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| Tags: alg, anspruch, zuschlag |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.06.2008
Beiträge: 15
| Hallo Ich habe ein kleines Problem,beziehungsweise betrifft es meinen Vater Er ist Ende 2004 arbeitslos geworden.Die Firma hat ihm seinen Lohn aber noch bis zum 31.05.05 weitergezahlt. Ab 1.06.05 dann ALG 1 in Höhe von 1270 Euro bezogen,bis zum 31.05.07. Seitdem bekam er ALG 2,in Höhe von 850 euro. So,das erstmal grundlegend. Ab diesem Juli bekommt er jetzt 998 Euro,weil man Bruder nicht mehr in der Wohnung wohnt. Ich habe etwas recherchiert und bin zufällig auf den Zuschlag gekommen. Habe bei der ARGE angefragt,man sagte mir er hätte keinen Anspruch auf diesen. Nun meine Frage,stimmt das so?? Also er hat ALG 1 2 jahre lang bekommen,weil er schon über 55 ist. Und danach erst ALG 1. Ist der Anspruch auf den Zuschlag nun mit diesen 2 Jahren erloschen oder hätte er noch anspruch?? Wenn er den hätte,gilt der Anspruch auch rückwirkend?? Vielen Dank Gruss RMP |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.06.2008
Beiträge: 15
| Keiner eine Antwort parat?? |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Wie oft willst du eigentlich noch eine Antwort? Ja, er hat Anspruch und ja, er soll einen Überprüfungsantrag stellen und dann muss die Arge das alles zurück zahlen. Nimm dir endlich einen Anwalt, denn offensichtlich begreifst du nicht, dass deine Arge dich verarscht und Geld sparen will. ;-)
__________________ lg andine Geändert von andine (01.07.2008 um 10:02 Uhr). |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
schau mal hier: Zitat: Wird kein oder kein fristgerechter Widerspruch eingelegt, wird der Verwaltungsakt i.d.R. rechtlich bindend (§ 77 SGG). Damit wird es notwendig, erst mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X das Verwaltungsverfahren wieder zu eröffnen http://www.razyboard.com/system/more...4628880-0.html Zitat: Wenn die Frist für einen Widerspruch auf einen Bescheid bereits abgelaufen ist, oder es sich um weiter zurückliegende Bescheide handelt, kann man lt. § 44 SGB X einen Überprüfungsantrag für den/die betroffenen Bescheid/e stellen. Das hat Sinn für Bescheide rückwirkend für bis zu 5 Jahren. Die in § 44 SGB X genannte 4-Jahres-Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Bescheid gültig geworden ist. D.h. man kann am 31.12.2007 noch die Überprüfung eines Bescheides vom 01.01.2003 beantragen, da die 4-Jahres-Frist dieses Bescheides am 01.01.2004 begonnen hat. Was länger zurück liegt, wird nicht mehr nachgezahlt. Der Überprüfungsantrag richtet sich immer an das Amt, welches den/die Bescheid/e ausgestellt hat, deren Überprüfung man beantragt - ein solcher Antrag gilt also nicht nur für ALG II-Bescheide. Die Annahme dieses Antrages darf nicht abgelehnt werden! http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...9c411fcf04.php | |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.06.2008
Beiträge: 15
| hallo ludwigsburg Ja,ich meine natürlich ALG 2. Die Begründung war,das mein Vater 2 jahre alg 1 bekommen hat,und die Differenz zu hoch wäre. Sie hat mich in der Hinsicht angelogen,wie ich jetzt weiss. Verfasse grad den Überprüfungsantrag. Was heisst das X am Überprüfungsantrag? § 44 SGB X Muss das nicht SGB 2 heissen?? Schreib ich im Betreff X oder 2?? Soll ich den Antrag lieber persönlich vorbeibringen oder lieber per Post? Und soll ich die an die Sachbearbeiterin übergeben oder an die Widerspruchsstelle? Welchen Namen als Empfänger?(Sachbearbeiterin?) Danke |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo rmp, nein, SGB X stimmt schon, schau' mal hier: Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts - SGB X Wenn Du nicht persönlich gehst (wenn, dann auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen), schick's per Einschreiben/Rückschein, wobei der Rückschein nicht unbedingt nötig ist, denn im Fall der Fälle hat sich die Post bzw. der Bote die Übergabe auch bei einfachem Einschreiben (nicht Einwurf-Einschreiben!) notiert. Egal, was ich bisher schickte, ob Antrag, Widerspruch etc., ich habe es immer an meine SBs oder FMs adressiert - es wird weitergeleitet. Gruß Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Komm grad erst von nem Beistandsgang /mehrere Behörden) zurück und bin erstmal kaputt ;-) Hab aber wenigstens einiges helfen können... | |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Zitat:
Was bitte soll den ein einfaches Einschreiben sein?
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Einschreiben eigenhändig? Kannst bei Deiner Poststelle nachfragen, die wissen das. Ich habe auf jeden Fall letztens nur die Hälfte einer Einschreiben/Rückschein-Versendung gezahlt und es handelte sich nicht um ein Einwurfenschreiben. Deutsche Post | Einschreiben - Leistungen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell Geändert von Arwen (02.07.2008 um 19:22 Uhr). |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Einschreiben eigenhändig soll billiger sein? Na die Preispolitik soll einer verstehen.... Okay, da wäre noch das Porto für den Rückschein, aber das ist ja nur ne Postkarte. Ich weiß es nicht.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Ich auch nicht, habe halt nur nach einer günstigeren Art als Einschr./Rücksch. gefragt und explizit Einwurfeinschr. für mich ausgeschlossen. Vielleicht hat sie - also die Postbeamtin/-bedienstete wie auch immer - ja auch keine Ahnung gehabt. Das nächste Mal frag' ich an einem anderen Schalter noch einmal. Gruß Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Ein einfaches Einschreiben ist ein Einwurf-Einschreiben, das auch gleichzeitig das Günstigste ist. Ich ziehe dieses vor, weil ich schon zweimal keinen Rückschein bekommen habe und mit dem Einwurfeinschreiben ist es im Briefkasten und ich kann die Sendung gleichzeitig zurückverfolgen und muss nicht bibbern, ob der Rückschein kommt oder nicht, weil ich sofort einen Schein habe.
__________________ lg andine |
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| | #13 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Zitat:
Zitat:
__________________ lg andine | ||
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Jetzt hab' ich gerade Kerstin eine PN geschickt, weil ich hier im Thread nicht weiter zu Einschreiben schreiben wollte, aber nu' muss ich doch noch mal: Auch Einschreiben Einwurf ist eine Zusatzleistung zu einfachem "Einschreiben": Link: Deutsche Post | Preise Bei "Nur"-Einschreiben (2,05€) erhält man ausschließlich die Quittung mit Verfolgenummer, kann die Sendung daheim verfolgen und sich die "Ankunft" bei der ARGE ausdrucken. Die Post kann dies wohl auch im Zweifelsfall (wenn es also für eine Klage nötig ist) nachweisen, so wurde mir jedenfalls gesagt. Gruß Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Ja, da steht "Einschreiben" 2,05 Euro, das "einfache" Einschreiben eben - ohne weitere Zusatzleistung.
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Zitat:
__________________ lg andine | |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Nahaaaaaaaain Ich habe 2,05 Euro für Einschreiben bezahlt. Du zahlst 2,05 Euro plus 1,60 Euro für die Zusatzleistung "Einwurf" für "Einschreiben Einwurf".
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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