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| Tags: enthalten, regelsatz, schulmaterial |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 2
| Mein Sohn kommt nach den Ferien in die 7 Klasse Sind im Regelsatz Schulsachen enthalten? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.275
| Nein, aber hier kannst du bitte mit unterzeichnen. DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss: E-Petitionen Petition einsehen/unterschreiben
__________________ Mein Anschluss wird morgen irgendwann abgestellt. Wünsche allen Alles Gute und viel Kraft für die Zukunft! E-Mail bleibt im Kontaktformular aktiviert, geht auch super über das Handy. lg andine :-) Lasst Euch nicht unterkriegen und auch nicht alles gefallen! |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 534
| Die Arge sagt, ja es sind, bisher könnte aber nicht konkretes dazu sagen. Wenn es was gibt, dann in Form eines Darlehens. marty |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 1.541
| Zitat:
Bis auf mehrtägige Schulfahrten (man kann Antrag auf Kostenübernahme stellen) ist alles was ein Kind benötigt (Essen Kleidung, Schulsachen.....) im Regelsatz enthalten. Man könnte wieder die Schiefertafeln einführen, eine einmalige Anschaffung *Ironie aus*
__________________ [SIZE="3"][B]Niemals werde ich mich den Polit-Verbrechern u. deren Blockwarten fügen. !! [COLOR="Red"]Widerstand bis zum letzten Atemzug !!!!!!!![/COLOR][/B][/SIZE] | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.321
| Nein. Was soll ein Arbeitsloser/Rentner mit Schulmaterial. Ein Darlehen ist nicht möglich. Wäre rechtswidrig. Ein Darlehen wäre nur im Vorgriff auf zukünftiges ALG II möglich. Dazu müsste im Regelsatz aber Schulmaterial enthalten sein. Hier könnte aber evtl. Sozialhilfe möglich sein. |
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 10.839
| Dennoch alles ausprobieren. Sieh mal wie weit wir schon sind pr-sozial | Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung | Erwerbslosen, Forum, Deutschland, Hartz, Kosten, Beschwerde, Verfassungsmäßigen, Kinder
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.03.2008 Ort: Münsterland
Beiträge: 572
| Also ich werde bald wieder zum Schulamt gehen, bekomme Bücher und Schreibmaterial bezahlt! lg: penelope |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.02.2007 Ort: Landkreis Nürnberger Land
Beiträge: 2.658
| Zitat:
Erzähl doch mal genauer, was und wieviel das ist. Viele Grüße, angel
__________________ Der Weg ist das Ziel - aber die Strassen werden auch immer schlechter! | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 12.557
| In vielen NRW-Städten wird der Eigenanteil für die Bücher von der Kommune übernommen Hier wäre ein Antragsformular für Gelsenkirche http://www.ra-ebener-siebold.de/home...buchantrag.pdf |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.275
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__________________ Mein Anschluss wird morgen irgendwann abgestellt. Wünsche allen Alles Gute und viel Kraft für die Zukunft! E-Mail bleibt im Kontaktformular aktiviert, geht auch super über das Handy. lg andine :-) Lasst Euch nicht unterkriegen und auch nicht alles gefallen! Geändert von andine (09.07.2008 um 09:14 Uhr). |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.04.2007 Ort: Unangemessen
Beiträge: 544
| Bei uns gibt´s nirgendwo Beihilfen. Nicht zu Schulbüchern und nicht für Essengeld. Ich habe ausgerechnet dieses Jahr horrende Kosten für das neue Schúljahr: Neuer Ranzen, neues Mäppchen, neues Sportzeug mit Turnschuhen und dann das Übliche, wie jedes Jahr...Bücher, Hefte, Schreibzeug. Ich komme auf über 100 Euro und weiß nicht wo ich das hernehmen soll. Ich hab mir grad den Antrag auf Schulkostenerstattung im Downloadbereich angesehen. Der bezieht sich nur auf Kinder in der BG die Sozialgeld erhalten. Wie sieht es denn aus mit Kindern, die nicht in der BG sind weil sie eigenes Einkommen haben, vom Amt aber durch Kindergeldübertragung auf Sozialgeldniveau heruntergedrückt werden? Kann ich diesen Vordruck dann trotzdem nehmen? LG Nimrodel |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.661
| @Nimrodel: Versuche es trotzdem mit dem Antrag, da deine Kinder ja trotzdem nur auf Sozialgeldniveau sind trotz eigenen Einkommens. Meine Anträge muß ich auch noch einreichen beim Sozialamt. Mal schauen... Für jedes Kind einen seperaten. Desweiteren wollen ein paar von uns diese Woche oder spätestens nächste Woche Montag vor der ARGE ganz früh stellen und die Leute auch ansprechen, ob sie Eltern von schulpflichtigen Kindern sind und denen die Anträge übergeben. Ich denke man kann es nur versuchen. LG Eka
__________________ Pecunia non olet. |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.04.2007 Ort: Unangemessen
Beiträge: 544
| Zitat:
Also bei mir lief das heute so ab: Ich habe zuerst auf dem Schulamt angerufen, die haben mich ans Schulverwaltungsamt verwiesen. Dann hab ich auf dem Schulverwaltungsamt angerufen, die haben mich ans Sozialamt verwiesen. Dann hab ich auf dem Sozialamt angerufen, die haben mich an die Arge verwiesen. Wohin ich hinverwiesen worden wäre, wenn ich jetzt auch noch bei der Arge angerufen hätte, weiß ich nicht...wahrscheinlich nach Berlin...oder so. Den Antrag müsste ich aber noch entsprechend umformulieren, oder? Nimrodel | |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.661
| Frag mich mal @Nimrodel. *lach* Stand dort und wurde mir so gesagt, dass man dieses ans Sozialamt abgeben sollte und diese leiten es dann weiter, denn niemand fühlt sich zuständig für dieses oder jenes. Inwiefern umformulieren? Obwohl, ich meine unser ist auch etwas kürzer ausgefallen als der von Tacheles, müsste nochmal nachgucken. LG Eka
__________________ Pecunia non olet. |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.04.2007 Ort: Unangemessen
Beiträge: 544
| Na, weil sich der Antrag auf Kinder die Sozialgeld erhalten bezieht. Da kann sich die Arge doch bei mir gleich damit rausreden, dass mein Kind doch keine Sozialgeld erhält und somit sie nicht zuständig wären, weil er ja der Reiche bei uns ist...rein statistisch. Nimrodel |
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| | #16 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 59
| Zitat:
Ich hoffe sehr, das wir in Kürze dieses Thema für alle Eltern vom Tisch haben! | |
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