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kein_lohn_unter10

ALG II

Spritkosten fressen uns auf; in Forum: Information; Hi Wir sind eine 5-köpfige Familie, ich habe einen Vollzeitjob der aber so schlecht bezahlt wird das ich noch ~ 350 Euro Alg 2 dazu bekomme, das ganze seit 03/2007, ...
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Alt 31.05.2008, 12:57   #1
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Beiträge: 59
Standard Spritkosten fressen uns auf

Hi

Wir sind eine 5-köpfige Familie, ich habe einen Vollzeitjob der aber so schlecht bezahlt wird das ich noch ~ 350 Euro Alg 2 dazu bekomme, das ganze seit 03/2007, mit eingerechnet mein täglicher Fahrweg von 130km.

Durch die Spitpreiserhöhungen in den letzten Monaten bewege ich mich trotz sparsamen Auto ( 5-5,5ltr/100km Diesel) in grossen Schritten auf 300 Euro nur alleine für Kraftstoffkosten zu, anderes wie Reparaturen, Versicherung, Steuern, Verschleiß für ein 12 Jahre altes Auto kurz vor 400tkm noch nicht mit eingerechnet.

Vom Arbeitgeber habe ich nichts zu erwarten, würde eh nicht viel bringen, erhöht er meinen Lohn wird das ergänzende Alg 2 natürlich anteilsmäßig gekürzt, und mich so zu bezahlen das ich komplett aus Alg 2 raus falle dafür müsste er meinen Stundenlohn um ~ 6 Euro erhöhen was der Betrieb aber nicht trägt (ich kenne die Zahlen)

Habe ich die Möglichkeit bei der Arge zu argumentieren das mein bedarf durch die stark gestiegenen Spritkosten auch angehoben wird??

Ich müsste im Endeffekt sonst kündigen

Danke Strolch
Strolchenmann ist offline  
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Alt 31.05.2008, 13:02   #2
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Benutzerbild von druide65
 
Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 1.891
Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Habe ich die Möglichkeit bei der Arge zu argumentieren das mein bedarf durch die stark gestiegenen Spritkosten auch angehoben wird??
Nein.
Dein Bedarf ergibt sich durch die Regelsätze.

Fahrten zum Arbeitsplatz werden durch die Werbungskosten abgedeckt.
Da kannst du etwas geltend machen.
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Alt 31.05.2008, 13:20   #3
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Benutzerbild von Anselm Querolant
 
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Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Zitat von druide65 Beitrag anzeigen
Nein.
Dein Bedarf ergibt sich durch die Regelsätze.

Fahrten zum Arbeitsplatz werden durch die Werbungskosten abgedeckt.
Da kannst du etwas geltend machen.
Oha, das wird aber ein böses Erwachen geben. Werbungskosten, also eine Geltendmachung der erhöhten Kosten für den Weg zur Arbeit erst im Steuerbescheid ist zwar grundsätzlich richtig, die dabei entstehende Rückzahlung des Finanzamtes jedoch zählt als Einkommen und wird von der ArGe kassiert, was den OP dann zusätzlich schädigen würde.

Wie der OP schon richtig vermutet, muss er imho die gestiegenen Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit, der ArGe mitteilen und eine Neuberechnung seines "Bedarfs" erwirken, da durch die stark gestiegen Fahrtkosten, für die Fahrt zur Arbeit, eine Bedarfsunterdeckung ensteht. Würden sich diese Kosten verringern anstatt ansteigen, so würde die ArGe auch neu berechnen und er weniger Leistungen erhalten.

Gruß, Anselm
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Wir brauchen ein Gesetz das als Konsequenz für neoliberale Gier zwingend Armut verordnet, anstatt diese Gier mit Mitteln des Steuerzahlers auch noch zu stützen und zu fördern!

Meine Beiträge sind Meinungsäußerungen, also keinesfalls Rechtsberatung oder als solche zu verstehen, für Rechtsberatung sind Anwälte da.
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Alt 31.05.2008, 13:24   #4
Hartziger
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Beiträge: n/a
Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Kein Auto und somit können mich die laufenden Kosten für das Auto nicht auffressen Natürlich schlecht wenn man den Fahrbaren Untersatz braucht um die Arbeitsstelle zu erreichen.

Geändert von Hartziger (31.05.2008 um 13:27 Uhr).
 
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Alt 31.05.2008, 13:42   #5
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Registriert seit: 24.02.2006
Beiträge: 1.891
Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Wie der OP schon richtig vermutet, muss er imho die gestiegenen Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit, der ArGe mitteilen und eine Neuberechnung seines "Bedarfs" erwirken,
Wie soll das gehen?Das wäre ja prinzipiell eine Regelsatzerhöhung oder eine Anpassung des Regelsatzes an die Inflation.

Sein Bedarf ergibt sich doch aus den Regelsätzen + KDU.
Gestiegene Spritpreise interessiert die ARGE nicht(Schön wärs)
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Alt 31.05.2008, 13:50   #6
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Zitat von druide65 Beitrag anzeigen
Wie soll das gehen?Das wäre ja prinzipiell eine Regelsatzerhöhung oder eine Anpassung des Regelsatzes an die Inflation.

Sein Bedarf ergibt sich doch aus den Regelsätzen + KDU.
Gestiegene Spritpreise interessiert die ARGE nicht(Schön wärs)
Man kann auch die Tatsächlichen Werbungskosten vom Einkommen absetzen...nicht nur bei der Steuer, auch bei der ARGE
 
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Alt 31.05.2008, 13:52   #7
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Beiträge: 1.891
Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Man kann auch die Tatsächlichen Werbungskosten vom Einkommen absetzen...nicht nur bei der Steuer, auch bei der ARGE
AHA?Und wie funktioniert das im einzelnen ?
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Alt 31.05.2008, 13:54   #8
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Zitat von druide65 Beitrag anzeigen
AHA?Und wie funktioniert das im einzelnen ?
Ganz einfach: an die ARGE schreiben... Antrag stellen, die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen!
 
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Alt 31.05.2008, 14:00   #9
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Beiträge: 1.891
Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Ganz einfach: an die ARGE schreiben... Antrag stellen, die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen!
Ja gut

Ich meinte jetzt ehr mal so ein Beispielrechnung um sich da ein Bild von zu machen...

Gehen wir mal davon aus ich habe einen Bedarf von 1000 €
800 verdiene ich
200 kommt von der ARGE.
Soweit richtig?

Jetzt frage ich mich wie die Werbungskosten da einfließen?
Gerade die Fahrtkosten sind doch einem ständigen Wandel unterworfen.
Quasi müsste ich ja jede Woche anpassen und einen neuen Antrag stellen.
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Alt 31.05.2008, 14:16   #10
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Zitat von druide65 Beitrag anzeigen
Gerade die Fahrtkosten sind doch einem ständigen Wandel unterworfen.
Quasi müsste ich ja jede Woche anpassen und einen neuen Antrag stellen.
Machst das denn beim Finanzamt?
 
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Alt 31.05.2008, 14:17   #11
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Beiträge: 292
Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Hi,
wenn ich so munter vor mich hinrechne komme ich bei 20 Arbeitstagen, 130 km pro AT und 1,52 EUR/l Diesel (ist bei uns gerade der Preis) auf knapp 200 EUR Spritkosten.
Diesen Betrage kannst Du zwar so nicht direkt bei der ARGe als Werbungskosten (beachte, dass diese Werbungskosten nicht identisch mit den Werbungskosten bei der Steuererklärung sind) absetzen, aber eben den "üblichen" km-Betrag (da weiss ich nicht, wo dieser bei ALGII liegt) für die 1300 km (einfache Strecke).
Dazu noch Aufwendungen für Versicherungen.

Ansonsten: Evtl. kannst Du mit Deinem Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss aushandeln, der nicht als Einkommen angerechnet werden darf.
Gruss
burki
burki ist offline  
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Alt 31.05.2008, 15:11   #12
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 634
Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Du sollttest Dir einen entsprechenden Zuruf-Freibetrag vom Finanzamt eintragen lassen.
Der muss natürlich zahlenmäßig in etwa dem entsprechen, was per ESt-Erklärung am Jahresende zustande käme, sonst hast Du irrsinnige Rückzahlungen, oder gar Erstattung mit dem nächsten Steuerbescheid.

Gruss,
M.
Neuerdings ist offline  
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Alt 31.05.2008, 15:55   #13
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Benutzerbild von Anselm Querolant
 
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Ort: Der wilde Süden
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Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Zitat von druide65 Beitrag anzeigen
Wie soll das gehen?Das wäre ja prinzipiell eine Regelsatzerhöhung oder eine Anpassung des Regelsatzes an die Inflation.

Sein Bedarf ergibt sich doch aus den Regelsätzen + KDU.
Gestiegene Spritpreise interessiert die ARGE nicht(Schön wärs)
Bitte nicht so kompliziert Denken, Stichwort "Einkommensbereinigung".
Es geht hier um Aufstocker, da läuft das Ganze etwas anders als bei "normalen" Erwerbslosen ohne Einkommen.
Dazu muss man imho lediglich eine "Änderungsmitteilung" machen, dass die Fahrtkosten zur Arbeit erheblich gestiegen sind und somit eine Bedarfsunterdeckung droht und man deshalb - unter Vorlage der entsprechenden Nachweise - eine Neuberechnung beantragt.

Einfach so, als hätte man ein Lohnerhöhung bekommen, nur umgekehrt...

Siehe dazu mehr Aktuelles hier:
Harald Thome - SGB II - Hinweise

Damit es auch jeder gleich findet: ;)
http://www.harald-thome.de/media/fil..._30_1_2008.pdf

Zitat:
(2) Vom Einkommen sind abzusetzen
1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der
Beiträge zur Arbeitsförderung,
3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder
ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich
vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen
sind; hierzu gehören Beiträge
a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflege-
bedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versiche-
rungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
befreit sind,
soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkom-
mensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag
nach § 86 Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen not-
wendigen Ausgaben,

6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach § 30,
7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsver-
pflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in ei-
ner notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festge-
legten Betrag,
8. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren Einkommen
nach dem Vierten Abschnitt des Bundesausbildungsförde-
rungsgesetzes oder der §§ 71 oder 108 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch bei der Berechnung der Leistungen der
Ausbildungsförderung für mindestens ein Kind berücksich-
tigt wird, der nach den Vorschriften der Ausbildungsförde-
rung berücksichtigte Betrag.
Alles schön amtlich und aktuell.

Gruß, Anselm
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Geändert von Anselm Querolant (31.05.2008 um 16:05 Uhr). Grund: Erweiterung/Präzisierung
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Alt 31.05.2008, 16:44   #14
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Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg Beitrag anzeigen
Machst das denn beim Finanzamt?
Nein.Deswegen frage ich.

Aber der Post von Anselm war da aufklärend(obwohl sich da jetzt wieder jede Menge neue Fragen aufgetan haben)
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Alt 31.05.2008, 16:51   #15
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Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Zitat von druide65 Beitrag anzeigen
(obwohl sich da jetzt wieder jede Menge neue Fragen aufgetan haben)
dann stelll sie doch :-)
 
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Alt 31.05.2008, 17:03   #16
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Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
zusätzlich bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die Fahrt zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung
der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer
der kürzesten Straßenverbindung,
soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht höhere notwendige
Ausgaben nachweist.

(2) Sofern die Berücksichtigung des Pauschbetrags nach Absatz 1 Nr. 2
§6 2.b

Da könnte ich mir vorstellen das es ziemlich haarig mit dem Nachweis wird.

Setzen wir uns doch mal auf die andere Seite vom Tisch.
Der ARGE Mitarbeiter wird mit Sicherheit argumentieren das die Pauschale von 20 cent vollkommen ausreichend ist.

1.Wie weise ich so etwas am besten und schlüssig nach?
2.Welche Argumentationslinie verfolge ich bei einem Nein des SB?

Auf jeden Fall muss ich schmunzeln...eine Bedarfsunterdeckung haben wir ja alle....ob Aufstocker oder nicht
__________________
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Alt 31.05.2008, 17:50   #17
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Standard AW: Spritkosten fressen uns auf

Zitat:
Zitat von druide65 Beitrag anzeigen
§6 2.b

Da könnte ich mir vorstellen das es ziemlich haarig mit dem Nachweis wird.

Setzen wir uns doch mal auf die andere Seite vom Tisch.
Der ARGE Mitarbeiter wird mit Sicherheit argumentieren das die Pauschale von 20 cent vollkommen ausreichend ist.

1.Wie weise ich so etwas am besten und schlüssig nach?
2.Welche Argumentationslinie verfolge ich bei einem Nein des SB?
Wenn 20 €-Cent tatsächlich ausreichen, dann hat der SB ja recht. Allerdings braucht jedes Auto unterschiedlich viel Sprit und: $Verbrauch (für die Strecke zur Arbeit und zurück) mal $Spritpreis = $Kosten, das kann/muß jeder selbst ausrechnen - und kann damit gegebenen Falles den SB widerlegen..

Zitat:
Zitat von druide65 Beitrag anzeigen
Auf jeden Fall muss ich schmunzeln...eine Bedarfsunterdeckung haben wir ja alle....ob Aufstocker oder nicht
Von der politisch gewollten, chronischen und imho schikanösen Bedarfsunterdeckung war hier nicht die Rede.

Gruß, Anselm
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