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| Tags: fressen, spritkosten, uns |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.09.2006
Beiträge: 59
| Hi Wir sind eine 5-köpfige Familie, ich habe einen Vollzeitjob der aber so schlecht bezahlt wird das ich noch ~ 350 Euro Alg 2 dazu bekomme, das ganze seit 03/2007, mit eingerechnet mein täglicher Fahrweg von 130km. Durch die Spitpreiserhöhungen in den letzten Monaten bewege ich mich trotz sparsamen Auto ( 5-5,5ltr/100km Diesel) in grossen Schritten auf 300 Euro nur alleine für Kraftstoffkosten zu, anderes wie Reparaturen, Versicherung, Steuern, Verschleiß für ein 12 Jahre altes Auto kurz vor 400tkm noch nicht mit eingerechnet. Vom Arbeitgeber habe ich nichts zu erwarten, würde eh nicht viel bringen, erhöht er meinen Lohn wird das ergänzende Alg 2 natürlich anteilsmäßig gekürzt, und mich so zu bezahlen das ich komplett aus Alg 2 raus falle dafür müsste er meinen Stundenlohn um ~ 6 Euro erhöhen was der Betrieb aber nicht trägt (ich kenne die Zahlen) Habe ich die Möglichkeit bei der Arge zu argumentieren das mein bedarf durch die stark gestiegenen Spritkosten auch angehoben wird?? Ich müsste im Endeffekt sonst kündigen Danke Strolch |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 1.891
| Zitat:
Dein Bedarf ergibt sich durch die Regelsätze. Fahrten zum Arbeitsplatz werden durch die Werbungskosten abgedeckt. Da kannst du etwas geltend machen.
__________________ Tanzt kaputt was euch kaputtmacht *Straftanzkommando Nord* Stoppt all die Lügen *Umbra et Imago* | |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
| Zitat:
Wie der OP schon richtig vermutet, muss er imho die gestiegenen Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit, der ArGe mitteilen und eine Neuberechnung seines "Bedarfs" erwirken, da durch die stark gestiegen Fahrtkosten, für die Fahrt zur Arbeit, eine Bedarfsunterdeckung ensteht. Würden sich diese Kosten verringern anstatt ansteigen, so würde die ArGe auch neu berechnen und er weniger Leistungen erhalten. Gruß, Anselm
__________________ -- Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern! Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da. | |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Kein Auto und somit können mich die laufenden Kosten für das Auto nicht auffressen Natürlich schlecht wenn man den Fahrbaren Untersatz braucht um die Arbeitsstelle zu erreichen. Geändert von Hartziger (31.05.2008 um 13:27 Uhr). |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 1.891
| Zitat:
Sein Bedarf ergibt sich doch aus den Regelsätzen + KDU. Gestiegene Spritpreise interessiert die ARGE nicht(Schön wärs)
__________________ Tanzt kaputt was euch kaputtmacht *Straftanzkommando Nord* Stoppt all die Lügen *Umbra et Imago* | |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Man kann auch die Tatsächlichen Werbungskosten vom Einkommen absetzen...nicht nur bei der Steuer, auch bei der ARGE |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 1.891
| AHA?Und wie funktioniert das im einzelnen ?
__________________ Tanzt kaputt was euch kaputtmacht *Straftanzkommando Nord* Stoppt all die Lügen *Umbra et Imago* |
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| | #8 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 1.891
| Zitat:
Ich meinte jetzt ehr mal so ein Beispielrechnung um sich da ein Bild von zu machen... Gehen wir mal davon aus ich habe einen Bedarf von 1000 € 800 verdiene ich 200 kommt von der ARGE. Soweit richtig? Jetzt frage ich mich wie die Werbungskosten da einfließen? Gerade die Fahrtkosten sind doch einem ständigen Wandel unterworfen. Quasi müsste ich ja jede Woche anpassen und einen neuen Antrag stellen.
__________________ Tanzt kaputt was euch kaputtmacht *Straftanzkommando Nord* Stoppt all die Lügen *Umbra et Imago* | |
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 292
| Hi, wenn ich so munter vor mich hinrechne komme ich bei 20 Arbeitstagen, 130 km pro AT und 1,52 EUR/l Diesel (ist bei uns gerade der Preis) auf knapp 200 EUR Spritkosten. Diesen Betrage kannst Du zwar so nicht direkt bei der ARGe als Werbungskosten (beachte, dass diese Werbungskosten nicht identisch mit den Werbungskosten bei der Steuererklärung sind) absetzen, aber eben den "üblichen" km-Betrag (da weiss ich nicht, wo dieser bei ALGII liegt) für die 1300 km (einfache Strecke). Dazu noch Aufwendungen für Versicherungen. Ansonsten: Evtl. kannst Du mit Deinem Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss aushandeln, der nicht als Einkommen angerechnet werden darf. Gruss burki |
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| | #12 |
| Forumnutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
| Du sollttest Dir einen entsprechenden Zuruf-Freibetrag vom Finanzamt eintragen lassen. Der muss natürlich zahlenmäßig in etwa dem entsprechen, was per ESt-Erklärung am Jahresende zustande käme, sonst hast Du irrsinnige Rückzahlungen, oder gar Erstattung mit dem nächsten Steuerbescheid. Gruss, M. |
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| | #13 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
| Zitat:
Es geht hier um Aufstocker, da läuft das Ganze etwas anders als bei "normalen" Erwerbslosen ohne Einkommen. Dazu muss man imho lediglich eine "Änderungsmitteilung" machen, dass die Fahrtkosten zur Arbeit erheblich gestiegen sind und somit eine Bedarfsunterdeckung droht und man deshalb - unter Vorlage der entsprechenden Nachweise - eine Neuberechnung beantragt. Einfach so, als hätte man ein Lohnerhöhung bekommen, nur umgekehrt... Siehe dazu mehr Aktuelles hier: Harald Thome - SGB II - Hinweise Damit es auch jeder gleich findet: ;) http://www.harald-thome.de/media/fil..._30_1_2008.pdf Zitat:
Gruß, Anselm
__________________ -- Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern! Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da. Geändert von Anselm Querolant (31.05.2008 um 16:05 Uhr). Grund: Erweiterung/Präzisierung | ||
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 1.891
| Nein.Deswegen frage ich. Aber der Post von Anselm war da aufklärend(obwohl sich da jetzt wieder jede Menge neue Fragen aufgetan haben)
__________________ Tanzt kaputt was euch kaputtmacht *Straftanzkommando Nord* Stoppt all die Lügen *Umbra et Imago* |
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| | #15 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 1.891
| Zitat:
Da könnte ich mir vorstellen das es ziemlich haarig mit dem Nachweis wird. Setzen wir uns doch mal auf die andere Seite vom Tisch. Der ARGE Mitarbeiter wird mit Sicherheit argumentieren das die Pauschale von 20 cent vollkommen ausreichend ist. 1.Wie weise ich so etwas am besten und schlüssig nach? 2.Welche Argumentationslinie verfolge ich bei einem Nein des SB? Auf jeden Fall muss ich schmunzeln...eine Bedarfsunterdeckung haben wir ja alle....ob Aufstocker oder nicht
__________________ Tanzt kaputt was euch kaputtmacht *Straftanzkommando Nord* Stoppt all die Lügen *Umbra et Imago* | |
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| | #17 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
| Zitat:
Zitat:
Gruß, Anselm
__________________ -- Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern! Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da. | ||
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