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Alt 10.06.2008, 16:47   #1
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Beiträge: 2
Standard Dringender Hilferuf-Bedarfsgemeinschaft HartzIV u. Altersrente wg Erwerbsunfähigkeit

Liebe Leut!

Einen Widerspruch habe ich fristgerecht eingelegt, worauf wir erstmal für heute einen Termin bekommen haben, zur Besprechung des Widerspruchs (????!!!!!!).

In dem Widerspruch habe ich die eine Überprüfung des Bewilligungsbeischeids angefordert, was gar nicht gemacht wurde!!!!!! Denn der Termin wurde vergessen und somit nichts bearbeitet!

Mein Vater bekommt seit letztem Jahr 758 Euro "Altersrente für schwerbehinderte Menschen". Dies wurde der ARGE umgehend gemeldet. Beide Elternteile haben zur Sicherung des Lebensunterhaltes jeweils 44,88 € erhalten. Kosten für Unterkunft und Heizung jeweils 196,78 €. (Angeblich sei das falsch berechnet gewesen und deshalb würden die heute von uns nix zurückfordern - oh wie gnädig).

Ab dem 1. Feb. 08 hat meine Mutter dann zur Sicherung des Lebensunterhalts 312 € + Unterkunft 196,78 € bekommen.

Ab 24.4.2008 bekommt meine Mutter nur noch 92,77 Euro (vorher 312 Euro) für Lebensunterhalt + 196,78 Euro für Kosten der Unterkunft. Der Gesamtbedarf der Gemeinschaft wird immernoch auf 508,78 € angesetzt, da nun ein Unterhalt zum Einkommen i.H.v. 219,23 € (von meinem Vater abgezogen) berücksichtigt wird. (Berechnung kommt etwas weiter unten)

Mein Vater als Partner in der BG bekommt in allen Bereichen genau 0 €.

Nun zu meiner Frage: Wenn mein Vater eine Rente von 758 € bekommt, kommen folgende Kosten auf ihn zu:

758 € Rente - 206,14 € Miete =551, 86 € Rest der Rente
-219,23 € Unterhalt für seine Ehefrau
=332,77 Euro zum Lebensunterhalt für meinen Vater

Meiner Mutter werden von den Gesamtkosten für den Lebensunterhalt von 508,78 Euro der Betrag i.H.v. 219,23 Euro Unterhalt als Einkommen angerechnet. Übrig bleiben 289,78 Euro. Von diesem Betrag bekommt sie nur 254,55 Euro überwiesen.
Somit sind doch BEIDE unter dem Regelsatz für Erwerbslose von 345 Euro bzw. 312 Euro. Kann das richtig sein?

Geändert von Zaniah (10.06.2008 um 20:33 Uhr).
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