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Alt 21.07.2008, 12:28   #1
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Registriert seit: 02.07.2008
Beiträge: 8
Frage Umzug nach NRW

Hi

Ich berichtete hier ja schonmal über das Problem eines Bekannten von mir ( Weiss hier jemand Rat ? ). Leider fanden wir damals kein effizientes Ergebnis. Laut ARGE wird ja ein Umzug in ein anderes BL nur gezahlt, wenn dort eine Arbeitsstelle vorhanden ist. Nun habe ich mir das SGB II mal näher angesehen und nirgendwo gefunden, was eine neue Arbeitsstelle genauer beziffert. Daher meine jetzige Nachfrage hier: Bei einem 400 € Job erhält man einen Arbeitsvertrag und ist KV versichert. Es ist zwar nur eine gering bezahltes, aber laut Gesetz ein vertraglich gesichertes Angestelltenverhältnis mit all seinen Rechten und Pflichten. Und da im SGB II immer nur die Rede von Arbeitsaufnahme und diese nicht genau spezifiziert ist, müsste entsprechend doch ein Umzug gezahlt werden. Oder liege ich da falsch?

Greets
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Alt 21.07.2008, 12:31   #2
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
Standard AW: Umzug nach NRW

Da liegst Du sicher falsch, denn man bleibt von der ARGE abhängig und das zwar in hohem Masse
Arania ist gerade online  
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