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| Tags: angetreten, keine, kuerzung, massnahme |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.705
| Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sanktionslos hingenommen wird, wenn jemand eine Maßnahme nicht antritt. Es sei denn, es gibt triftige Gründe dagegen.
__________________ lg andine Einen frohen Nikolaus wünsche ich allen Forumsmitgliedern Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel. Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels. Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen. Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen. Ich bin der Idiot in der Mitte. |
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| | #27 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Das glaube ich auch nicht, aber dieses Urteil ist auf jeden Falll begründet, und die Begründung ist nachvollziehbar - man kann sie verwerten. Ist eben die Frage, ob man es auf eine Klage ankommen lassen will. |
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| | #28 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.705
| Meine Aussage bezieht sich nicht auf das Urteil (dieses ist okay), die Arge könnte aber auch auf fehlende Mitwirkung abstellen, wenn jemand eine Maßnahme nicht antritt. Das zieht doch meistens und hat eine Sanktion zur Folge.
__________________ lg andine Einen frohen Nikolaus wünsche ich allen Forumsmitgliedern Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel. Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels. Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen. Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen. Ich bin der Idiot in der Mitte. |
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