gibt wenn die Arge die Kosten übernimmt. Darauf hin: Dann melden sSie sich bitte, wenn Sie wissen, wenn Sie nicht mehr AU sind. Geht doch!!! (wie gesagt, schon mehrfach) Ansonsten (wenn dein Arzt nicht hinter dir steht) mußt du selbst entscheiden, ob du das Risiko einer Sanktion auf dich nehmen willst. | |
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| | #14 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.01.2007
Beiträge: 72
| ...zu denken sollte es allerdings schon geben, warum man gerade immer einpaar Tage AU ist wenn ein Termin bei der Arge ansteht. Wenn der TS schreibt bisher hat immer eine AU genügt, dann wurde auf diese Weise schon öfters Termine abgesagt, irgendwann könnte es dem SB dann auch zuviel werden. Ich würde dem TS einfach mal raten, den Termin wahrnehmen, warum immer dagegen sträuben, in Endefekt schadet man sich vielleicht selbst. Andrea |
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| | #15 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Spätestens dann wird die/der SB sich der Verantwortung entziehen nd sagen, du hättest ja nicht kommen müssen! | |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.09.2005 Ort: Bochum
Beiträge: 748
| Ein Beispiel: Depressionen sind zwar kein Grund ans Bett gefesselt zu sein. Aber sich dem Kampf mit der ArGe zu stellen: Nä, nä, nä. Das könnte bedeuten, das eine ganze Therapie versaut wird.
__________________ 1989 wurde der Sozialismus abgeschafft...nicht mehr und nicht weniger. |
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| | #17 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2007
Beiträge: 418
| Zitat:
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