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| Tags: enthalten, essensgeld, regelleistung, schule |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 9
| Hallo zusammen, ich bin neu hier und über googeln hier her gekommen. Ich habe schon etwas rum gestöbert und ich muss sagen, das ist ein tolles Forum, in dem man vieles erfährt - echt SUPER. Ich hätte eine Frage, zu der ich vor Monaten schon mal einen Antrag an die ARGE geschickt habe, dieser aber abgelehnt wurde. Es geht darum: Meine Tochter ist leider behindert und in einer Förderschule. Dort ist sie 4x pro Woche über Mittag und somit auch zum Mittagessen. Die Schule berechnet pro Essen 2,50 EUR. Somit entstehen da für mich im Monat ca. 30-40 EUR Kosten, die als ALG2-Empfänger nicht ganz ohne sind! Wie gesagt, ich hatte vor Monaten einen Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt, der aber mit der Begründung abgelehnt wurde, das dies mit der Regelleistung abgedeckt sei und die Kosten nicht übernommen würden. Ich hatte mich damals damit "abgefunden" und nichts weiter unternommen. Jetzt hier die Frage, ist das rechtens, was die ARGE gesagt hat? Viele Grüße sanderl |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Ds wird schwer, da Gegenargumente zu finden, denn die ARGE geht davon aus, dass sie dann ja zu Hause entsprechend weniger Mahlzeiten zu sich nimmt.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Sicher keine 2,50 €... eine weitere Frage. kann man die Kosten umgehen, indem man sein Essen selbst mitnimmt? So könnte man eine Gegenargumentation aufbauen... | |
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| | #4 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.403
| Grüß Dich sanderl und willkommen im Forum Im Regelsatz schlägt der Posten für Ernährung mit 35 % zu Buche. Bei einem Kind unter 15 sind das ab Juli d.J. exakt 73,85 € mtl. und offiziell 2,46 € tgl. (alle Monate mit 30 Argetagen gerechnet) inoffiziell sinds in 2008 (Schaltjahr) sogar nur 2,42 € tgl. Die Aussage im Argeschreiben ist insoweit richtig, dass im RS ein (Mini)Betrag für Ernährung enthalten ist. Sie ist falsch, wenn behauptet wird, dass man davon auch 2,50 € für ein Schulessen pro Tag bezahlen kann. Mittlerweile bieten einige Kommunen unabhängig von der Arge Zuschüsse für Schulessen an. Erkundige Dich da mal ein wenig. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| ... Sozialgesetze, pah! Eigentlich müsste auch zählen, dass Essen in Gemeinschaft zur Pflege der sozialen Kontakte richtig und wichtig ist. Naja, ich alter Träumer ... Mario Nette |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| edit, weil zu blöd zum Denken heute. Viele Grüße, angel Geändert von angel6364 (18.07.2008 um 12:46 Uhr). |
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| | #7 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.403
| Zitat:
Für die weitere Planung sieht das dann so aus: Tag: 2,46 bzw. 2,42 Frühst 0,49 bzw. 0,48 Mittag 0,98 bzw. 0,97 Abend 0,98 bzw. 0,97 Bei diesen Zahlen bleibt mir jeglicher Kommentar im Hals stecken. | |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
wieviel soll ein Kind nochmal trinken??? | |
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| | #9 | ||
| Redaktion Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 3.495
| Zitat:
Zitat:
Trinken - Wieviel Ihr Kind braucht Auch Wasser aus dem Wasserhahn kostet und ist nicht überall bleifrei zu haben! Ist das alles zynisch, ja menschenverachtend!! ![]() Kaleika Geändert von Kaleika (18.07.2008 um 13:32 Uhr). | ||
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 9
| Hallo an Alle! Und vielen Dank für die zahlreichen Antworten, leider komme ich erst heute zum schreiben. Ich hatte mir ja schon irgendwie gedacht, dass da nicht viel zu machen ist. Also bei Sozial-/Landratsamt hatte ich damals schon nachgefragt (das war u.a. auch die Meinung der Schule) und keiner war wirklich zuständig und wurde letztendlich zur ARGE verwiesen. Sonst wüsste ich nicht, wo man noch fragen könnte? Eure Beispielrechnungen sind ernüchternd, aber der Realität entsprechend. Nur das interessiert keinen, denn sonst wäre der Regelsatz nicht so niedrig, wie er nunmal ist! Nun ja, wird man sich wohl damit abfinden müssen... Liebe Grüße sanderl |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Bei mir, ist schon drei Jahre her, hat Jugendamt z. B. die Kosten für Hort übernommen, das Essensgeld in Höhe von 42 Euro musste ich selber zahlen. Das macht 2,10 Eur am Tag. Als Eltern haben wir auch Essen gespendet, für Frühstück, Müssli usw. Einige Kinder hatten also Frühstück, Mittag und kleine Snacks Nachmittags gehabt. ------------------------- Sanderl, ich werde damit gut argumentieren können, dass das Kind ansonstem nur noch knapp 40 EUR fürs übrige Essen zu Verfügung hat, und das reicht nicht. Es wolle und solle Frühstücken, Pausenbrot,Mittag und das Abendbrot essen. Und trinken. ------------------------------------- Manchmal habe ich auch nicht kämpfen wollen. Aber ich weiss jetzt, dank Elo Forum, dass ich auch bis zu vier Jahre ein Überprüfungsantrag stellen kann, also manche Sachen warten immer noch, bis wann ich Zeit und Nerven finde. marty |
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| | #12 | |
| Redaktion Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 3.495
| Vielleicht hilft Dir dies weiter: Zitat:
Kaleika | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| also, Kaleika, danke für das Urteil, das vertieft meine Kentnisse weiter. jetzt ist nun das Sozialamt dran, wohl der § 73 SGB XII, Hilfe in sonstigen Lebenslagen. Der ist unscharf formuliert. § 73 Hilfe in sonstigen Lebenslagen Text ab 01.01.2005 Leistungen können auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden. -------------------------- sanderl wenn du Hilfe bei formulieren brauchst, schreibe mir oder jemandem aus Forum per PN, das geht so, wenn du eine Name anklickst, siehst du diese Option. Ich mache das so mindestens. Öffne ich ein Beitrag und klicke auf den Namen. Bestimmt geht auch anders. marty |
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 9
| Kaleika & marty: Ganz, ganz lieben Dank für eure Hilfe! marty: Habe Dir eine Nachricht geschickt. Liebe Grüße sanderl |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 9
| Hallo zusammen. Habe nun die (erneute) "Absage" bzgl. der Übernahme der Essenskosten erhalten! Auszug: Der Bereich Ernährung ist mit der Regelleistung abgegolten, sodass die Kosten für das Mittagessen in der X-X-Schule nicht möglich ist. Der § 73 SGB XII ist nicht einschlägig, da es sich nicht um Hilfe in besonderen Lebenslagen sondern um einen laufenden Bedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt handelt und dieser Bedarf mit der Regelleistung abgegolten ist. Somit ist die Sache vermutlich endgültig gegessen??? Was meint ihr? Grüße sanderl |
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| | #16 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich meine, daß du selbst wissen mußt, ob du dich damit abfinden oder kämpfen willst. Die Ablehnung war zu erwarten: nun müßtest du klagen... du weißt doch, was für ein Mittagessen im Regelsatz enthalten ist? |
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| | #17 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.07.2008
Beiträge: 9
| Zitat:
Ob die Ablehnung zu erwarten war, weiß ich nicht??? (Also ich hab' sie nach den zuversichtlichen Meinungen hier nicht erwartet, denn sonst hätte ich den Antrag erst garnicht stellen müssen!) Zuerst müsste ich doch jetzt erst mal Widerspruch einlegen - oder nicht? Klagen, bringt vermutlich genau so "viel", wie das Ganze bis jetzt - nur zusätzlich noch mehr Stress & Ärger! Grüße sanderl | |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| Ja Du müsstest erstmal Widerspruch einlegen, was die Erfolgsaussicht für eine Klage betrifft sehe ich das wie Du, bevor das BSG da nichts endgültiges entschieden hat oder die Politiker anders entscheiden, wird da nicht viel bei herauskommen |
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