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| Tags: doppelt, hoch, regelsatzanteil, stromkosten, tun, ueberschritten |
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#1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.05.2008 Ort: Bendorf / Rhein
Beiträge: 156
| Hallo zusammen! Habe mir mal die Statistik der BA angeschaut ( http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst...rt_Bedarfe.pdf ) und bin ein wenig stutzig, aus folgendem Grund: Dort steht, dass im Regelsatz "Wohnung (ohne Mietkosten), Strom … ca. 8 Prozent" enthalten sind. 1. Was ist "...", also außer Strom noch damit gemeint? 2. Bei uns liegt der Anteil für Strom schon bei 151,-€ / mtl., aber laut dem enthaltenen Anteiligen Regelsatz dürfte der Strom nur 84,32 € betragen, kann ich dann etwas dagegen unternehmen und einen Mehrbedarf oder ähnliches beantragen???? Danke vorab für Eure Antworten! Greetz René Geändert von ReneOlig (20.07.2008 um 19:27 Uhr). Grund: Rechenfehler korrigiert! |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 880
| Ich nehme an die "Heizkosten" Schau mal die Anlage an . Da ist es besser aufgeschlüsselt.Zu Deiner 2. Frage kann ich leider nicht helfen. LG Muci
__________________ Muci Nur meine Meinung (und Grundgesetz, Art. 20, Abs. 4 - somit strafrechtlich nicht verfolgbar) - Helfe gerne, so ich denn kann! * "Manchmal muss man verstummen, um erhört zu werden " (Stanislaw Jerzy Lec) * "Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr" (Marie Curie) * "Hinter Ansichten stecken Absichten" (Hans Peter Keller) __________________ |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.05.2008 Ort: Bendorf / Rhein
Beiträge: 156
| Die Heizkosten können es nicht sein, da diese nicht im Regelsatz enthalten sind, sondern zu den Wohnungskosten zugehörig voll übernommen werden, oder bin ich falsch informiert? |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Es geht um Warmwasser...dafür sind ein paar zerquetschte im Regelsatz enthalten, etwas über 6 € | |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.05.2008 Ort: Bendorf / Rhein
Beiträge: 156
| Zitat:
Gut, Warmwasser ist bei uns im Strom mit drin (Durchlauferhitzer). Also wenn ich davon ausgehe, dass ich im Regelsatz von 1054 € nur 84,32€ im Monat für Strom und Warmwasser habe, aber tatsächlich seit 01.07.2008 151,-€ und davor 137,- € bezahlt habe, komme ich auf einen Mehrbedarf von insgesamt ca. 1028,92 € seit 01.02.2007 (Habe die kleinen Erhöhungen des Regelsatzens unberücksichtigt gelassen und bin von heutigem Stand ausgegangen, sonst wären es noch ein paar Euros mehr. Habe aber den August noch mit gerechnet, da bis einschließlich August bewilligt wurde). 01.02.2007 - 30.06.2008 = 17 Monate à 52,68 Differenz = 895,56 € 01.07.2008 - 31.08.2008 = 2 Monate à 66,68 Differenz = 133,36 € Gesamtdifferenz also = 1028,92 € Das ist für uns eine wahnsinnig hohe Summe, die wir sehr gut gebrauchen könnten, gibt es da Urteile oder eine rechtliche Handhabe????? LG René Geändert von ReneOlig (20.07.2008 um 19:25 Uhr). Grund: Rechenfehler korrigiert! | |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Hoffnung machen kann ich dir nicht, wenn nicht besondere Umstände vorliegen. Allerdings: Da Warmwasser mit Strom erwärmt wird, kannst du vielleicht etwas mehr erkämpfen. | |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.01.2006 Ort: Ochsenfurt
Beiträge: 415
| Zitat:
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.05.2008 Ort: Bendorf / Rhein
Beiträge: 156
| Eure Mühe in Ehren, aber wie muss ich dann dieses Urteil verstehen? Laut diesem Urteil müsste die ARGE uns den 84,32€ übersteigenden Anteil voll erstatten, oder habe ich was falsch verstanden?????? Sozialgericht Frankfurt, Urteil vom 29.12.2006, AZ. S 58 AS 518/05 In dem vom Sozialgericht Frankfurt entschiedenen Fall erhielt ein ALG II-Empfänger neben dem Regelsatz Leistungen für Unterkunft und Heizung von rund 570 Euro. Diese Summe enthielt neben der Kaltmiete auch die Abschlagszahlung für Heizkosten. Die anfallende Strompauschale von monatlich 41 Euro wollte das Job-Center nicht übernehmen. Das Sozialgericht Frankfurt hat hier eine weitreichende Entscheidung getroffen: die den Betrag von 20,74 Euro übersteigenden Stromkosten sind von den Leistungsträgern als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu gewähren; im vorliegenden Fall also ein Betrag in Höhe von 20,26 Euro. Im monatlichen Eckregelsatz von 345 Euro seien lediglich 8 % für Haushaltsenergiekosten der Wohnung vorgesehen, so das Gericht. Der darüber hinaus gehende Bedarf für die Stromversorgung müsse daher zu den Kosten der Unterkunft gezählt werden. Kosten der Unterkunft, also etwa laufende Leistungen für Miete, sind von Seiten der Leistungsverpflichteten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu erbringen, allerdings, so der Zusatz im Gesetzestext, dass diese Leistungen „angemessen” sein müssen. Die Mietnebenkosten gehören generell zu den Leistungen für Unterkunft und Teile der Stromkosten zählen nach diesem Urteil zumindest teilweise dazu. Der Leitsatz des Urteils lautet wörtlich: „In der monatlichen Regelleistung von 345,- Euro sind Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten. Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag ist als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren." Demnach müssen auch Stromnachzahlungen, die sich aufgrund dieser Eckregelsatzregelung ergeben, entgegen der jetzigen Bearbeitungsweise der ALG-II -Leistungsträger nicht als Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II ausgeglichen, sondern als Kosten der Unterkunft, die in „angemessener Höhe” vom Amt übernommen werden müssen, abgegolten werden ! Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung wurde nicht zugelassen. Geändert von ReneOlig (20.07.2008 um 19:26 Uhr). Grund: Rechenfehler korrigiert! |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Kannst es ja gerne versuchen: aber dieses ist ein Einzel - Urteil: die Landessozialgerichte sagen etwas anderes...und selbst wenn du auch in der ersten Instanz gewinnst: die andere Seite wird in Berufung gehen! Und ob da Prozeßkostenhilfe bewilligt wird... |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.11.2007 Ort: Arnsberg/Westfalen
Beiträge: 215
| Das Urteil ist zwar rechtskräftig, aber meines Wissens nach noch nicht anwendbar, weil die Arge damals in Revision gegangen ist. Bis das entschieden ist, kann es noch dauern. Im übrigen hat der Gesetzgeber seitdem in einer Verordnung entschieden, dass Stromkosten eben nicht Teil der KdU sind. Insofern wäre dieses Urteil nur für die Zeit vor 2007 anwendbar.Schauen wir mal, was die Gerichte in Zukunft dazu sagen. Solange muss der Strom komplett vom Regelsatz bestritten werden. Leider! Da hilft nur eines: Strom sparen! Gruss Hasepuppy |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.054
| Ja, es sei denn, man heizt auch ganz oder teilweise mit Strom. So, wie ich das hier tue,- denn ich heize mit Gas und Strom, und koche mit Gas. Und so wird auch, völlig korrekt, Gas und Strom (abzüglich des im Regelsatz enthaltenen Haushaltsenergieanteils von 2 Euro nochwas) bezahlt,- und wenn ich mehr zahlen muß, kriege ich das auch vom Jobcenter, und wenn ich was vom Strom oder Gaswerk rauskriege, kriegt das das Jobcenter.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.05.2008 Ort: Bendorf / Rhein
Beiträge: 156
| Zitat:
hmmm, im Urteil heißt es " Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung wurde nicht zugelassen." Bedeutet das nicht, dass keine Revision möglich ist und das Urteil rechtskräftig, also bindend? Auch oder gerade für die Zukunft? Bei unserer Gesetzgebung und den vielen Urteilen blickt keiner mehr wirklich durch! Somit bin ich genauso weit, wie zu dem Zeitpunkt, als ich meine Frage stellte und noch keine Antwort hatte, so ein Mist! Irgendwie fühlt man sich doch nur noch von den hohen Herren da oben verkackeiert, oder? Vor allem müsste ich also die zusätzlichen gut 60 Euronen beim essen, den Kindern oder ähnlichem einsparen, dass kann doch nicht Sinn der Sache und schon gar nicht im Sinne des GG sein, oder stehe ich alleine mit meiner Meinung da? Strom sparen geht im übrigen nicht wirklich, denn super sparsame Geräte können wir uns nicht leisten und der Trockner läuft mittlerweile vielleicht nur alle 2-3 Wochen 1-2 mal, etc. ...... Das warme Wasser über Durchlauferhitzer für 4 Personen frisst uns wohl auf, denke ich, obwohl wir nur Duschen und nicht baden! Irgendwie muss man doch dagegen ankommen können, gegen solch Menschenverachtende Vorgehensweisen, oder nicht?!?! | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.08.2006 Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.054
| Nein, das Gericht kann die Berufung u.U. ausschließen, nicht aber die Revision. Allerdings wird bei dieser nur geprüft, ob das Gericht Verfahrensfehler gemacht hat.
__________________ Heinz Ich entscheide, ob der Stein auf meinem Weg mir zum Stolper-, oder Baustein wird! |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.05.2008 Ort: Bendorf / Rhein
Beiträge: 156
| Ach so, danke Dir Heinz, man lernt nie aus, mal hoffen, dass es keine Verfahrensfehler gab und dass das dann auch für die Zukunft Schule macht und nicht nur für die Vergangenheit...... Werde morgen mal beim VDK nachfragen, was die zu dem Sachverhalt meinen, vielleicht kennen die ja nen Kniff. Danke aber für Deine Mühe!!!! LG René |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.05.2008 Ort: Bendorf / Rhein
Beiträge: 156
| Hi, der VDK meint, dass es schwierig wird, dass die Sache funktioniert, zumal das Urteil von einem hessischen Gericht stammt und ich in Rheinland-Pfalz wohne. Aber sie werden es mal einreichen, bei der ARGE, mal schauen, was dabei raus kommt. Aber netter weise ist meiner guten Beraterin des VDK auch aufgefallen, dass die Arge die KFZ Versicherung von mir seit 02/2007 hätte anerkennen müssen, was sie nie getan hat und worüber die Leistungssachbearbeiterin nie aufgeklärt hat, dass wird direkt in einem mit eingereicht. Hoffen wir, dass da mal was positives bei raus kommt! Werde Euch informieren, wenn ich was weiß! Grüße René |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2007 Ort: Klopsheim a.d. Sauce
Beiträge: 279
| Zitat:
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