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| Tags: abm, berechnung, falsch |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 09.08.2007
Beiträge: 17
| Hallo Gemeinde :icon_klarsch: Ich hab ein Kollegen, der nicht weiß ob er die richtige Leistung bezieht. Er denkt er bekommt zu wenig. Verheiratet und lebt mit Frau und 4 Kindern in einer Wohnung. Er selbst bekommt durch eine ABM einen Bruttolohn von 900 € wobei er am Ende 723 € bekommt. Seine Frau arbeitet in einer 1,50 Job in Teilzeit, wobei Sie 4 Std am Tag arbeitet und am Monatsende 135 € bekommt. Die Kinder sind jeweils 5, 8, 13 und 15 Jahre alt. Die Warmmiete beträgt 545 €. --------------- Zusammengefasst : Einkommen = 858 € Kindergeld = 641 € Miete = 545 € ---------------- Der Kollege bekommt von der Arge genau 900 €. Als er noch nicht bei der ABM arbeitete bekamen sie 1450 €, wobei die Frau noch bei der 1,50 € Job arbeitete. Die Frage wäre, ob das hinhaut. Ich selbst glaube auch das er zu wenig bekommt. Danke schonmal für eure Antworten. Ihr seid ein Super Forum ! |
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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 33
| Wieso sollte das nicht hinhauen? Dein Kollege erhält seinen ABM-Lohn 723€ netto und seine Frau erhält Mehraufwandsentschädigung 135€ vom jeweiligen Maßnahmeträger,mit dem sie einen Vertrag haben. Die restlichen 900€ von der ARGE ist die Differenz zu dem Bedarfssatz was den 2 Erwachsenen+4 Kinder zusteht. Dein Kollege und seine Frau sollten mal auf ihren Kontoauszügen überprüfen,wer der Absender der 723€ bzw. 135€ ist. Gruß Bernd |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Das Geld vom Ein-Euro-Job lass ich jetzt mal außen vor. Das gibts ja zusätzlich ohne Anrechnung. Ob bei einer ABM genau so gerechnet wird wie bei einem "normalen" Arbeitsverhältnis weiß ich nun nicht, aber ich rechne mal so, als wäre es so. Bei 900 Euro brutto beträgt der Freibetrag schon mal 250 Euro, die vom Netto 723 abgezogen werden. Ergibt ein Einkommen vom 473 Euro. 473 + 900 ALGII gibt 1373 Euro. Stell ich jetzt die 1450 dagegen, die er sonst ohne Arbeit an ALGII erhielt, bekommt er ja schon mal weniger. Der Bekannte soll sich das mal beim Amt vorrechnen lassen. Am besten gehst du dann als Beistand mit. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 3.348
| Zitat:
Was mich nur wundert, das die Frau "nur" (?) die 135€ bekommt? | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.304
| Soweit mir das bekannt ist, wird ABM-Verdienst genauso berechnet, wie jeder andere Verdienst. Es gibt also den üblichen Freibetrag. Jedenfalls war das bei mir vor einem Jahr noch so.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 1.007
| Zitat:
Wer hat hier eigentlich so programmiert, dass Schreibweisen anders wiedergegeben werden? Z.B.wenn ich E-E-Job- (ohne die Striche) eingebe, erscheint das wie oben Geändert von ela1953 (07.07.2008 um 16:53 Uhr). | |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 33
| Die Familie von Andys Kollegen sind 2 Erwachsene+4 Kinder. Sein Kollege: 316€ Regelsatz+250€?(0der nur 125€? bei Verheirateten) Freibetrag dessen Frau: 316€ Regelsatz +135€ MAE-Leistung(1€ Job) 1.Kind(15 Jahre): 281€ Regelsatz 2-4.Kind(5,8 und 13 Jahre): 3x 211€=633€ Regelsatz Miete (abzgl. 18% Warmwasserpauschale): ca. 525€ macht zusammen ein Bedarfssatz von ca. 2456€ Da Andy und seine Frau zusammen nur auf ca. 858€ Einkommen(ABM+1€ Job) kommen,so müssten von der Arge ca. 1500€ als Differenz noch kommen. Den Freibetrag gibt es auch bei ABM wie @ dr.byrd bereits erwähnte,ich weiß aber nicht ob der bei Verheirateten bzw. Lebensgemeinschaften auch bei 250€ liegt oder vielleicht nur bei der Hälfte. Hatte vor 2 Jahren auch eine ABM(über Hartz4) und da betrug der Freibetrag als Single 248€. Gruß Bernd |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.304
| Meines Wissens ist die Höhe des Freibetrags unabhängig von Familienstand, sondern richtet sich nur nach der Höhe des Verdienstes.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. |
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