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| Tags: alg2bezug, kind, ohne, steuererstattung |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 236
| Hallo zusammen! Kurz der Fall: -Mutter + 2 Kinder (9+12) -Mutter bezieht ALG2, Kinder haben "ausreichend" Einkommen (KG + Unterhalt) und bekommen kein ALG2, sind aber derzeit noch in der BG! Kind 12J. ist zu 100% schwerbehindert, und hat nun über den Vater durch Übertrag des "Schwerbehindertenpauschbetrages" eine Steuerrückzahlung in Höhe von 480,00 EUR bekommen. Das Geld ging auf das Konto der Mutter (ALG2-Empfänger)! Das Kind hat kein eigenes Konto, da sonst der Vater auch Zugriff hätte (Eltern geschieden!) Frage(n): Wird das Geld der Mutter als Einkommen angerechnet? Bzw. was muss gemacht werden dass nicht oder gibt es da keine Möglichkeit? Vielen Dank für Meinungen und Tipps. Jochen |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 236
| Hat keiner eine/n Meinung/Tipp dazu??? |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.07.2008
Beiträge: 30
| Hast doch schon Antworten in einem anderen Forum erhalten zu dem Thema. |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.07.2008
Beiträge: 30
| Müsstest du in den betreffenden Foren nachlesen. Ich weiß nicht, ob ich sie hier nennen darf. Aber in 2 Foren wurden schon Antworten dazu gegeben. |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Mit eigenen Worten wiedergeben, was geantwortet wurde, ist sicher nicht verboten... |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 236
| Korrektur: in 1 Forum... ...und die Antworten waren... - Steuerrückerstattung für Kind ohne ALG2-Bezug Geändert von genetic1 (13.07.2008 um 19:34 Uhr). |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Habs mir jetzt angeschaut... und stimme zu, da ist das Wesentliche gesagt! Fehlt nur, daß vom Kindergeld, das auf die Mutter übertragen wird, der Freibertrag von 30 € für Versicherungen abgezogen werden muß... und was das Kindergeld angeht: die Hälfte davon ist ja eigentlich Kindesunterhalt und darf nicht übertragen werden! |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 236
| Könnte/müsste die Berechnung dann so aussehen?: Einkommen Kind 1: 257,00 EUR Unterhalt + 480,00 EUR Steuererstattung = 737,00 EUR (77,25 EUR Übertrag KG an Mutter, wg. Steuererstattung!) Einkommen Kind 2: 257,00 EUR Unterhalt + 77,25 EUR Anteil KG = 334,25 EUR Einkommen Mutter: * -75,51 Einkommensbereinigung * 153,50 EUR "normaler" Kindergeldüberhang + 77,25 EUR wegen Steuererstattung Kind 1 = 230,75 EUR * 100,00 EUR Unterhalt =255,24 EUR Bedarf Mutter: 477,00 EUR (351,00 + 126,00) - 255,24 EUR = 221,76 EUR ALG 2 für 07/2008 Bedarf Kind 1: 211,00 - 737,00 = -526,00 EUR Einkommensüberhang Bedarf Kind 2: 211,00 - 334,25 = -126,25 EUR Einkommensüberhang Gesamt: 652,25 EUR Einkommensüberhang Ich würde das dann so interpretieren, dass der Familie theoretisch, von den 480,00 EUR (-77,25 EUR), noch 402,75 EUR bleiben...ist das richtig? |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Das Einkommen des Kindes darf nicht übertragen werden... max. das halbe Kindergeld...und da würde ich auch noch Gründe finden, warum das nicht übertragen werden darf! | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 236
| Wie würde denn Deiner Meinung nach dann die "Rechnung" aussehen bzw. was bleibt von den 480 EUR übrig? |
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| | #12 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Kindergeld ist immer zur Hälfte dem Unterhaltszahlenden zuzurechnen, er kürzt um diesen Betrag den zu zahlenden unterhalt.. Unterhalt darf nicht übertragen werden... also darf max. das halbe Kindergeld des kindes übertragen werden, und davon muß gegebenenfalls die Versicherungspauschale abgezogen werden! | |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.05.2008
Beiträge: 236
| Zitat:
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