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ALG II

Maßnahme nicht angetreten, keine Kürzung ?; in Forum: Information; Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sanktionslos hingenommen wird, wenn jemand eine Maßnahme nicht antritt. Es sei denn, es gibt triftige Gründe dagegen....
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Alt 04.08.2008, 17:29   #26
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Beiträge: 4.944
Standard AW: Maßnahme nicht angetreten, keine Kürzung ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sanktionslos hingenommen wird, wenn jemand eine Maßnahme nicht antritt. Es sei denn, es gibt triftige Gründe dagegen.
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Alt 04.08.2008, 21:13   #27
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Beiträge: n/a
Standard AW: Maßnahme nicht angetreten, keine Kürzung ?

Zitat:
Zitat von andine Beitrag anzeigen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sanktionslos hingenommen wird, wenn jemand eine Maßnahme nicht antritt.
Das glaube ich auch nicht, aber dieses Urteil ist auf jeden Falll begründet, und die Begründung ist nachvollziehbar - man kann sie verwerten. Ist eben die Frage, ob man es auf eine Klage ankommen lassen will.
 
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Alt 05.08.2008, 09:16   #28
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Beiträge: 4.944
Standard AW: Maßnahme nicht angetreten, keine Kürzung ?

Meine Aussage bezieht sich nicht auf das Urteil (dieses ist okay), die Arge könnte aber auch auf fehlende Mitwirkung abstellen, wenn jemand eine Maßnahme nicht antritt. Das zieht doch meistens und hat eine Sanktion zur Folge.
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