| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: abmelden, alg, arbeitsvertrag, moeglich, ohne |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.05.2008 Ort: Hildesheim
Beiträge: 1
| Hallo! Komme gerade aus dem Job-Center. Wollte mich zwecks neuem Job ab Anfang nächster Woche abmelden. Das Fräulein an der Anmeldung aber meinte zu mir, sie könne das nicht ohne Arbeitsvertrag wegen der Berechnung oder so? Ich mein das geht die doch nichts an was in meinem Vertrag drinsteht? Der Witz ist ja auch, die Vermittlung dieser Stelle ging über die ARGE! Den Vermittlungsvorschlag habe ich abgegeben mit entsprechendem Kreuzchen drauf usw. Die wollte meinen kompletten Arbeitsvertrag haben, nicht nur die erste Seite oder so und das geht mir eindeutig zu weit! Wenn ich den nicht einreiche besteht die Gefahr, dass ich weiter ALG II bekomme, welches ich dann natürlich zurückzahlen muss etc....und auf solche Laufereien habe ich natürlich keine Lust. Bin für jeden Tipp dankbar. Gruß Kappi |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.03.2008 Ort: Ba- Wü.
Beiträge: 122
| Hi Kappi, deine Schilderung widerspricht dem allgemeinen Dilemma hier, welches stets aufs neue in diesem Forum beschrieben wird. Ich würde an deiner Stelle, wenn´s wirklich absolut sicher ist, eine Kündigung an die Arge schreiben und das ohne jegl. Begründung. Kann denen doch egal sein, ob du einen reichen Partner kennen gelernt hast, oder eine Arbeitsaufnahme tätigst. I. d. R. wird dieses Schreiben dann bearbeitet und die Zahlung eingestellt. Kann mich an Zeiten erinnern als es noch gar kein ALG II gab. Damals wollte das Arbeitsamt auch eine von denen im Vordruck fertig ausgefüllten Antrag zur Abmeldung haben. Ich rief dann an und sagte, dass ich für solche Sachen keine Zeit vor lauter Arbeit hätte. Ich gab dann zusätzlich etwas energischer an, dass ich KEIN GELD mehr will. Dann war das Thema absolut erledigt.
__________________ Nette Grüße aus dem Süden Deutschlands |
| | |
| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Dem schließe ich mich an: ich würde auch keine weiteren Unterlagen mehr abgeben. |
|
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 416
| würde ich aber von der arge bestätigen lassen das es eingereicht wurde, also zweites mal ausdrucken, aufm 2ten blatt bestätigung einholen das es von der arge im empfang genohmen wurde. somit kannst du halt nachweisen das deine kündigung fürs alg2 eingereicht ist.
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden! |
| | |
| | #5 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| ein Fax reicht auch aus. Damit hat man eine gerichtsfeste Bestätigung
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
| | |
| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 416
| Zitat:
![]() hauptsache man steht nicht ohne nachweis da
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden! | |
| | |
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 1.110
| Warum denn alles so umständlich. Vordruck Änderungsmitteilung, nachweislich abgeben, Arbeitsaufnahme ab ........ und alles erledigt. ALG II geht nicht zu kündigen, es ist eine Verzichtserklärung möglich. |
| | |
| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.08.2005
Beiträge: 123
| Zitat:
wie verfasse ich so einen verzichtserklärung? möchte so was abgeben, und nicht mehr von denen abhängig sein! mein mann arbeitet und könnte dann von der 36 h woche in 40 woche hochgehen , aber auch überstunden machen, damit ich, endlich mich abmelden kann!ich schaffe diese ganzen tortouren nervlich nicht mehr und das muß ein ende haben! ich kann nicht ständig nur beruhigungstabletten nehmen! deshalb möchte ich dies zum 01.09. beenden! da läuft mein bewilligungsbescheid aus! | |
| | |
| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Mit so einer Verzichtserklärung wäre ich sehr, sehr vorsichtig. |
|
| | #10 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.963
| Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
| | |
| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.08.2005
Beiträge: 123
| Zitat:
aber muß ich mich nicht abmelden? diie arge möchte doch bestimmt den grund wissen?! aber diese schikanen gehen nicht mehr! auch das ständige abgeben und verlangen vom arbeitgeber der lohnbescheide , macht ärger! der arbeitgeber muß aller 3 monate ausfüllen, für einen arbeitnehmer, welcher arbeit hat, das sind für den zusätzliche kosten und , die mitarbeiter werden als erstes entlassen- leieder! habe angst auch um die arbeit meines mannes! ist ja auch ein wichtiger grund! | |
| | |
| | #12 | |
| Redaktion Registriert seit: 22.06.2005 Ort: NRW
Beiträge: 2.050
| Zitat:
.
__________________ Gruß vagabund .................................................. .................................. Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Die von mir gemachten Aussagen geben meine persönlichen Erfahrungen wieder bzw. stellen meine Meinung dar und keine Rechtsberatung. "Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es ist die Beraubung von Freiheitsrechten. Hartz IV quält die Menschen, zerstört ihre Kreativität" Goetz Werner | |
| | |
| | #13 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 25
| Hallo sf44angel, verfasse einfach in der Veränderungsmitteilung, das du dich aus Privaten gründen zum 1.9 abmelden möchtest und gut ist und sowie Martin schon sagte solange du keinen neuen Weiterbewilligungsantrag stellst passiert so oder so nichts mehr, am besten den jetzigen Bewilligungsbescheid auslaufen lassen. Gruß Schimmy |
| | |
| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Eventuell habt ihr ja auch einen Wohngeldanspruch: schonm mal prüfen lassen? ALG II ist nachrangig, aber viele SB's weisen einen darauf nicht hin, obwohl sie das müßten! | |
|
| | #15 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Aber richtig ist: ALG II ghibts laut SGB II nur auf Antrag, und wenn man den nicht stellt, dürfte es nichts mehr geben... | |
|
| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005
Beiträge: 121
| Hallo! Ich will das Thema noch mal hoch holen. Habe heute meinen Folgeantrag auf ALGII bekommen. Ich will aber kein ALGII mehr - ohne Angabe von Gründen. Ich habe mir gedacht - ich stelle den Folgeantrag nicht mehr - und bin dann raus aus ALGII. Was meint ihr da zu? Unter den ganzen Merkblättern bei der Arbeitsagentur, habe ich nichts zur Vorgehensweise, diesbezüglich gefunden. mfg belzebub
__________________ Die Klugen schweigen und die Blöden regieren die Welt. |
| | |
| | #17 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Spätestens wenn du wieder mal einen ALGII Antrag stellst, wird es unangenehme Fragen geben...wie z.B. von was du in der Zeit ohne ALGII Bezug deinen Lebensunterhalt bestritten hast... |
|