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ALG II

Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug; in Forum: Information; Hallo zusammen! Kurz der Fall: -Mutter + 2 Kinder (9+12) -Mutter bezieht ALG2, Kinder haben "ausreichend" Einkommen (KG + Unterhalt) und bekommen kein ALG2 , sind aber derzeit noch in ...
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Alt 10.07.2008, 14:08   #1
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Beiträge: 236
Standard Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Hallo zusammen!

Kurz der Fall:

-Mutter + 2 Kinder (9+12)
-Mutter bezieht ALG2, Kinder haben "ausreichend" Einkommen (KG + Unterhalt) und bekommen kein ALG2, sind aber derzeit noch in der BG!

Kind 12J. ist zu 100% schwerbehindert, und hat nun über den Vater durch Übertrag des "Schwerbehindertenpauschbetrages" eine Steuerrückzahlung in Höhe von 480,00 EUR bekommen.

Das Geld ging auf das Konto der Mutter (ALG2-Empfänger)!

Das Kind hat kein eigenes Konto, da sonst der Vater auch Zugriff hätte (Eltern geschieden!)

Frage(n):

Wird das Geld der Mutter als Einkommen angerechnet?

Bzw. was muss gemacht werden dass nicht oder gibt es da keine Möglichkeit?

Vielen Dank für Meinungen und Tipps.

Jochen
genetic1 ist offline  
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Alt 11.07.2008, 17:05   #2
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Beiträge: 236
Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Hat keiner eine/n Meinung/Tipp dazu???
genetic1 ist offline  
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Alt 12.07.2008, 22:17   #3
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Beiträge: 30
Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Hast doch schon Antworten in einem anderen Forum erhalten zu dem Thema.
jette ist offline  
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Alt 12.07.2008, 23:55   #4
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Zitat:
Zitat von jette Beitrag anzeigen
Hast doch schon Antworten in einem anderen Forum erhalten zu dem Thema.
Welche?
 
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Alt 13.07.2008, 18:19   #5
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Beiträge: 30
Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Müsstest du in den betreffenden Foren nachlesen. Ich weiß nicht, ob ich sie hier nennen darf. Aber in 2 Foren wurden schon Antworten dazu gegeben.
jette ist offline  
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Alt 13.07.2008, 19:23   #6
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Mit eigenen Worten wiedergeben, was geantwortet wurde, ist sicher nicht verboten...
 
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Alt 13.07.2008, 19:28   #7
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Beiträge: 236
Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Korrektur: in 1 Forum...

...und die Antworten waren...

- Steuerrückerstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Geändert von genetic1 (13.07.2008 um 19:34 Uhr).
genetic1 ist offline  
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Alt 13.07.2008, 20:04   #8
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Habs mir jetzt angeschaut... und stimme zu, da ist das Wesentliche gesagt!

Fehlt nur, daß vom Kindergeld, das auf die Mutter übertragen wird, der Freibertrag von 30 € für Versicherungen abgezogen werden muß...

und was das Kindergeld angeht: die Hälfte davon ist ja eigentlich Kindesunterhalt und darf nicht übertragen werden!
 
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Alt 14.07.2008, 16:40   #9
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Beiträge: 236
Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Könnte/müsste die Berechnung dann so aussehen?:

Einkommen Kind 1: 257,00 EUR Unterhalt + 480,00 EUR Steuererstattung = 737,00 EUR (77,25 EUR Übertrag KG an Mutter, wg. Steuererstattung!)

Einkommen Kind 2: 257,00 EUR Unterhalt + 77,25 EUR Anteil KG = 334,25 EUR

Einkommen Mutter:
* -75,51 Einkommensbereinigung
* 153,50 EUR "normaler" Kindergeldüberhang + 77,25 EUR wegen Steuererstattung Kind 1 = 230,75 EUR
* 100,00 EUR Unterhalt
=255,24 EUR

Bedarf Mutter:

477,00 EUR (351,00 + 126,00) - 255,24 EUR = 221,76 EUR ALG 2 für 07/2008

Bedarf Kind 1: 211,00 - 737,00 = -526,00 EUR Einkommensüberhang
Bedarf Kind 2: 211,00 - 334,25 = -126,25 EUR Einkommensüberhang
Gesamt: 652,25 EUR Einkommensüberhang

Ich würde das dann so interpretieren, dass der Familie theoretisch, von den 480,00 EUR (-77,25 EUR), noch 402,75 EUR bleiben...ist das richtig?
genetic1 ist offline  
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Alt 14.07.2008, 21:18   #10
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Zitat:
Zitat von genetic1 Beitrag anzeigen
Könnte/müsste die Berechnung dann so aussehen?:

Einkommen Kind 1: 257,00 EUR Unterhalt + 480,00 EUR Steuererstattung = 737,00 EUR (77,25 EUR Übertrag KG an Mutter, wg. Steuererstattung!)

Einkommen Kind 2: 257,00 EUR Unterhalt + 77,25 EUR Anteil KG = 334,25 EUR

Einkommen Mutter:
* -75,51 Einkommensbereinigung
* 153,50 EUR "normaler" Kindergeldüberhang + 77,25 EUR wegen Steuererstattung Kind 1 = 230,75 EUR
* 100,00 EUR Unterhalt
=255,24 EUR

Bedarf Mutter:

477,00 EUR (351,00 + 126,00) - 255,24 EUR = 221,76 EUR ALG 2 für 07/2008

Bedarf Kind 1: 211,00 - 737,00 = -526,00 EUR Einkommensüberhang
Bedarf Kind 2: 211,00 - 334,25 = -126,25 EUR Einkommensüberhang
Gesamt: 652,25 EUR Einkommensüberhang

Ich würde das dann so interpretieren, dass der Familie theoretisch, von den 480,00 EUR (-77,25 EUR), noch 402,75 EUR bleiben...ist das richtig?
Versteh ich nicht, wie du darauf kommst!

Das Einkommen des Kindes darf nicht übertragen werden... max. das halbe Kindergeld...und da würde ich auch noch Gründe finden, warum das nicht übertragen werden darf!
 
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Alt 14.07.2008, 21:25   #11
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Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Versteh ich nicht, wie du darauf kommst!

Na ja - ausführlicher wie oben, kann ich's kaum noch machen...

Das Einkommen des Kindes darf nicht übertragen werden... max. das halbe Kindergeld...und da würde ich auch noch Gründe finden, warum das nicht übertragen werden darf!
Wie würde denn Deiner Meinung nach dann die "Rechnung" aussehen bzw. was bleibt von den 480 EUR übrig?
genetic1 ist offline  
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Alt 14.07.2008, 21:36   #12
Ludwigsburg
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Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Zitat:
Zitat von genetic1 Beitrag anzeigen
Wie würde denn Deiner Meinung nach dann die "Rechnung" aussehen bzw. was bleibt von den 480 EUR übrig?
Wie ich schon sagte, die Steuerersattung gehört dem Kind, wenn ich das richtig verstanden habe, also ist sie Einkommen eines Kindes mit ausreichend eigenem Einkommen, das nicht in die BG gehört, , und das Amt darf sich nicht dran vergreifen!

Kindergeld ist immer zur Hälfte dem Unterhaltszahlenden zuzurechnen, er kürzt um diesen Betrag den zu zahlenden unterhalt.. Unterhalt darf nicht übertragen werden...

also darf max. das halbe Kindergeld des kindes übertragen werden, und davon muß gegebenenfalls die Versicherungspauschale abgezogen werden!
 
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Alt 14.07.2008, 21:42   #13
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Standard AW: Steuererstattung für Kind ohne ALG2-Bezug

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Wie ich schon sagte, die Steuerersattung gehört dem Kind, wenn ich das richtig verstanden habe, also ist sie Einkommen eines Kindes mit ausreichend eigenem Einkommen, das nicht in die BG gehört, , und das Amt darf sich nicht dran vergreifen!

Schon klar...aber derzeit ist das Kind/die Kinder ja noch in der BG!!! Das Amt will da 100%ig Kohle...

Kindergeld ist immer zur Hälfte dem Unterhaltszahlenden zuzurechnen, er kürzt um diesen Betrag den zu zahlenden unterhalt.. Unterhalt darf nicht übertragen werden...

also darf max. das halbe Kindergeld des kindes übertragen werden, und davon muß gegebenenfalls die Versicherungspauschale abgezogen werden!

Was passiert mit dem Einkommensüberhang des Kindes durch die Steuererstattung???
++++++++++++++++
genetic1 ist offline  
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