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#1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.06.2008 Ort: Bonn
Beiträge: 92
| Hallo zusammen, ich habe in dem Sinne keine Frage aber mir verschlägt es die Sprache. Folgendes Problem: Meine Tochter 22 Jahre und ich 41 Jahre leben in einer BG zusammen. Da meine Tochter sich weigerte irgentwelchen Aufforderungen der ARGE nachzukommen, ist sie jetzt seit März sanktioniert. Ist auch völlig zurecht, weil sie jegliche zusammenarbeit mit der ARGE verweigert hat.Ab Juni sollte jetzt auch ihr Mietanteil gekürzt werden, was natürlich heißt das ich in die Mietschulden rutsche. Man gab mir den Tip meine Tochter rauszuschmeißen, dann würde die ARGE mir noch ein halbes Jahr die Wohnung bezahlen und die Renovierung. Von einem anderen Mitarbeiter der ARGE Bonn hieß es dann, nein rausschmeissen könne ich sie nicht weil sie ja unter 25 ist. Und so widersprach einer dem anderen, bis ich garnicht mehr wußte wo mir der Kopf steht. Jetzt habe ich am Freitag gesehen, das man mir mein Geld zum Lebensunterhalt genau um den Betrag gekürzt hat der bei der Miete fehlt. Nun ist die Miete bezahlt und ich habe dafür weder Geld zum Leben noch um meine Rechnungen zu bezahlen. Anrufen bei der ARGE ist zwecklos, ich bekomme den zuständigen Sachbearbeiter nicht ans Telefon und auf Mails wird nicht mehr geantwortet. Ich habe jetzt einen schriftlichen Widerspruch per Einschreiben/Rückschein gemacht. Warum sanktioniert man mich obwohl ich garnichts dafür kann? Leider habe ich seit einigen Jahren eine Angsterkrankung und kann nicht so wie ich will sonst würde ich jeden Job machen den bekommen würde. Weil menschenunwürdiger geht es nicht mehr. Sorry das es so lang geworden ist aber ich mußt mir Luft machen. LG Maja |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| Es ist der Mietanteil gekürzt worden, also eigentlich keine Sanktion gegen Dch ausgesprochen worden, nur da Ihr eine BG seid fehlt Dir jetzt natürlich der Mietanteil Doch natürlich kannst Du sie hinauswerfen wenn es triftige Gründe dafür gibt, wenn ein Zusammenleben nicht möglich ist, dann kann man auch nicht dazu gezwungen werden |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Nur mal so ein Gedanke: Nun ist die Mutter alleine dafür zuständig, den Mietvertrag zu erfüllen. Die Wohnung ist natürlich zu teuer, aber müsste das Amt nicht sechs Monate lang die volle Miete übernehmen? Das wäre ja Sippenhaft sonst? Und Obdachlosigkeit droht beiden. Viele Grüße, angel |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
| Ja natürlich muss das Amt sechs Monate lang die volle Miete übernehmen, aber erst wenn die Tochter ausgezogen ist |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Vielen Dank, dass Du dich durchgerungen hast, dass aus Bonn hier zu beschreiben. Somit ist es jetzt auch öffentlich Sobald ich Deine Sachen habe, werden wir gemeinsam das ganze per einstweiliger Anordnung durchsetzen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.04.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 1.998
| Hallo Maja172, willkommen im Forum Ich fand deine Beschreibung dieser Unglaublichkeit überhaupt nicht zu lang.Im Gegenteil. Ich dachte , dass ja vielleicht auch deine Tochter Gründe hat, die Kooperation mit dem Amt zu verweigern - Möchtest Du deine Tochter denn überhaupt rauswerfen? Wie ist euer Verhältnis? Setze dich auf jeden Fall mit Martin weiter gegen diese dreiste Sippenhaft-Kürzung zur Wehr! So geht das nun wirklich nicht: Unmöglich dass Kinder mit 18 gesetzlich volljährig werden, aber bis 25 sollen dank diesen menschenunwürdigen Hartz-Gesetzen die Eltern in einer BG dann doch für deren Wohlverhalten dieser Schikanier-Argen gegenüber "haften"... (Ich glaub, dr.byrd hier hatte ein ähnliches Problem betr. erwachsenem Sohn - ev. kannst du ja mal per Privatnachricht hier über das Forum Kontakt mit ihm aufnehmen?) - Und berichte uns hier doch dann bitte weiter.
__________________ Gruß! ethos07 Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder. |
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| | #8 | |||
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 21.03.2007 Ort: NRW
Beiträge: 3.404
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Und was ich an deiner Stelle tun würde: Teile der ARGE mit, daß du deine Tochter nicht mehr vertreten willst. Soll sie sich selbst mit denen auseinander setzen... |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Sie muß ihre Tochter nur schriftlich auffordern(am besten mit Zeugen der Übergabe) , die Wohnung zu verlassen... ich würde mir da rechtlichen Rat einholen wie lange man ihr dazu Zeit einräumen muß. Ich schätze 3 Monate wie bei normalen Untermietern. Und die Tochter kann dann widersprechen und ne Räumungsschutzklage erheben - oder warum sollten Kinder schlechter gestellt sein als andere Untermieter? | |
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| | #11 | |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 1.035
| Also für mich ist hier der § 22 Abs. 2a erfüllt, der es doch möglich macht, dass deine Tochter ne eigene Wohnung "bekommen könnte". (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn 1.der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, 2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder 3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen. Bist du nicht schon extrem psychisch erkrankt und ist denn nicht genau deine Tochter der Grund für die Erkrankung? Hier kannst du den ganzen Unfug nachlesen: SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
__________________ Millionen Kinder und Menschen in diesem Land leben in Verhältnissen, die führende Menschenrechtsorganisationen massive Verstöße gegen den sozialen Rechtsstaat festgestellt und benannt haben - ich kann bei den Entwicklungen noch weniger wegschauen wie bisher ... Geändert von FrankyBoy (03.06.2008 um 04:05 Uhr). Grund: Geistesblitz |
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| | #13 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Das würde ihr auch nicht "helfen", fürchte ich. Und der Mutter würde es ne Aufforderung zur Kostensenkung einbringen... Man müßte zuerst einmal klären, warum die Tochter die Mitarbeit verweigert hat... das kann ich mir denken, ohne daß ich an eine psychische Erkrankung denke...meine Kinder würden wohl genauso streiken, wenn sie in an einen "netten" SB gerieten - sie sind so eine "freundliche" Behandlung einfach nicht gewohnt! | |
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| | #14 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 1.035
| Zitat:
__________________ Millionen Kinder und Menschen in diesem Land leben in Verhältnissen, die führende Menschenrechtsorganisationen massive Verstöße gegen den sozialen Rechtsstaat festgestellt und benannt haben - ich kann bei den Entwicklungen noch weniger wegschauen wie bisher ... | |
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| | #15 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
es ist ja nur ne kurzfristige Hilfe, wenn die Sanktion aufgehoben würde... damit ändet sich aber ihre Einstellung nicht! Sich verweigern ist doch ein Zeichen von Hilflosigkeit...und die kann ich gut nach vollziehen! Ihr klar zu machen daß sie sich informieren und kämpfen muß, wird ein langer Weg sein...denn sie wird sich fragen wofür... und da hab ich auch keine überzeugende Antwort drauf... | |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 1.035
| Zitat:
__________________ Millionen Kinder und Menschen in diesem Land leben in Verhältnissen, die führende Menschenrechtsorganisationen massive Verstöße gegen den sozialen Rechtsstaat festgestellt und benannt haben - ich kann bei den Entwicklungen noch weniger wegschauen wie bisher ... Geändert von FrankyBoy (03.06.2008 um 04:58 Uhr). | |
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