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| Tags: ausweisen, beistand, sgb, termin |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 27
| Ich habe morgen einen Termin bei meinem Arbeitsvermittler (Einladung nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III) und ich werde eine Person meines Vertrauens als Beistand mitbringen (nach § 13 SGB X). Meine Frage: Muss sich auch der Beistand ausweisen? Muss er seinen Namen und seine Adresse angeben und darf sein Name in meiner Akte notiert werden? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| Seinen Namen nennen muss er, Du weisst ja auch den Namen des SB, ausweisen sollte er sich auch können |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Der Beistand ist kein Bevollmächtigter. Er tritt nicht für, sondern neben dem Beteiligten auf, dem er Beistand geben soll. Auch der Beistand muss handlungsfähig sein, weil er neben dem Beteiligten dessen Interessen wahrnehmen soll. Die Systematik des § 13 SGB X und der Wirkungskreis des Beistandes zeigen, dass es keiner Vollmacht des Beteiligten bedarf; dessen Einverständnis ergibt sich aus dem gemeinsamen Auftreten. Die Beistandschaft ist anders als die Bevollmächtigung grundsätzl nicht generell bei höchstpersönl VerfHandlungen ausgeschlossen, da der Beistand nicht für, sondern neben dem höchstpersönl handelnden Beteiligten auftritt. Wenn keine Vollmacht vorliegen muss, gibt es auch keine Grund, dass ein Beistand sich ausweisen muss. Etwas anderes ist es, wenn der Beistand als Bevollmächtigter auftritt. Die Grenzen können da sehr fleißend sein. Aber es bleibt auch die Frage, was dagegen spricht, wenn der Name genannt wird.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 701
| hallo, also ich nenne grundsätzlich unaufgefordert meinen Namen und gebe auch gleich meine Position bekannt, das ich hier ein Beistand und Zeuge bin der mitprotokoliert. Als Bevollmächtigte war ich erst 1mal unterwegs, unterschriebene Vollmacht vorgewiesen, die kam mit zur akte, kein Personalausweis oder so, nur meine Adresse, da der Schriftverkehr direkt an mich gehen sollte. Das wurde jedoch abgelehnt, Post geht nach wie vor zum HE. Grüße vom Frettchen
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 27
| Vielen Dank für Eure Infos. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 490
| Mein Beistand wurde letztens nach dem Namen gefragt und in meiner Akte tauchen Sachen auf, die mein Beistand angesprochen hat und auch als Beweis der Gegenseite in mein aktuelles Eilverfahren verwendet wird. Blinky |
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| | #7 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Was ein Beistand sagt, gilt für dich gesprochen, wenn du nicht widersprichst. Bitte auch mal genau die Gesetze lesen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 490
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2008 Ort: wo die Karriere der Beatles begann
Beiträge: 716
| Zitat:
Ich sehe da kein Problem, sich vorzustellen oder auszuweisen. Wir haben doch Anstand gelernt.
__________________ Einen ratlosen Gruß aus dem "kühlen" Norden... ![]() "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm´nur viel zu selten dazu..." | |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 27
| Ich sehe auch kein Problem, sich vorzustellen - wenn der Gegenüber auch Anstand gelernt hat. Und es geht dabei auch um den Schutz der Daten des Beistandes - diese Person möchte vielleicht nicht namentlich in meiner Akte erwähnt werden - da wir doch alle Anstand gelernt haben, sollte man auch gewisse Grenzen respektieren. Wenn jemand anbietet, als Beistand zur Verfügung zu stehen, so ist das zu würdigen - von ihm auch noch zu erwarten, dass seine Daten gleich mitgespeichert werden, wäre respektlos. Denn es geht hier nicht nur um Höflichkeit, sondern gleichzeitig auch um Datenerhebung. Geändert von Johnny (21.07.2008 um 22:32 Uhr). |
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| | #11 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Zitat:
http://www.elo-forum.org/alg-ii/2692...tml#post275267 #7
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #12 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 27
| Zitat:
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 701
| hallo johnny, versuch mit deinem beistand zusammen, ein genaues ziel zu vereinbaren wie das gespräch mit dem SB ablaufen soll und was dabei rauskommen soll. mach bitte genau deinen standpunkt klar und seid euch einig was bei den verhandlungen rauskommen soll. du bist wichtig, nicht die ev. eitelkeit oder befindlichkeit deines beistandes. hier bei mir hat sich auch mal ein sog. beistand doch zuviel zugemutet, und hat damit auch viel verbockt. das war mitunter einer der gründe warum ich heute selbst als beistand mitgehe. grüße vom frettchen
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Wo wir schon bei Beistandsproblemen sind: Darf ein SB es rechtlich gesichert ablehnen, dass ein Beistand ein Protokoll führt? Mario Nette |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Zweibrücken
Beiträge: 701
| nein, darf er nicht! grüße vom frettchen
__________________ ich stehe als sozialbeistand im umkreis von 20 km um zweibrücken zur verfügung,bitte per PN Jeden kann es treffen, jeden trennen 12 Monate von H4 |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.11.2007 Ort: Niederrhein
Beiträge: 324
| Zitat:
kann ich als Bevollmächtigter OHNE den Beteiligten zum Amt gehen? Und wenn ja, welche Vollmacht (Form) benötige ich dazu? liebe Grüsse mm
__________________ Die haben einfach keine Angst mehr Man darf die Völker ins Verderben hetzen,weil das den Regeln ihrer Welt entspricht. Doch sich der Bosheit hilfreich widersetzen,das darf man nicht! | |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 135
| eine total Formlose, wenn du im Namen deines "Beschützenden" bei Arge allein auftritts... muss nur Name, BGNr. un |