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ALG II

Verpflegungsmehraufwand/Spesen Antrag auf Überprüfung § 44 SGB X; in Forum: Information; Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Es geht um folgendes. Ich bin seit Juli 2005 Arbeitslosengeld II Bezieherin. Mein Mann fährt LKW, aber ist jeden Tag zu Hause, bekommt ...
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Alt 28.05.2008, 15:32   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
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Registriert seit: 28.05.2008
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Frage Was muss alles in den Widerspruch rein? Spesen Verpflegungsmehraufwand

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Es geht um folgendes.
Ich bin seit Juli 2005 Arbeitslosengeld II Bezieherin. Mein Mann fährt LKW, aber ist jeden Tag zu Hause, bekommt aber von seiner Firma Spesen, da er länger als 8 Stunden weg ist, die natürlich die ganze Zeit auf Einkommen angerechnet wurden. Das die Spesen nicht mitangerechnet werden dürfen, hatte ich erst jetzt im Januar rausgefunden. Habe natürlich gegen den aktuellen Bescheid Widerspruch eingelegt und auch recht bekommen. Das seit Januar eine neue Verordnung dazu gibt, habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst und mich gewundert warum ich kein Geld erstattet bekommen habe. Habe dann ein Termin bei der zuständigen SB gemacht, die hat mir dann erklärt, das es ab Januar eine neie VO gibt die besagt, dass ab 12 Std. Abwesenheit 6 Eur nicht mit zum Einkommen angerechnet werden. Da mein Mann aber nur ein paar Tage im Monat länger als 12 Std. unterwegs ist, hat das keine Auswirkungen auf den aktuellen Bescheid.
Nun habe ich aber einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X gestellt für die Bescheide vom 01.07.05 bis 31.12.07, da die Spesen seit 2005 angerechnet wurden und zu dem Zeitpunkt als die Bescheide ergangen sind, die Spesen gar nicht als Einkommen angerechnet werden durften, somit wurde doch das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht unrichtig angewandt, oder seh ich das falsch?
Meine SB schrieb mir heute, das ihre Überprüfung ergeben hat, dass die ergangenen Bescheide nicht zu beanstanden sind. Da weder Recht unrichtig angewandt noch von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden ist. und im darauffolgenden Absatz zitiert sie noch die neue Verordnung und das diese ab 01.01.2008 in Kraft tritt und eine rückwirkende Änderung nicht erfolgen kann.

Hat sie jetzt recht oder soll ich dagegen eine Widerpruch einreichen und wie soll ich den am besten formulieren nicht das es an der Formulierung scheitert?

Geändert von heiga95 (29.05.2008 um 07:48 Uhr). Grund: Hilfe!!!
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