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kein_lohn_unter10

ALG II

Maßnahme nicht angetreten, keine Kürzung ?; in Forum: Information; In einem noch nicht veröffentlichtem Urteil habe ich folgendes gefunden: Auf den Antrag vom 13. Februar 2006 wird die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 21. November 2005 ...
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Alt 10.03.2006, 16:34   #1
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Benutzerbild von kalle
 
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Standard Maßnahme nicht angetreten, keine Kürzung ?

In einem noch nicht veröffentlichtem Urteil habe ich folgendes gefunden:

Auf den Antrag vom 13. Februar 2006 wird die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 21. November 2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 8. Februar 2006 angeordnet.

Der Antragsgegner hat dem Antragsteller dessen außergerichtliche Kosten zu erstatten.

Kurz:

Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlages nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 % der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben hat.
Daran fehlt es vorliegend, denn der Antragssteller hat die Trainingsmaßnahme bei D.U.T. gar nicht erst angetreten und demzufolge auch nicht abgebrochen oder für einen Abbruch Anlass gegeben.
Vom Sanktionstatbestand des § 31 SGB II wird der Fall, dass eine Eingliederungsmaßnahme gar nicht erst begonnen wird, nicht erfasst.
Das entspricht zwar dem Plan des Gesetzgebers nicht, Eingliederungsmaßnahmen der Arbeit weitgehend gleichzustellen. Jedoch lässt der Wortlaut der Vorschrift keine andere Auslegung zu (vgl. Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, Rdnr. 22 zu § 31).
Die Absenkung des Arbeitslosengeldes II war daher bei summarischer Prüfung unrechtsmäßig.
Dem Antrag war daher stattzugeben.
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Alt 10.03.2006, 18:21   #2
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Hallo Kalle,

das würde ja heißen, man könnte die Sanktionen umgehen wenn man alle Maßnahmen erst garnicht antreten würde.

Also man bekommt eine Zuweisung, geht einmal hin und haut dann ab >> gleich eine Sanktion hinter her incl. auch noch einer Schadensersatzforderung. :hmm: :hmm:

Oder man bekommt eine Zuweisung, tritt die garnicht an und lacht sich ins Feustchen. :hmm: :hmm:

Hab ich das richtig verstanden ???? :kinn: :kinn:

Dann müßte das doch für fast alles gelten was die von einem wollen ??

Na das kann doch nicht sein. Denn allein der Halbsatz in dem Urteil
Zitat ".....oder Anlass für den Abbruch gegeben hat....." ist doch eigentlich schon der Hebel für eine Sanktion. Oder sehe ich das falsch !!!
Arco ist offline  
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Alt 10.03.2006, 18:37   #3
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Zitat:
oder Anlass für den Abbruch gegeben hat....."
Man kann ja erst was abbrechen oder rausgeschmissen werden, weil man einen Anlass dafür gegeben hat, wenn man was angetreten hat. So würd ich das sehen
__________________
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Alt 10.03.2006, 18:44   #4
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Nun ja, alle ist eine Ansichtssache.
Dieses ist ein Urteil des SG Berlin und dort bei Rechtskraft wohl auch so gültig.

Und hier hat sich ein Richter nun einmal buchstabengetreu an die Worte des Gesetzes gehalten. Und in dem aufgeführten §§ steht nun einmal drin, das eine Sanktion vom Abbruch einer Maßnahme abhängt. Vom nicht Hingehen steht da nix. Jedoch lässt der Wortlaut der Vorschrift keine andere Auslegung zu (vgl. Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, Rdnr. 22 zu § 31).
Also kann in diesem Falle auch nur der Bestraft werden, der eine Maßnahme abbricht. Wer nicht hingeht..................

Das wäre unter Umständen für einige unserer Ein-Euro-Jobobeber, die eine Maßnahme vor Gericht bekämpfen, ein weng Kanonenfutter.

Und andersherum: Die SB´s der Argen werfen uns doch oft genug auch die uschstaben des Gesetzes um die Ohren und reiten auf den genauen Wortlauten. Wobei die ja einen gewissen Ermessensspielraum durchaus greifen lassen könnten. Tun die meisten aber nicht.

Man sollte das Gesetz vielleicht öfters mal nach "Kleinigkeiten" abklopfen.
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Alt 10.03.2006, 19:55   #5
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Ja ist ja OK :daumen: :daumen:

wäre ja wie viele froh wenn das so bestand hätte. Allein die dummen Gesichter der SB+FM`s wenn man denen das Urteil um die Ohren schlagen würde.

Ein Problem ist aber die restliche Sozialgerichtsbarkeit. Der Richter wird wohl nicht lange solche Urteile fällen können. Der wird schon noch Druck bekommen. Selbstverständlich nur eine Vermutung.

Ich selber soll auch bald eine Maßnahme antreten, überlege mal ob ich das mal ausprobiere. :kratz: :kratz:

Übrigens schönes neues Bild Kalle :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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Alt 10.03.2006, 21:30   #6
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Tja, es kommt meinem Erscheinungsbild näher, so von wegen Brille :lol:
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Alt 24.03.2006, 01:38   #7
smartie77
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Standard Aktenzeichen

Bitte so rasch als möglich, müsste ja bald sein, wenn es rechtskräftig wird, zu dieser Urteilsbegründung ein Aktenzeichen des Gerichtes nachliefern, das glaubt einem ja sonst keine Sau.

Ziemlich haarige Auslegung des Richters, aber nunja.. er wird wohl ein Symphatisant sein tief in seinem Herzen, anders ist das kaum erklärbar.

Fragt sich eben nur, ob andere Richter sich dem ohne Weiteres anschliessen würden,ob die AfA das anfechten wird, usw.. lässt aber endlich mal einen Funken Hoffnung auf Menschlichkeit erkennen und das Urteil wird die Anwälte der AfA gewiss zu Schreikrämpfen bringen.

Nur eine Frage der ZEit, wann die dann Ihre Formulierungen auf den Schreiben neu aufsetzen lassen.

Gruss
Smartie
 
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Alt 04.07.2006, 19:31   #8
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... ist das Urteil nun rechtskräfig geworden?
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"Die Al Kaida hat ihre Taktik bei dem Kampf gegen die USA geändert und den modernen Gegebenheiten angepasst.
Sie schickt ihre Zöglinge jetzt nicht mehr zur klassischen Terroristenausbildung, sondern zum BWL-Studium und schleust sie nachher in die amerikanische Wirtschaft ein. Das ist viel effektiver."
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Alt 09.04.2007, 19:20   #9
smartie77
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Frage hm

Interessiert mich auch immer noch brennend

Ich werde ja neben anderer Schikanen auch permanent mit sinnlos-Jobangeboten und "Eingliederungs"klamotten maltretiert ( übrigens seit fast zwei Jahren ohne Erfolg seitens der ArGe ), meine Wünsche nach richtiger Arbeit oder zumindest einer Massnahme, die auf mich zugeschnitten ist und vor allem dazu geeignet mich meinem Berufsbild entsprechend zu fördern,gibts natürlich nicht.
 
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Alt 10.04.2007, 18:06   #10
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Hallo kalle,

Mich würde interessieren von welchem gericht das Urteil stammt, und der Link dazu.

Gruß Robert ;)
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Alt 16.04.2007, 18:53   #11
Viper2020
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das, und weitere infos würden mich auch interessieren


aber das gibt es wohl nicht mehr, denn kalle hat den thread im MÄRZ 2006 gestartet, und bis jetzt ist es mehr als 1 jahr her.....
 
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Alt 21.06.2007, 00:46   #12
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Ich denke mit so einem Urteil vom Sozialgericht kann man nicht viel anfangen. Jedes SG fällt andere Urteile.
redfly ist offline  
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Alt 08.07.2007, 11:26   #13
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Zu den grundpflichten gehört laut meiner letzten eingliederungsvereinbarung auch die maßnahme Aufzunehmen Also ist das ganze fürn Papierkorb
the one&only mike ist offline  
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Alt 08.07.2007, 14:35   #14
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Zitat:
Zitat von the one&only mike Beitrag anzeigen
Zu den grundpflichten gehört laut meiner letzten eingliederungsvereinbarung auch die maßnahme Aufzunehmen Also ist das ganze fürn Papierkorb
Aha. Ist aber irgendwie für andere nicht relevant, was in DEINER EGV steht, da nicht alle gleich sind. Dann gibt es auch noch Leute, die gar keine EGV haben. Ich habe keine und lege auch keinen Wert darauf.
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Alt 12.08.2007, 15:17   #15
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Interssiert mich auch mal

Geändert von Bl4ck-Devil (12.08.2007 um 17:00 Uhr).
Bl4ck-Devil ist offline  
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Alt 12.08.2007, 15:46   #16
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Das Urteil würde mich auch mal interessieren, zumal bei mir im September eine Maßnahme ansteht von der bis heute nicht weis worum es da geht...

Die Maßnahme nennt sich Blitz und wird von der WAK durchgeführt, kennt jemand diese Maßnahme, wenn ja worum geht es dabei???
__________________
Lever duad us Slav
(lieber Tod als Sklave, Nordfriesischer Wappenspruch )

Seid vor allem immer fähig, jede Ungerechtigkeit gegen jeden Menschen an jedem Ort
der Welt im Innersten zu fühlen. Das ist die schönste Eigenschaft eines Revolutionärs. (Che Guevara)
ich nu wieder ist offline  
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Alt 17.09.2007, 11:01   #17
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Standard sowas ähnliches kenn ich auch

Tach,

die Namen für solche Maßnahmen sind Schall und Rauch. Selbiges gilt auch für die Namen der so genannten gGmbHs. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, laufen aber auf dasselbe hinaus.

In meinem Falle ist es etwas anders: ich habe die Maßnahme angetreten, doch hat man keine Beschäftigung für mich.
- eine mehr oder weniger präzise Tätigkeitsbeschreibung, die daher rührt, dass man dich oder mich unbedingt in einen Niedrig-Lohn-job vermitteln will, jedoch wahrscheinlich die nötige Stelle nicht schaffen kann oder wenigstens konnte.

So berichtete ich dem Arbeitsvermittler, siehe andere Postings von mir, dass es nach Auskunft meiner zukünftigen Vorgesetzten die Stelle nicht gibt, ich mir eine da und da suchen solle, nur,

damit mich die zukünftige Vorgesetzte n paar Tage später durchs Telefon anschreit, wie ich denn sowas habe sagen können???

4 Tage später 1 regulärer Termin beim Vermittler, der mir versichert, dass es schon wieder bzw. immernoch gerade keine Arbeitsgelegenheit für mich gibt.

...

Eine mögliche Erklärung dafür wäre, dass die sog. gGmbHs sich um den lukrativen Markt mit billigen Zwangsarbeitern wegen der Margen bemühen, der Staat oder die Stadt ähnlich nachlässig zahlt, wie bei öffentlichen Bauvorhaben.

Der große Wasserkopf einer solchen gGmbH oder Weiterbildungsgesellschaft + die Gewerbemieten verzögern den Aufbau bzw. die effektive Arbeit derselben.

LG Maldoror
Maldoror ist offline  
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Alt 17.09.2007, 11:23   #18
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Tach Kalle,

allem Anschein nach bist du gerade online *freu*

zu deinem Beitrag: er ist heute schon ganz schön alt, und Gesetze werden mitunter in so einem Zeitraum von ~ 18 Monaten geändert. Hast du inzwischen das AZ und oder andere relevante Daten dazu ermitteln können?

Überhaupt bin ich neu hier, und habe Schwierigkeiten mit der Übersichtlichkeit hier; einige Postings werden durch neue 'vergraben' und andere halten sich echt lange. Und was hat es mit den hier abgedruckten, alternativen EGVs auf sich?

Sollte man so eine ausdrucken, dem Vermittler diese statt der, die aus seinem Drucker kommt, vorlegen? Das ist doch fast schon eine offene Kampfansage?

fragt Maldoror
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Alt 15.10.2007, 12:25   #19
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Das wird da wohl so gewesen sein, dass die versehentlich die Kürzung mit Abs.1 Nr. 2 begründet haben.
Der 31er hat aber auch noch eine Nr. 1
;-)
Marco* ist gerade online  
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