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| Tags: bitte, hilfe, jobcenter, probleme |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.07.2008
Beiträge: 3
| Hallo, auch ich habe Probleme mit dem Jobcenter...wenn ich hier alles erzählen würde, dann würde ich noch morgen hier sitzen. Ich erkläre mal ganz kurz die Lage: Mein Mann arbeitet seit 7.4.08 und verdient im Monat ca €635, sonst haben wir z. Zt. keine Einnahmen. Die Miete beträgt warm €422, 53, berücksichtigt werden €412,53. Außerdem ist es so, dass mein Mann täglich eine Strecke von ca 110km fährt (zur Arbeit). Mal wird gerechnet, dass ich arbeite, was nicht stimmt, mal dass er €670 erhält, dass auch nicht stimmt, obwohl wir alle Unterlagen frühzeitig zuschicken. Frage wäre: Wieviel müssten wir bei dieser Situation (Gehalt meines Mannes und Fahrkosten) erhalten? Und wie ist die Regelung mit den Freibeträgen? Wir kommen einfach nicht weiter, da die im Jobcenter so unzuverlässig sind. Vielen Dank schon mal für die Antworten. yesil |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 940
| Da sind so viele Unbekannte, die ALG II Regelungen sind sehr sehr Umfassend; mit den wenigen Daten kann man so keine vernünftigen Ratschläge geben. Was aber immer geht, ist ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen, dazu müssen die Stellung nehmen und den kannst du dann ja hier einstellen. Der Gesetzestext: § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (1) 1Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. 2Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat. (2) 1Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. 2Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden. (3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist. (4) 1Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. 2Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. 3Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag. Oder sehe hier mal rein - sehr interessant in deinem Fall. Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z - Nachzahlung vorenthaltener Leistungen
__________________ Unser Steuerrecht: Etwa 96.000 Verwaltungsvorschriften, ca. 5000 Anleitungen und rund 100 Stamgesetze, wer braucht so eine Sch... ausser die Großkonzernlobby? Ich könnte |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.183
| Bemühe mal einen ALG II-Rechner |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 692
| ... und dann wegen den km zur Arbeit (einfache Strecke 55 km x 0,20 Eurocent x 20 Arbeitstage = 220 Euro !!) mit dem Grundfreibetag von 100 Euro diese exakten Mehrkosten dazurechnen da Einkommen über 401 Euro beträgt. Aber das können dann die Fachleute hier nochmals genauer erklären
__________________ * Waldau: manchmal unbequem - aber fast immer nett * |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007 Ort: Philadelphia (bei Storkow/Mark)
Beiträge: 4.124
| Bei der Miete mag es womöglich so sein, dass dabei eine Warmwasserpauschale (oder wie auch immer das nun heißt) abgezogen wird und daher nicht die gesamten Mietkosten übernommen werden. Das dürfte eigentlich auf den Bescheiden vermerkt sein. Mario Nette
__________________ "Müßiggang hat Gold im Mund und Morgenstund ist aller Laster Anfang" (Motto der Rehberger) |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.07.2008
Beiträge: 3
| Hm, ok danke aber wieso nur einfache Strecke? Wird nicht die ganze Strecke berechnet? yesil |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo yesil, nein, es werden die Entfernungskilometer herangezogen, leider nicht Hin- und Rückstrecke. Du kannst diesen Rechner hier benutzen; er ist ziemlich genau: ALG2-Rechner Für die weiteren Beträge, die Du absetzen kannst, rechnest Du 15,33 Euro Werbungskostenpauschale, 30 Euro Versicherungspauschale, Deine Kfz-Versicherung pro Monat und die Fahrtkosten (wie von Waldau beschrieben), evtl. auch Riesterrente, zusammen und trägst den Betrag, der dann über 100 Euro Grundfreibetrag hinausgeht ein in das Feld "ich habe weitere monatliche Absetzbeträge von ...". Kommst Du nicht über die 100 Euro Grundfreibetrag, kannst Du nichts weiter absetzen. Gruß Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell Geändert von Arwen (07.07.2008 um 01:36 Uhr). |
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