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| Tags: argesb, informationspflicht, keiner, kosten, schuelermonatskarte, zustaendig |
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| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 08.07.2008 Ort: am Fuße der Schw. Alb
Beiträge: 50
| Guten Morgen, bin recht neu hier und lege gleich einmal los: Im März diesen Jahres habe ich der Presse entnommen, dass das LSG Celle einen Beschluß gefaßt hat, dass bei Hilfebedürftigen (also ALG II oder Sozialhilfeempfängern) die Kosten für Schülermonatskarten nicht über den Regelsatz gedeckt sind und demzufolge übernommen werden müssen. Meine Tochter geht in die 6. Klasse der Realschule in unserem Nachbarort (bei uns gibt es keine). Dieser Nachbarort ist ca. 5 km entfernt und nur mit Bus/Bahn zu erreichen. Die Kosten für die Monatskarte belaufen sich auf 27,20 Euro. Ich also einen Antrag bei meiner ARGE gestellt mit dem Hinweis auf den entsprechenden Beschluß. (am 25.03.08) Antwort im April (09.04.08): "Eine Übernahme dieser Kosten sieht das SGB II nicht vor." Bezugnehmend auf das Urteil weisen wir darauf hin, dass für Leistungen nach § 73 SGB XII das Kreissozialamt zuständig ist." Nun gut! Also Antrag an das Kreissozialamt, das für unseren Landkreis zuständig ist (mit Kopie der Antwort der ARGE). Antwort des Kreissozialamtes (30.04.08): "Nach Rücksprache mit unserer Abt. Verkehr und Straßen besteht eine grundsätzliche Befreiung von Kosten der Schülermonatskarte für Personen, welche Leistungen nach dem SGBII beziehen. Da diese Befreiung auch lt. unseren Recherchen für den Landkreis Zollernalb gilt, bitten wir Sie dort bei der zuständigen Abteilung für Verkehr und Straßen eine Befreiung der Schülermonatskarte für Ihre Tochter zu beantragen. Da aufgrund der Befreiung der Kosten für die Schülermonatskarte kein Bedarf gem. § 2 SGB XII vorhanden ist, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung nach § 73 SGB XII nicht vor, so dass Ihr Antrag abzulehnen ist." Bitte?! Erklärend muss ich hinzufügen, dass unser Wohnort genau auf der Kreisgrenze liegt (Landkreis Tübingen), die Schule meiner Tochter aber bereits im Landkreis Zollernalb liegt. Das spielt aber m.E. keine Rolle, da es a) die nächstgelegene Schule ist und b) die Schule im Landkreis Tübingen etwas weiter entfernt wäre und c) die Kosten für die Fahrkarte für beide Schulen gleich hoch sind und mit dem gleichen Bahnunternehmen erreicht wird. Maßgeblich für meine Leistungen ist doch mein Wohnort, oder? und der liegt nun mal im Landreis Tübingen!!! Schön, ich also gleiches Schreiben (mit beiden Antwortschreiben) an den Landkreis Zollernalb gerichtet. Antwort von dort (13.05.08): "Wir haben Ihren Antrag zuständigkeitshalber an die Stadt Hechingen ...... weitergeleitet, da die Stadt als Schulträger nach § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten 8SBKS) darüber entscheidet. Sie erhalten von der Stadt Hechingen Bescheid." Dann am 16.06. ein Anruf vom Schulsekretariat, dass die Kosten von der Stadt Hechingen übernommen werden und ich von dort den Monat Juni erstattet bekomme. ![]() Abbuchung des Beitrags am 23.06. - mein Anruf bei der Stadt ergab, dass sie "kulanterweise" und um meinen Antrag nicht wieder auf die Reise zu schicken, die Kosten übernehmen (ab Juni respektive Juli). Eigentlich wären sie für mich nicht zuständig, da Landkreis Tübingen. So, nun meine Frage: Mein Antrag war im März gestellt, EIGENTLICH ist mein Landkreis dafür zuständig und nur durch die Inkompetenz der verschiedensten Stellen fehlen mir nun die Kosten für April, Mai und Juni, was immerhin 81,60 Euro ausmacht. Kein Pappenstiel für ALG II. Kann ich dieses Geld jetzt doch vom Landkreis Tübingen einfordern, da diese Stellen ja auch für die Verschleppung verantwortlich sind? Sorry, dass das so lang wurde, aber die Erklärung um das Drumherum war notwendig. Was könnt ihr mir empfehlen? Catsy |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.157
| Selbstverständlich einfordern. Tip,Presse einschalten.
__________________ Dem Deutschen Volke Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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