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| Tags: arge, beitraege, bekommt, erstattet, krankenversichert, man |
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#1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 9
| Hallo, meine Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft ( nicht verheiratet) lebend ( sie geringverdienend selbständig, er Antragsteller) wurde nicht automatisch krankenversichert. Da sie das nicht wusste, daß die Arge das tun muss hat sie die letzten Jahre die Krankenkassenbeiträge selber bezahlt ( die für einen Selbständigen sehr hoch sind). Meine Frage ist nun, würde sie die Krankenkassenbeiträge zurückerstattet bekommen? Wenn überhaupt, wenigstens vom letzten halben Jahr des aktuellen Folgeantrages? Danke wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Lieben Gruß Maggy |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.01.2007 Ort: Dortmund
Beiträge: 487
| Zitat:
normal zahlt die Arge die Krankenversicherung zb. AOK den Satz damit der Bezieher versichert ist !! Da du geschrieben das deine Mutter selbstständig muss sie sich erstmal selber Krankenversichern das sie ihr eigener Chef.Wär sie jetzt Angestellt zahlt die Firma. Nun ,was sich eher wiederspricht ist " Selbstständig aber Geringverdienerdrin" ICH AG !! oder ??? Da deine Mutter ja Leistung von der Arge bezieht müsste sie dies schon von Anfang an der Arge Mitteilen das sie ohne Versicherung und die Arge dann Anteilmässig ihr die Versicherung mit in der Leistung zahlt. Aber bei Selbstständigkeit muss sie sich immer selber Krankenversichern,ob Privat oder Öffentlich.Von der Arge müsste sie dann Anteilmäsig was dazu bekomen. Und das hängt wiederum vom Monatlichen verdienst ab. Von der Arge wird sich im Nachhineine keine Rückerstattung bekommen,da sie dies ja nicht von Anfang an gemeldet. Zumal ich heute keine ICH AG gründen würde nur damit Statistiken bereinigt,denn fast alle Ich AG sind Geringverdiener.Ich hab noch nicht gehört das einer eine Ich AG geründet und das grosse Geld gemacht hat. greatz | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.066
| Sachlich leider unrichtig, solange man ALG II bezieht, ist man über die ARGE gesetzlich krankenversichert, daran ändert auch die Selbständigkeit nichts. Einzige Ausnahme: Man ist vor Beantragung des ALG II privat versichert, dann zahlt die ARGE nur einen Zuschuss. Was anderes ist die Rentenversicherung, da muss der Selbständige schon sehr genau schauen, ob er nicht pflichtversichert ist. Wenn ja, zahlt die ARGE, wenn nein, zumindest nach mir in jüngster Zeit bekannt gewordenen Fällen, zahlt die ARGE nicht, natürlich ohne den Selbständigen davon in Kenntnis zu setzen. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Leipzig
Beiträge: 126
| Zitat:
Da bin ich mir nicht so sicher. Ich bekomme als Geringverdiener auch Alg II, es zwar "nur" das sg. ergänzende Alg II, aber alles, damit meine ich Anträge, Bescheide, Vermögen .... läuft da wie bei "vollem" Alg II. Allerdings bin ich über meine Firma krankenversichert. Als selbständig gering Verdienender muss man sich evlt. doch selbst versichern. Vielleicht hat das auch was mit der Höhe des Verdienstes zu tun? Die Krankenkasse hätte das doch bei Antragstellung doch auch wissen müssen?? Die fragen doch nach der Höhe des Einkommens. | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.066
| Da bin ich mir sehr sicher, sogar im Ausgangsposting ist es ja wohl so, dass die Frau über die ARGE versichert war, nichts von ihrem "Glück" wusste und deshalb weiter eigen KV-Beiträge gezahlt hat. Ich hab das seinerzeit mit meiner Krankenkasse ausführlich durchgesprochen, deren Aussage ganz klar: So lange auch nur 1 Cent ALG II zusätzlich zum Einkommen aus Selbständigkeit gezahlt wird, zahlt die ARGE auch die KV. Selbst wenn kein ALG II Anspruch mehr besteht, gibt es immer noch die Möglichkeit über den § 26 SGB II die KV-Beiträge zu bekommen. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Leipzig
Beiträge: 126
| OK, bei Einkommen aus Selbständigkeit kenne ich mich nicht so aus. Aber komisch ist das schon. Ich bekomme ja auch mehr als 1 Cent Alg II und trotzdem bezahlt mein Arbeitgeber alle Sozialleistungen und wenn man Selbständig ist, ist mein ja sozusagen sein eigener Arbeitgeber. Und laut Bescheid zahlt die ARGE für mich als Alg II nur Leistungen für die KdU. Aber wenn das deine Erfahrungen sind, Koelschejong, wird das wohl so sein. Die Frage ist ja nur, ob die Mutter von "kleines" da rückwirkend was wieder bekommt? |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 9
| Vielen, vielen Dank für eure Meinungen dazu. Meine Mutter ist schon seit 2000 selbstständig und wollte nie privatkrankenversichert sein und hat sich freiwillig gesetzlich krankenversichert. Da mein Stiefvater sehr krank ist mussten sie Beide für 2005 Hartz 4 als Bedarfsgemeinschaft beantragen. Bei der Arbeitsagentur selber steht, daß sie verpflichtet sind sobald ein Antragsteller ALG 2 bezieht von der Arge krankenversichert wird. ( Was mir sogar von der Arge die dort ansässig ist bestätigt wurde). Meine Eltern bekommen Beide ALG 2, meine Mutter halt nur anteilig. Mein Stiefvater wird krankenversichert meine Mutter nicht. Ich habe auch gedacht sie ziehen ihr die Krankenkassenbeiträge vielleicht als Geschäftsausgabe vom Einkommen ab, aber auch das ist nicht passiert. Im Gegenteil man nimmt ihr Bruttoeinkommen als laufendes Einkommen. Ich bin letztes Jahr auf einen Artikel im Internet gestoßen, wo geringverdienende Selbständige einen Zuschuß zu ihren Krankenkassen beantragen können. Ich erzählte dies meiner Mutter und sie ging zur Arge. Diese möchte aber von der Krankenkasse eine Befreiung sehen. Die Krankenkasse gibt aber nur eine Befreiung für Privatversicherte raus. Meine Mutter wusste gar nicht mehr was sie tun soll. Ich hoffe das jemand vielleicht noch einen Tip hat, in wie weit man die Beiträge zurückerstattet bekommt. Es wäre wirklich eine große Hilfe und Erleichterung. Danke Euch Maggy |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.066
| Zitat:
Zuschuss zur Krankenkasse für Selbständige ist geregelt in § 26 SGB II. Ansonsten lies Dich mal gründlich durch die DA zum § 11 SGB II inkl. ALGII-VO und dort insbesondere den Punkt 2.2. - mir scheint das Einkommen falsch berechnet worden zu sein. | |
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| | #9 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 9
| lieber Koelschejong Danke für Deine Mühe, ja in der Tat wurde das Einkommen falsch berechnet. Schon längere Zeit, meine Mutter hat da leider keinen Durchblick mehr. Das falsch berechnete Einkommen ist das 2. von 3 Problemen die ich bei den Bescheiden festgestellt habe. Die Freibeträge SGB 2 § 11, 30 die Du ansprichst sind abgezogen worden. Aber vom Brutto und nicht wie man es überall und auch auf den Seiten den Arbeitagentur für Arbeit liest vom Netto. D.h. laut der Arge hat meine Mutter ein viel höheres Einkommen zur Verfügung, als sie tatsächlich hat. Danke für Eure Mühe und die Tips die noch kommen. Geändert von Kleines (17.03.2008 um 14:54 Uhr). |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Leipzig
Beiträge: 126
| Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber vielleicht solltest/kannst du einen Antrag zur Rücknahme der nicht rechtsbegünstigten Bescheide vom..... stellen und auf die / den entsprechenden § verweisen. (Diesen Rat hatte ich mal hier im Forum bekommen) |
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