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| Tags: aufteilung, heizung, kosten, unterkunft |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.06.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 22
| Hallöchen! Die Aufteilung der Kosten für Unterkunft und Heizung erfolgt in meinem Hartz IV-Bescheid schon immer nach Kopfteilen auf meine Kinder und mich. Nun habe ich im Netz folgendes gefunden: "Die Aufteilung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach Kopfteilen steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Berechnung nach dem konkreten Bedarf erfolgen muss. Damit muss eine Aufteilung nach dem Verhältnis der jeweiligen Existenzminima nach dem letzten Existenzminimum - Bericht der Bundesregierung von 2003 erfolgen. Eine Aufteilung nach der Zahl der zur Haushaltsgemeinschaft zählenden Personen ohne Rücksicht auf deren Alter nach Kopfteilen ist unzulässig. Ein gesetzlicher Anhaltspunkt für die Aufteilung der Wohnkosten auf Kinder findet sich unter anderem in der Regelung zum Kinderzuschlag § 6 a Abs. 4 Satz 2 BKGG." Ist diese Aussage noch gültig und was bedeutet sie eigentlich für mich und meine beiden Kinder? Wer kann mir das erklären und mir weiterhelfen? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| Hallo Hexenlady ich kenne deine Situation nicht. Ich werde es dir erklären, was wäre bei mir: Meine Tochter bekommt Unterhalt und Kindergeld, insgesamt 322 €. Miete 360 warm. Bedarf 211 und Mietanteil zur Hälfte 180 € ergeben 391 EUR.Das heisst sie ist auf Arge angewiesen, weil 322 kleiner als 391 ist. Sollte aber der Mietanteil nur 110 EUR machen, würde sie ausreichend Einkommen haben und ich könnte sie aus der Bedarfsgemeinschaft herausholen. Sie bliebe dann als Haushaltsmitglied mit dabei. Daraus ergibt sich, dass mir, statt ca. 270 EUR genau 389 EUR zustehen würden plus meine höhere Mietanteil ( 180 EUR+ 70 EUR ). Ist das verständlich? marty |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.06.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 22
| Hallo marty! Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Die habe ich auch verstanden. Was ich nicht verstehe ist "die Berechnung nach konkreten Bedarf". Ich habe auch versucht, aus dem BKGG schlau zu werden, ist mir aber nicht gelungen Wann würde mein Sohn denn vielleicht den Kinderzuschlag erhalten? Nach der pro-Kopf-Aufteilung aus meinem Bescheid beträgt sein Mietanteil 149,17 Euro, somit bekommt er vom Job-Center Wohngeld in Höhe von ca. 7,00 Euro. Kann ich für ihn den Kinderzuschlag beantragen? Er würde dann aus Hartz IV rausfallen! |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2008 Ort: Ich wohne in Roth, Mittelfranken
Beiträge: 574
| @Hexenlady, hast du zufällig die Rechtsprechung des BVGerichts ? Dann stell dies bitte hier. marty |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.06.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 22
| nö, hab ich nicht, aber ich mach mich mal auf die Suche |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.06.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 22
| So, ich hab jetzt mal was gefunden Hier ist der Link:http://dip.bundestag.de/btd/16/032/1603265.pdf Wenn ich es richtig gelesen habe, dann muß für ein Kind ein Betrag von 67,00 Euro als Bruttowarmmiete und 14,00 Euro für Heizkosten (insgesamt also 81,00 Euro) angesetzt werden. Oder? |
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| | #7 | |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2008 Ort: bei Kiel
Beiträge: 89
| Zitat:
verstehe ich dich richtig, du möchtest dein Kind aus der BG haben und es geht hier um 7 € Leistung von der ARGE? Der sonstige Unterhalt deines Kindes ist gedeckt? D.h. die 7 € mußt du anderswo herbekommen? Dein Kind hat doch sicherlich eine Oma, Onkel, Tante oder wenn auch immer, der dem Kind jeden Monat nachweislich ein Taschengeld von 7 € zahlt? Du könntest natürlich auch Wohngeld für das Kind beantragen, wenn es dadurch bei der ARGE rausfällt ist das auch in Ordnung, weil Wohngeld die vorrangige Leistung ist. Ansosten hilft vielleicht dies weiter § 6a BKGG Kinderzuschlag - JUSLINE Deutschland der Kommentar unter dem Gesetzestext ist interessant. ALG II und Kinderzuschlag schließen sich danach häufig leider aus. LG Antje
__________________ Ich habe zu vielen Dingen eine Meinung und einige Erfahrungen im Leben gemacht, diese teile ich gerne mit Anderen...aber Rechtsberatung, die machen Andere! | |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Richtig, wenn das Kind nur 7 € Insgesamt von der ARGE bekommt, dann solltest du dich mal im U 25 Bereich durchlesen und beantragen, daß man das Kind aus der BG nimmt. Du kannst als Mieterin, trotz eigenem ALG II Bezug, Wohngeld für dein Kind Wohngeld beantragen... KIndergeldzuschlag gibt es nur, wenn du dich selbst unterhalten kannst, nicht aber dein Kind. Und Wohngeld ist zuerst zu beantragen - ALG II ist nachrangig - da bist du von der ARGE falsch beraten worden! Deshalb einen Überprüfungsantrag bei der ARGE stellen und rückwirkend alle Bescheide ändern lassen, den Wohngeldantrag sofort stellen und wenn die geänderten Bescheide vorliegen Wiedereinsetzuing in den vorherigen Stand bei der Wohngeldstelle beantragen. Geändert von Ludwigsburg (13.06.2008 um 11:42 Uhr). |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.06.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 22
| Hallo Ludwigsburg! Die Aufteilung vielleicht so, wie hier aufgeführt. "Die Aufteilung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach Kopfteilen steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Berechnung nach dem konkreten Bedarf erfolgen muss. Damit muss eine Aufteilung nach dem Verhältnis der jeweiligen Existenzminima nach dem letzten Existenzminimum - Bericht der Bundesregierung von 2003 erfolgen. Eine Aufteilung nach der Zahl der zur Haushaltsgemeinschaft zählenden Personen ohne Rücksicht auf deren Alter nach Kopfteilen ist unzulässig. Ein gesetzlicher Anhaltspunkt für die Aufteilung der Wohnkosten auf Kinder findet sich unter anderem in der Regelung zum Kinderzuschlag § 6 a Abs. 4 Satz 2 BKGG." Aber ich bin mir nicht wirklich sicher, was mir das bringt. Der Mietanteil meines Sohnes wäre dann nicht 149,00 Euro, sonder nur 81,00 Euro. Er würde aus der BG rausfallen, weil er auch noch Unterhalt erhält. Minderjährige Kinder sind den Eltern gegenüber aber nicht zum Unterhalt verpflichtet und er hätte dann "sein" Geld wirklich für sich.Zur Zeit ist er in meiner BG mit drin und somit wird der Unterhalt, den er bekommt "aufgeteilt". Hätte ich dann einen höheren Anspruch? Was soll ich tun? |
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| | #11 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.06.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 22
| Hallo Ludwigsburg! Ich habe schon einige Beiträge von dir gelesen. Du scheinst schon einiges durchgemacht zu haben und kennst dich wohl ganz gut mit der Materie aus?! Prima! Und vielen Dank für deine Hilfe - das muss ja auch mal gesagt werden! ![]() Nun die Antwort auf deine Frage: Unterhalt: 196,00 Euro Kindergeld: 154,00 Euro Wären zusammen: 350,00 Euro |
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| | #13 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.06.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 22
| Es geht mir nur um meinen Jüngsten. Sein Bedarf nach der neuen Erhöhung: 281,00 Euro. Die Arge rechnet einen Mietanteil von 149,17 Euro an (pro Kopf-Verteilung). Würden die es nach dem Bericht der Bundesregierung machen, dann müßten ihm nur 81,00 Euro angerechnet werden. Dann wäre mein kleiner raus, und der Bedarf (KdU) von mir und meinem großen Sohn würde doch um die Differenz (68,17 Euro) steigen! Das ist ne Mengfe Geld jeden Monat. Liege ich richtig oder mache ich einen Denkfehler? |
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| | #15 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.855
| Da sie offline ist: Zitat:
Sozialgeld- bzw. KdU-Zahlung von ARGE: lediglich 7,17 € KdU Zitat:
Ansonsten: siehe Chosyma dazu in #7 Nachtrag: sorry Hexenlady, hatte zeitgleich geantwortet, da Du offline warst
__________________ LG biddy | ||
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| | #16 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich kann dir nur sagen: wenn du überzeugt bist, daß deine Denkweise richtig ist (ich kenne das nicht, was du da angeführt hast) dann kämpfe drum... ich habs auch nie eingesehen daß die Miete nach Kopfanteilen berechnet wird... jedes Zimmer hat eine unterschiedliche Größe...warum soll ein Kind mit einem kleinen Kinderzimmer soviel zahlen wie ein Kind mit einem großen Zimmer? Aber ich habs nicht durchgefochten, weil ich meine Kinder beide aus der BG geholt hab und froh war, das geschafft zu haben. | |
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