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| Tags: buerger, hartz |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.05.2008
Beiträge: 2
| Ich(27) lebe seit 25 Jahren in Deutschland. Ich habe allerdings die polnische Staatsangehörigkeit (habe nie die deutsche beantragt,obwohl das kein Problem ist/war).So nun mein Problem. Bin seit 2 Monaten arbeitslos und beziehe Hartz 4. Habe nun geheiratet (Frau ebenfalls Polin und schwanger noch dazu). Steht ihr Harzt 4 zu?? Sie hat eine Arbeitserlaubnis bekommen(unbefristet), da ich ja auch im Besitz dieser bin. Allerdings wurde ihr auch eine Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 ausgestellt, die sie nicht zum Leistungsbezug berechtigt. §5 gilt eigentlich nur dann , wenn man 'nur' zur Arbeitsuche nach D einreist. Das kam auch meiner Sachbearbeiterin komisch vor, da sie ja zu mir aus familieren Gründen gezogen ist. So nun habe ich ein bisschen im Netz recherchiert. Das habe ich dan gefunden.Es muss ein weiterer Grund nach § 2 FreizügG vorliegen (z.B. Personen, die durch eine Vorbeschäftigung in Deutschland Arbeitnehmerstatus erlangt haben oder als Familienangehörige eines in Deutschland erwerbstätigen Unionsbürgers in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben). Wann geift dieser Paragraph?? Bitte um Hilfe in dieser Angelegenheit. Ausländeramt und Jobcenter wissen angebich von nix, haben von nix nee Ahnung.Bin leicht verzweifelt. Danke. |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.006
| Deine Aufenthaltserlaubnis kannst du immer nur dann verlängern lassen, wenn du ein Arbeitsverhältnis in Deutschland nachweisen kannst, dessen Entlohnung so hoch ist, dass du dich damit ernähren kannst. Warum hast du dich nicht längst einbürgern lassen? Es war allgemein bekannt, dass ab Frühjahr 2007 verschärfte Regelungen eingeführt wurden in Bezug auf EU-Ausländer. Diese haben keinen Anspruch mehr auf Hartz IV. Nach Ablauf deines ALG I-Anspruches kann es dir passieren, dass man dich ins Heimatland zurück schickt. Samt Frau. Außer du findest inzwischen eine neue Arbeit. Arbeitserlaubnis ist nicht das gleiche wie Aufenthaltserlaubnis. Damit man eine Aufenthaltserlaubnis überhaupt bekommt, muss man eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers bzw. einen Arbeitsvertrag vorlegen, wobei wiederum die Höhe des Lohnes eine gewisse Mindestgrenze einhalten muss. Wie lange läuft denn deine derzeitige Aufenthaltserlaubnis noch?
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! Geändert von ofra (21.05.2008 um 10:24 Uhr). |
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| | #3 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.05.2008
Beiträge: 2
| Zitat:
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.538
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