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| Tags: 2009, gesetzliche, januar, keine, krankenversicherung, selbstaendige |
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| | #1 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.387
| Die gesetzliche Regelung und deren Auswirkungen Nach der Neuregelung durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) werden gemäß § 5 Abs. 5a SGB V Personen, die ab dem 1. Januar 2009 Leistungen nach dem SGB II beziehen, nicht mehr in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sein, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert waren oder nicht krankenversichert waren und zu dem der Privaten Krankenversicherung (PKV) zugeordneten Personenkreis zählen. Gemäß § 5 Abs. 5a Satz 2 SGB V gilt dies nur für Neufälle, also Personen, die nicht schon am 31. Dezember 2008 Arbeitslosengeld II bezogen haben und damit auch nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V noch versicherungspflichtig waren. Für diese nach der neuen Rechtslage ab 1. Januar 2009 der PKV zugeordnete Personengruppe, zu der insbesondere hilfebedürftig gewordene Selbstständige gehören, greift damit im Falle der Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II der Pflichtversicherungsschutz in der GKV nicht mehr - mit entsprechenden Folgen für die gesamte Familie, für die dann auch die Familienmitversicherung in der GKV nicht möglich ist. In Betracht kommt in diesen Fällen nur eine private Krankenversicherung und die Beteiligung des SGB II-Trägers an den Kosten der PKV in dem von § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II n.F. i.V.m. § 12 Abs. 1c Satz 5-6 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorgegebenen Umfang.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.05.2006 Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 330
| Soll das heißen wenn ich 2009 pleite gehe werde ich und meine Familie nicht mehr von der ARGE Krankenversichert ? Das ist ja kaum zu glauben !!! Da wird man ja gezwungen lieber noch 2008 eine Pleite zu verursachen. Nicht zu fassen Gruß Coole-Sache
__________________ Nur ARGE Probleme sonst nichts |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 578
| hätte auch mal eine frage, wie sieht es mit mitgliedern der bedarfgemeinschaft aus, die in der pkv versichert sind und aus der familienversicherung ausgeschlossen sind? ich hab letztens schon mal angefragt, leider keine antworten erhalten, nochmal der sachverhalt. älteres ehepaar 52 und 49? er pkv, sie über arge pflichtversichert. er hat übrigens eine stattliche EU-rente von 1426€, er ist ein ehemaliger jetzt berufsunfähiger arzt mit 100%, weg. schlaganfall. bedürftigkeit liegt meines erachtens lediglich wegen seiner hohen prämien vor (300!€) und ein selbstzuzahlender anteil von 400€ jährlich? ich hab schon bei den beiden versicherungen angefragt, schriftlich und lediglich gesagt bekommen das ginge nicht. die ehefrau in die pkv, ja das ginge (horrorbeiträge von über 700€ monatlich und selbsterstattung 800€). die liebe aok ach nein das ginge nicht. ich kann das so nicht akzeptieren, da muß doch eine familienversicheung gehen oder? grüße vom frettchen
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 Geändert von DieFrettchen (17.07.2008 um 19:17 Uhr). Grund: nachtrag zum besseren verständnis. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.02.2007 Ort: Zschopau- wo die "MZ" herkommt und Jahresende pleite geht
Beiträge: 633
| Position des Deutschen Vereins zur Beitragslücke gemäß § 12 Abs. 1c Satz 6 Versicherungsaufsichtsgesetz — Deutscher Verein Es entstehen auf jeden Fall Beitragslücken. Mal unter o.g. Link lesen. Das komplette PDF.
__________________ Nichts hat Bestand, nicht mal das Leid und selbst die größte Scheiße geht mal vorbei.....BO |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 578
| danke galadriel, die hab ich schon runtergeladen die pdf. in diesem fall besteht die lücke ja schon. die beiden wären aber ohne die teure pkv weg von hartz4. die werden fertiggemacht, er kann sich eigentlich nicht mehr um seine angelegenheiten kümmern und sie war, sagen wir mal so 25 jahre hausfrau. die kennt sich nicht aus. und ich hab zu wenig ahnung vom versicherungsrecht. allenfalls mit abrechnung, erstattungsfähigem oder was pflege betrifft. grüße vom frettchen
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 |
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| | #6 | ||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.217
| Zitat:
Zitat:
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| | #7 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.217
| Zitat:
Die Kohle der Beitragszahler wird für alles Mögliche verpulvert, aber immer weniger für den ursprünglichen Zweck der ordentlichen Versorgung und Pflege im Krankheitsfall. Geändert von gerda52 (18.07.2008 um 09:47 Uhr). | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008
Beiträge: 108
| Dieses Problem ist nur vorübergehend eins. Es wird nicht lange dauern bis Betroffene gegen die Weigerung der vollständigen Übernahme der Krankenversicherungskosten klage einreichen. Vermutlich wird sich das Verfahren dann allerdings bis zum Bundesverfassungsgericht hinziehen. Denn der Fehler ist hier nicht bei den privaten Versicherern zu suchen, sondern in der Hartz-Gesetzgebung. Dies ein weiteres Beispiel dafür dass es in der Hartz-Gesetzgebung nicht um eine Verbesserung für Betroffene geht, sondern lediglich um eine Kostensenkung... Ohnehin bezahlt der Staat auch für die gesetzlich Versicherten einen viel zu geringen Beitrag. Die Folgen tragen letzlich wir alle, denn dadurch steigen die Lohnnebenkosten, dies führt dazu das immer mehr Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden. Als Folge gibt es noch weniger Beitragseinnahmen und die Lohnnebenkosten steigen weiter---> noch mehr Arbeitsplätze gehen verloren... Wenn der Staat wirklich was für Deutschland tun will, dann begrenzt er ganz dringend den KV-Beitragssatz auf einen möglichst niedrigen Wert, nämlich auf einen mit dem viele Versicherungen derzeit auskommen... warum müssen auf Kosten aller Versicherten die Vorstände der großen Krankenkassen ein Luxusleben führen? Gruß |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 578
| hallo gerda52, ja so hab ich das auch gedacht und die ehefrau auch. soweit ich weiß und nachvollziehen kann war Hr. XXXXX nie gesetzl versichert. so hat man mir und seiner frau das auch auf der aok erklärt, irgendwas mit 9/10tel regelung. ich habs ehrlichgesagt nicht verstanden. der soll doch blos bei ihr mitversichert werden. dann zahlten beide zusammen ca.170€ und hätten wohngeldanspruch. und das beste keine arge mehr! ( vorteil für mich, keine 2 std. mehr 25 ordner wälzen)grüße vom frettchen
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 |
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| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.217
| Zitat:
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 578
| ok, soweit hab ich das verstanden mit dem einkommen. nur ich denk mal nicht das sie jemals überhapt in ihrem alter einen job bekommt der seine EU-rente übertrifft. mich hat es eh erstaunt das man trotz hoher rente in hartz4 rutschen kann! aber wenn ich miete nebenkosten und kfz abziehe sind die wirklich unterhalb des existenzminimums das blos wegen der hohen prämien. in dem von mir verfassten widerspruch hab ich mal rechnerisch dargelegt das die selbst abzuführenden prämieenteile ja nicht zum lebensunterhalt zur verfügung stehen und deshalb zu übernehmen sind, weil es sich ja ausserdem um eine für ihn gesetzliche versicherung ohne wahlmöglichkeit handelt. also volle übernahme der monatlichen prämien. grüße vom frettchen
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.05.2006 Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 330
| gerda52: Bist Du denn jetzt privat und nicht freiwillig in der gesetzl. KV versichert? [/quote] Upps ja natürlich bin ich in der gesetzlichen KV versichert (AOK). Dann greift die neue Regelung wohl GottseinDank nicht bei uns . Gruß Coole-Sache
__________________ Nur ARGE Probleme sonst nichts |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 578
| hallo coole-sache, nein du bist nicht betroffen bist ja freiwillig in der GKV. private kv ist etwas anders, ich würds mal so nennen exklusive abzocke. erst den leuten den zugang zur gkv verwehren und dann ätsch sagen. ich hab jetzt mal einige ratgeber zu schwerbehinderung durchgesehen. da gibt es irgendwo einen passus, das ein schwerbehinderter (ist er ja 100%) der pkv versichert ist nach 5 jahren durchgehender pflichtversicherung des ehegatten mit in eine familienversicherung kann? dann könnt ich wenigstens sagen, "in 2 jahren habt ihr es gepackt"? erste antrag auf hartz4 wurde im september 2005 gestellt. er war arzt, ärzte sind von der gkv ausgeschlossen, warum auch immer. er hat selbständig seine rentenbeiträge abgeführt. sie war früher ebenfalls pkv und erst durch den hartz4 bezug in die aok also gesetziche gekommen. grüße vom frettchen
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 Geändert von DieFrettchen (18.07.2008 um 18:47 Uhr). Grund: besseres verständnis weil ich eine schreibniete bin |
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| | #14 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.217
| Zitat:
Trotzdem noch eine Frage, auch wenn ich am Ende nicht helfen kann: Wie ist es denn mit dem Rentenbescheid. Werden dort keine KV- und PV-Beiträge ausgewiesen, auch wenn sie vom Rentenbezieher selbst überwiesen werden müssen? Die Auskunft interessiert mich in erster Linie in Bezug auf die Zeit vor Inkrafttreten der KV-Pflicht für alle im April 07. | |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.696
| Wieder ein sehr schönes Beispiel dafür, dass Selbstständigkeit nicht lohnt. |
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| | #16 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2007 Ort: Klopsheim a.d. Sauce
Beiträge: 271
| Zitat:
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