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| Tags: berechnung, hartz, lebensgefaehrte, neuer |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.08.2006 Ort: Weimar
Beiträge: 16
| hallo, wenn man als alleinerziehende mutter hatz 4 bekommt und die mit ihrem neuen lebensgefährten zusammenziehen möchte gilt das doch dann als bedarfsgemeinschaft? habe jetzt gelesen das es ein neues gesetz geben soll wo das a-amt ein halbes bzw. sogar ein ganzes jahr den partner nicht mit einberechnen dürfte so das man in dieser zeit zwar für das a-amt bekannt zusammen wohnt aber die mutter noch immer als alleinerziehend gilt....stimmt das denn? lg Geändert von chrisly (06.06.2008 um 20:59 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 355
| Wenn Ihr der Theorie, das Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft seid widersprecht lässt Sich das so sehen. Wenn Ihr von vorneherein ehrlich seid spart Ihr Stress und die Arge Geld. Natürlich zu eurem Nachteil.
__________________ «Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht» E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau. Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch! Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte. |
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| | #3 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.08.2006 Ort: Weimar
Beiträge: 16
| Zitat:
das mir schon sehr klar aber das beantwortet noch immer nicht meine eigentliche frage...wenn man auch für das amt bekanntlich zusammen wohnt gibt es da ein neues gesetz für wie oben schon beschrieben,das wollt ich wissen??? | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| @chrisly Ich meine mich zu erinnern, dass du richtig liegst. Man könnte von einer "Bewährungsfrist" sprechen ;) Mario Nette |
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| | #5 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.08.2006 Ort: Weimar
Beiträge: 16
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.05.2006 Ort: Köln
Beiträge: 361
| Zitat:
Allerdings hab ich nie von Lebensgefährten, sondern nur von Freund gesprochen. Lebensgefährte heißt, dass er bereit ist für Dich einzustehen und damit wäre die Bedarfsgemeinschaft vorhanden. Also überdenk auf jedem Fall Deine Wortwahl LG strümpfchen | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 4.426
| Finde auf die Schnelle nur das: bedarfsgemeinschaft ab wann ? - Hartz IV / ALG II Ich weiß aber nicht, woher das zitiert wird. Mario Nette |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.944
| Zitat:
Es fällt weg. Alleinerziehendenzuschlag und du darfst deine Krankenversicherung selbst zahlen, wenn dein Freund so viel verdient, dass ihr kein zusätzliches ALG2 bekommt. Es gibt zwar diese Frist, aber du kannst davon ausgehen, dass es Ärger gibt. Dein Freund darf dich aber als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen und wenn euch das alles bewusst ist und ihr es ernst meint, warum nicht. Aber ihr solltet schon wissen, was dann abgeht. Ich habe schon genug Paare jammern hören hinterher. Deshalb erst informieren (hast du schon), überlegen und dann handeln und ein Jahr ist schnell vorbei. ;-) lg andine Geändert von andine (07.06.2008 um 09:22 Uhr). | |
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| | #9 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.08.2006 Ort: Weimar
Beiträge: 16
| Zitat:
eine größere wohnung bräuchten wir ja garnicht denn ich hab ja schon 3 zimmer die mir zustehn mit kind, also wäre es erst klug zusammenzuziehn wenn ich wieder arbeiten gehn würde? ich verdiene dann zwar ach nicht die welt und mir würde alleine dann auch noch alg2 zustehn vom verdienst her aber sein geld dazugerechnet würde es dann flach fallen...ab welcher grenze bekommt man denn als BG kein alg2 mehr? | |
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