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| Tags: arge, kommt, weg |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 511
| Hallo, ich bitte euch mir zu helfen. Ich frage für meine Freundin an, da sie sehr viel arbeiten muss und nicht selber hier anfragen kann. Es geht darum herraus zu finden, ob sie die Möglichkeit hat aus Hartz4 raus zu kommen. Sie erzählte mir, dass sie nicht raus kann, weil sie kein Wohngeld bekommen würde, solange sie noch Anspruch auf aufstockendes Hartz4 hat. Ich habe hier ein paar Zahlen und möchte euch bitten, dass mal jemand Kundiges ein Blick drauf wirft. Hat sie die Möglichkeit sich aus Hartz4 zu verabschieden mit Hilfe von Wohngeld und eventuell Kinderzuschlag? Hier die Zahlen: 950,00€ Lohn ( netto) vom Arbeitgeber 350,00€ aufstockendes Hartz4 154,00€ Kindergeld 560,20€ Warmmiete 50,00€ Strom Ich hoffe ihr könnt meine Frage beantworten. |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Also das ist wohl Quatsch, was ihr da erzählt wurde... Wohngeld hat Vorrang vor Alg II. Und selbst wenn sie noch aufstockend Alg II in Anspruch nehmen könnte, muss sie es nicht beantragen. Hier mal ein Auszug zur Verdeutlichung aus den alten Durchführungshinweisen zum SGB II - § 5 Verhältnis zu anderen Leistungen: Zitat:
Diese Wahlfreiheit, ob Wohngeld ja oder nein, selbst wenn niedrigere Leistung, dürfte wohl immer noch Gültigkeit haben. Es ist schwer zu sagen, wieviel Wohngeld Deine Freundin bekommt, da es ja auch von den baulichen Gegebenheiten bzw. dem Alter des Hauses, dem Bundesland und einigen Dingen mehr abhängig ist, wie hoch die Zahlung ausfällt. Hat sie denn schon einen Antrag gestellt oder hat man sie gleich dort abgewimmelt? Soweit errechnen lassen, wieviel man erhalten würde, wenn man kein Alg-II-Empfänger mehr wäre, muss möglich sein! Der Antrag wird dann halt ruhend gestellt, bis man aus Alg-II heraus ist. Bei der Berechnung des Kinderzuschlags ist die Familienkasse behilflich, soweit ich weiß, bzw. stellt man dort den Antrag. Auch dort wird man wahrscheinlich sagen, dass Alg-II-Empfänger keinen ... usw. Bearbeiten müssen sie ihn soweit trotzdem bzw. sagen können, ob sie durch ihr Erwerbseinkommen Anspruch hat. Beide Anträge - sowohl auf Wohngeld als auch Kinderzuschlag - werden dann eben erst dann beschieden, wenn sie die Höhe der zu erwartenden Zahlungen kennt und sich so durchrechnen kann, ob sie es sich leisten kann, auf Alg II zu verzichten. Dass sie aber mit Kind 350 Euro durch die anderen Leistungen "auffangen" kann, glaube ich eher weniger. Kinderzuschlag gibt es höchstens 140 Euro pro Kind. Wohngeld ist auch nicht "die Welt", denke ich. Dazu kommt dann wieder GEZ-Gebühr, Nachzahlungen Strom/Gas ... etc. pp. Sie muss es also gut durchrechnen - für mich schwer zu sagen.
__________________ LG biddy Geändert von biddy (17.06.2008 um 19:16 Uhr). | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 511
| Also ist sie nicht richtig informiert wurden. Die 350€ ergeben sich aus dem Freibetrag und zusätzlich. Sie wohnt in NRW. Klar sind 350€ viel, aber auf alle Fälle werde ich ihr sagen, dass sie es sich mal ausrechnen lassen kann. Die letzten Entscheidung trifft sie dann selber. Kommt ja noch dazu, dass sie weniger KdU bekommt ab nächsten Monat, weil Wohnung zu groß nach Auszug eines Kindes vor einem halben Jahr. Also wird sich der Aufstockungsbetrag nochmal reduzieren. Wenn man lange in Hartz4 ist lernt man mit wenig auszukommen... Vorteil von Hartz4? ( Ironie)... Danke dir für deine schnelle Antwort. |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 511
| Könnte sie das Zimmer an ihren 21jährigen Sohn untervermieten? Würde das gehen, wenn dann nur der Sohn Hartz4 bekommt? |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Man dann versuchen, alle in eine BG zu stecken. Hat der 21 jährige schon eine abgeschlossene Berufsausbildung? | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 511
| Leider hat er keine Ausbildung. Hat meine Freundin mir schon gesagt, dass sie dann eine BG sein werden. Wenn er sich nun einen 400€- Job erst mal nimmt und das Kindergeld dazu wäre er ja nicht hilfsbedürftig, das würde dann gehen, oder denk ich verkehrt? Man muss dieser Jugend manchmal in den Allerwertesten treten. Aber irgendwie verlieren die auch ihre Zuversicht, leider. |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 511
| Zitat:
Also gehe ich davon aus, dass er nicht mehr ausbildungssuchend ist ab 1. Juli. Er hat kein Geld mehr in der Tasche, weiss nicht wie er zur Mutter fahren kann ( Kosten 25€), und er weiss auch nicht wie er seine Sachen aus der Wohnung bekommt, weil er sie nirgends unterstellen kann. Ich hab zu meiner Freundin gesagt, dass er erst mal zu ihr kommen muss mit den nötigsten Papieren um dann hier einen Antrag zu stellen. Aber irgendwie krigen die beiden das finanziell nicht gebacken. Müsste er notfalls schw... fahren und dann anschliessend die Mahnung nachzahlen, sobald seine Leistung hier bewilligt sind. Zwecks seinen Sachen aus der Wohnung könnte er mit dem Vermieter sprechen, ob der die später abholen kann. Die Wohnung war möbiliert, so dass er nicht viel hat, was er abholen muss. Er hatte damals der Arge gesagt, dass er zu seinem Freund zieht. Daraufhin hat er ab 1. Juli kein Anspruch mehr dort. Dummerweise ist die Beziehung nun kaputt gegangen. Wie es aussieht steht er ab 1. Juli auf der Strasse ohne seine Sachen und ohne Geld... wenn er nicht langsam in die Puschen kommt und nach hier her zu Muttern. Ich war schon am überlegen, ob ich nicht zu ihm fahre und mit ihm zurück, oder ihm das Fahrgeld zu schicken... aber er muss sich auch bewegen. Man hat ja selber nicht viel. Und wenn dann keine Reaktion kommt, dann denk ich mir: Junge, ich werde dich nicht zu Mama tragen. | |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Zitat:
Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz - www.arbeitsagentur.de
__________________ LG biddy | |
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| | #11 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.705
| sie kann das ihr zustehende wohngeld doch auch mal hier zumindest überschlagen MBV NRW - WohngeldRechner - Startseite Zitat:
__________________ lg andine Einen frohen Nikolaus wünsche ich allen Forumsmitgliedern Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel. Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels. Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen. Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen. Ich bin der Idiot in der Mitte. Geändert von andine (18.06.2008 um 11:40 Uhr). | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 511
| Siehe oben, ab 1.Juli nicht ausbidungssuchend. Er könnte doch Antrag am alten Ort wieder stellen, am 1. Juli sich Vorschuß holen und sich erneut arbeitssuchend melden... richtig? Dann hat er Geld und kann besser agieren. Als Nachweiss der Obdachlosigkeit Schreiben vom ehemaligen Vermieter vorlegen. |
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 511
| Zitat:
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.05.2008 Ort: Gevelsberg
Beiträge: 511
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| | #17 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Tja, wie ich schon sagte: er muß zuerst am Wohnort zur ARGE. |