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| Tags: konto |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 35
| Hallo, ich habe ziemlich viel Schulden bei mehreren Gläubigern. die nächste Kontopfändung ist in Sicht und somit bald das Konto gekündigt. Wie verhält sich eigentlich die Arge. Ohne Konto - keine Arbeit. Habe seit Jahren die Banken gewechselt und so langsam bekomme ich dann wirklich kein Konto mehr. Iöm Grunde sind dann ja Bewerbungen sinnlos. Habe auch keine Freunde oder Familie. Bin langsam echt ratlos. Insolvenz - ich bin gerade am sammeln von Mahnungen, damit ich die Inso einleiten kann. Habe aber da auch so meine Bedenken, da bestimmt einige dabei sind, die dieser Inso nicht zu stimmen werden. Hat jemand einen Rat?! Frohe Ostern noch und Danke Gruß Tara |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.705
| Privatinsolvenz ist sinnvoll und in deinem Fall auch einen Versuch wert. Nicht pfändbar bist du aber auch schon jetzt. Leider sind die meisten Konten dann pfutsch. Das wird sich erst Ende 2008 ändern. Was soll die Arge schon machen, wenn du kein Konto bekommst? Du bekommst dein Geld per Scheck, aber die Arge schickt dich zur Schuldnerberatung, damit dieses Arbeitshemmniss nach 7 Jahren ausgeräumt ist. Da kannst du das auch jetzt gleich machen. Bewerbungen musst du aber trotzdem schreiben. Da kommst du leider nicht drumrum. ;-) lg andine
__________________ lg andine Einen frohen Nikolaus wünsche ich allen Forumsmitgliedern Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel. Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels. Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen. Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen. Ich bin der Idiot in der Mitte. Geändert von andine (23.03.2008 um 12:03 Uhr). |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.07.2007 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 838
| Zitat:
das Insolvenzverfahren ist unabhängig von der Zustimmung der Gläubiger - und vielleicht solltest du dein nächstes Konto bei der Postbank eröffnen - diese hat auch mir (selbst in Insolvenz) ein Guthabenkonto eröffnet. Grüße - Emma | |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 35
| Hallo, die Postbank bekommt auch noch Geld von mir, geht also gar nicht. Außerdem, wenn in den nächsten Wochen die Pfändung auf meinem Sparkassenkonto ist, kann ich nicht einfach so zur nächsten Bank laufen, die Pfändung ist irgendwo gespeichtert und dann gibts erst recht kein neues Konto. Habe das doch schon alles durch. Habe die Erfahrung gemacht, dass man nach ca. einem Jahr dann wieder ein Gutenhabenkonto eröffnen kann. Vielen Dank, werde wohl die nächsten Monate meine Mahnungen sammeln und eine Inso anmelden. Gruß Tara |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 940
| Hallo Tara, gehe in einem solchen Fall zu einer Sparkasse und berufe dich auf das Sparkassengesetz - die müssen dir dann ein Konto auf Guthabenbasis einrichten, nette Grüße Franky |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 692
| Zitat:
...WO steht das das die MÜSSEN ???
__________________ * Waldau: manchmal unbequem - aber fast immer nett * | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 940
| Hier werden Sie geholfen - Stichwort Öffentlicher Auftrag Sparkassengesetz - Wikipedia Geändert von FrankyBoy (24.03.2008 um 18:05 Uhr). |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
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__________________ LG biddy |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 692
| Zitat:
... schön und WO finde wir den Passus das die Sparkassen jetzt schon verpflichtet sind, also MÜSSEN, ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten ?? Soweit ich es weiß gibt es nur eine Verpflichtungserklärung auf freiwilliger Basis ohne bindenden Status !!! Aber ich kann mich ja irren .....
__________________ * Waldau: manchmal unbequem - aber fast immer nett * | |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 692
| Zitat:
__________________ * Waldau: manchmal unbequem - aber fast immer nett * | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 940
| Die von dir angesprochene Verpflichtungserklärung auf freiwilliger Basis gilt nur für die Privatbanken und wird in der Praxis nicht umgesetzt. Das Sparkassengesetz ist ein Landesgesetz, sprich in jedem deutschem Bundesland ist es ein wenig anders ausgelegt daher nachfolgend einige Passagen des Berliner Bankengesetzes das da wo ich mich immer drauf Berufe - in NRW wenn es darum geht einem "abgestürztem Zeitgenossen" unter die Arme zu greifen ist es ganz ähnlich: Der Senat wird aufgefordert, im Zuge der im Beihilfeverfahren zur Risikoabschirmung von der EU beauflagten diskriminierungsfreien Veräußerung der Landesbank Berlin folgende Aspekte im Rahmen des mit dem Erwerber abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages – über die im Sparkassengesetz verankerten sparkassentypischen Auflagen hinaus – verbindlich festzuschreiben und durch Vertragsstrafe zu sichern:
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.03.2008 Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 940
| Interessant was es alles so gibt - ich habe in den letzten 10 Jahren mindestens 15 Menschen zu einem Sparkassenkonto zu verhelfen - jedenfalls in NRW - bisher reichte immer der Hinweis auf das Sparkassengesetz so das ich fest davon ausgegangen bin, dass jemand der ein Konto möchte auch eins bekommt - ich bin aber auch kein Dipl. Sozialarbeiter oder der gleichen und mache solche Dinge eher sporradisch. |
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